Stellwerkszentralisierung Bf. Elsterwerda-Biehla, ESTW-A Elsterwerda-Biehla Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44392
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Stellwerkszentralisierung Bf. Elsterwerda-Biehla, ESTW-A Elsterwerda-Biehla
Bauleistungen, Anpassung OLA, Rückbau Speiseleitungj
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bauleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 12623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bug-se.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Elsterwerda Biehla
Bauleistungen, Anpassung OLA, Rückbau Speiseleitungj
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Land: Deutschland
Vorgehen Schrott
Um die Ril 206.0001 einzuhalten, muss entgegen des Hauptleistungsverzeichnisses die Entsorgung sämtlichen Schrotts über den AG erfolgen.
HPAS Hoyerswerda
Durch die Änderungen im Laufe der Erstellung der AP gegenüber der EP müssen Aufgrund der Menge der zusätzlichen Leistungen einige Leistungen früher ausgeführt werden, als der Rest des dazugehörigen Planpakets. Dies führt zu Mehrkosten bei dem AN durch mehrfache Anfahrt, Transporte usw., jedoch ist die getrennte Leistungserbringung notwendig, um die inbetriebnahmerelevanten Anlagenteile rechtzeitig fertigzustellen. Dies betrifft in diesem Fall die Erdungsanlage im Verwaltungsgebäude Hoyerswerda, an welche der neue Bedienplatz für das ESTW-A BEB angeschlossen wird.
AP Rückbau
Für die Bauleistungen der Entkernung der Altstellwerke ist zwingend eine Ausführungsplanung notwendig, welche nicht im Hauptleistungsverzeichnis enthalten ist und deshalb angeordnet wird.
Warnschilder DNA
Aufgrund des wiederholten Auftretens von Kabeldiebstahl, sind zur Abschreckung Schilder aufzustellen, welche vor DNA-Markierungen warnen, um die Behinderungen des Bauablaufs und damit Risiken für die Inbetriebnahme zu minimieren.
Der AN ist mit der gesamthaften Ausführung beauftragt. Aufgrund der Komplexität und ineinandergreifenden Bauleistungen ist eine separate Ausschreibung der Leistung technisch nicht möglich. Die Leistungen können sowohl aus technischen, als auch aus wirtschaftlichen Gründen nur durch den AN vorgenommen werden. Aus Kapazitätsgründen und zur termingerechten Fertigstellung in der erforderlichen Qualität ist die Bauausführung zwingend durch das ausführende Unternehmen gemäß dessen Bauablauf vorzunehmen. Bei der Beauftragung Dritter sind zudem erhebliche Verzögerungen durch ein erneutes Vergabeverfahren unvermeidbar.