Call-Center Leistungen und E-Mail-Services für die Sozialwahl 2023 der SVLFG Referenznummer der Bekanntmachung: 01/2022 - Los 2
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.svlfg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Call-Center Leistungen und E-Mail-Services für die Sozialwahl 2023 der SVLFG
Der Auftragsgegenstand betrifft Call-Center-Leistungen sowie E-Mail-Services für die Sozialwahl 2023 der SVLFG. Die Anliegen (Fragestellungen zur Sozialwahl 2023 der SVLFG) der Versicherten sind telefonisch sowie per E-Mail unter Zuhilfenahme der von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten FAQ zu bearbeiten.
Standort des Auftragnehmers
Der Auftragsgegenstand betrifft Call-Center-Leistungen sowie E-Mail-Services für die Sozialwahl 2023 der SVLFG. Anliegen (Fragestellungen zur Sozialwahl 2023 der SVLFG) der Versicherten sind telefonisch (bis zu 156.000 Anrufe) sowie per E-Mail (bis zu 156.000 E-Mails) in deutscher Sprache unter Zuhilfenahme der von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten FAQ zu bearbeiten. Für den Eingang der Anrufe stellt der Auftragnehmer eine kostenfreie Rufnummer bereit. Die E-Mails gehen bei der SVLFG ein und werden an den Auftragnehmer zur Bearbeitung weitergeleitet. Für die Versendung der ausgehenden Antwort-E-Mails richtet der Auftragnehmer ein E-Mail-Postfach ein.
Anliegen der Versicherten, die nicht die Sozialwahl betreffen bzw. nicht unter Zuhilfenahme der FAQ beantwortet werden können, sind an die SVLFG weiterzuleiten.
Zur Bearbeitung der Anliegen wird eine Anwendung (Wahldatenbank) bereitgestellt, in welcher der Auftragnehmer die Daten der Versicherten zu ihren Fragebögen, zu Versandstatus der Wahlunterlagen und Adressinformationen verarbeitet werden.
Die Mitarbeiter des Auftragnehmers werden von der Auftraggeberin geschult. Inhalte sind: Auftreten gegenüber den Anrufenden, Auftreten in E-Mail-Kommunikation, rechtliche Voraussetzungen sowie Prozesse der Sozialwahl, Umgang und Funktionen der Wahldatenbank.
Die Vertragslaufzeit von 8 Monaten ist bemessen an einer Laufzeit ab Zuschlagserteilung (voraussichtlich Oktober 2022) bis 01.06.2023, sofern kein Fall der vorzeitigen Vertragsbeendigung gemäß § 17 des Rahmenvertrages vorliegt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR wird die öffentliche Auftraggeberin für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz und einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister bei der Registerbehörde gem. § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) anfordern.
- Angabe der Befähigung zur Berufserlaubnis. Das Unternehmen muss mit Angebotsabgabe eines der nachfolgenden Dokumente (nicht älter als 12 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung) vorlegen: Berufs- oder Handelsregisterauszug oder für den Fall, dass keine Eintragungspflicht in das Berufs- oder Handelsregister besteht, ein anderer geeigneter Nachweis über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung.
- Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014. Erklärung, dass der Bieter nicht zu den in in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bieters oder die Niederlassung des Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
Sowie eine Erklärung, dass am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
- Angaben zum Gesamtjahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
- Eigenerklärung über das Vorliegen einer Betriebs-/Berufs- oder Industriehaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: für Sach- und Personenschäden je [Betrag gelöscht] EUR, für Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR. Das Bestehen des entsprechenden Versicherungsschutzes ist innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung durch Vorlage der Kopie der Bestätigung des Versicherungsgebers gegenüber der SVLFG nachzuweisen.
- mind. 2 Referenzprojekte für den Betrieb eines Call-Centers mit folgenden Angaben: Referenzbezeichnung, Angaben zum Referenzgeber, Kontaktdaten des Referenzgebers, Auftragswert (netto), Kontaktvolumen (Spitzenwert der Anzahl der beantworteten Anrufe innerhalb eines 30-Tages-Zeitraums), Referenzzeitraum, Leistungserbringung in deutscher Sprache, Beschreibung des Referenzprojektes.
