Rahmenvereinbarung Rechtsdienstleistungen RP Kassel Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2022-0175
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Rechtsdienstleistungen RP Kassel
Rahmenvereinbarung Rechtsdienstleistungen Bergrecht, Wasserrecht, Bodenschutzrecht sowie Naturschutzrecht für das Regierungspräsidium Kassel
Regierungspräsidium Kassel
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel
Der Auftragnehmer erbringt laufende Rechtsberatungsleistungen insbesondere auf den Gebieten des Bergrechts, Wasserrechts, Bodenschutzrechts sowie des Naturschutzrechts in einem Umfang von maximal 1.050 Stunden pro Jahr für gutachterliche Leistungen/Verfahrenskosten.
Zu den Aufgaben des Auftragnehmers zählen insbesondere folgende Leistungen:
- Planfeststellungs-, Erlaubnis-, Zulassungs- und sonstigen Verfahren:
• verfahrensrechtliche Fragestellungen in den durchzuführenden Verfahren, insbesondere in denen mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) bzw. dem Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG)
• Auswertung von Stellungnahmen und Einwendungen sowie Beratung des Auftragnehmers bei der weiteren Vorgehensweise in dem jeweiligen Verfahren
• Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung von Erörterungsterminen, einschließlich der Teilnahme am Erörterungstermin insbesondere in Verfahren nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) bzw. dem Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG)
• Bearbeitung materiell-rechtlicher Fragestellungen, insbesondere aus dem Bergrecht, dem Wasserrecht, dem Naturschutzrecht, dem Bodenschutzrecht einschließlich des jeweiligen untergesetzlichen Regelungswerks, aber auch anderen angrenzenden Rechtsgebieten,
• Unterstützung bei der Erstellung von Bescheiden bis hin zur vollständigen Erarbeitung beispielsweise eines kompletten Bescheides über eine wasserrechtliche Erlaubnis oder eines bergrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses.
Diese Bescheide können teils sehr zeitaufwendig und komplex sein und erfordern vom AN daher Spezialkenntnisse in den oben genannten Aufgabenbereichen und Rechtsgebieten, vor allem im Zusammenhang mit der Kaliindustrie.