- mind. 1 Referenzprojekt für den Betrieb von E-Mail-Services mit folgenden Angaben: Referenzbezeichnung, Angaben zum Referenzgeber, Kontaktdaten des Referenzgebers, Auftragswert (netto), Kontaktvolumen (Spitzenwert der Anzahl der beantworteten E-Mails innerhalb eines 30-Tageszeitraums), Referenzzeitraum, Leistungserbringung in deutscher Sprache, Beschreibung des Referenzprojektes.
- Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl in den letzten drei Jahren und der durchschnittlichen jährlichen Anzahl der beschäftigten Call-Center-Agenten in den letzten drei Jahren.
- Angabe der Anzahl der für die Leistungserbringung vorgesehenen Call-Center-Agenten.
- mind. 2 Referenzprojekte für den Betrieb eines Call-Centers.
a) Die Referenzprojekte müssen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Die Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn die folgenden Anforderungen kumulativ erfüllt sind:
a. Die Call-Center-Leistung ist in deutscher Sprache erfolgt.
b. Die Call-Center-Leistung betrifft die Auskunftserteilung zu Fragestellungen im öffentlich-rechtlichen Kontext.
c. Es wurde ein Kontaktvolumen von mindestens 10.000 beantworteten Anrufen als Spitzenwert in einem 30-Tage-Zeitraum erreicht. Dieser Spitzenwert muss innerhalb der letzten fünf Jahre ausgehend von dem Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung erreicht worden sein.
b) Das Leistungsende des Referenzprojektes darf nicht mehr als fünf Jahre zurückliegen, ausgehend von dem Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung.
Das Referenzprojekt muss nicht abgeschlossen sein. Es müssen aber die vorstehend genannten Mindestanforderungen bereits erfüllt sein.
- mind. 1 Referenzprojekt für den Betrieb von E-Mail-Services.
a) Das Referenzprojekt muss mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein. Die Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn die folgenden Anforderungen kumulativ erfüllt sind:
a. Die Leistungen des E-Mail-Services sind in deutscher Sprache erfolgt.
b. Die Leistungen des E-Mail-Services betreffen die Auskunftserteilung zu Fragestellungen im öffentlich-rechtlichen Kontext.
c. Es wurde ein Kontaktvolumen von mindestens 2.500 beantworteten E-Mails als Spitzenwert in ei-nem 30-Tage-Zeitraum erreicht. Der Spitzenwert muss innerhalb der letzten fünf Jahre ausgehend von dem Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung erreicht worden sein.
b) Das Leistungsende des Referenzprojektes darf nicht mehr als fünf Jahre zurückliegen, ausgehend von dem Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung.
Das Referenzprojekt muss nicht abgeschlossen sein. Es müssen aber die vorstehend genannten Mindestanforderungen bereits erfüllt sein.
- Von jedem Einzelbieter, Mitglied der Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer ist gesondert eine Eigenerklärung zum Datenschutz abzugeben.
- Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren:
Bestätigung und Sicherstellung, dass während der Vertragslaufzeit keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen eingesetzt werden, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU in Anspruch genommen werden, auf die jeweils mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt und die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen a) durch deren russische Staatsangehörigkeit oder deren Niederlassung in Russland,
b) durch das unmittelbare oder mittelbare Halten einer Organisation, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, von Anteilen zu über 50 % am entsprechenden Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen oder c) durch das Handeln der entsprechenden Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen im Namen oder auf Anweisung von Organisationen, auf die eines der Kriterien in den Buchstaben a und b zutrifft.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Es gelten die Bewerbungsbedingungen der Auftraggeberin (Bestandteil der Vergabeunterlagen).
2) Die Auftraggeberin wird während der Angebotsfrist eingehende Bieterfragen/Antworten sowie evtl. Aktualisierungen und zusätzliche Informationen ausschließlich über die Vergabeplattform unter der jeweiligen ELViS-ID zur Verfügung stellen. Unternehmen, die sich auf der Vergabeplattform registriert haben, erhalten hierüber eine Mitteilung über die Vergabeplattform. Unternehmen, die sich nicht auf der Vergabeplattform registriert haben, erhalten keine solche Mitteilung. Sie müssen sich selbsttätig auf der Vergabeplattform über Bieterfragen/Antworten sowie evtl. Aktualisierungen und zusätzliche Informationen unter der genannten ELViS-ID informieren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB).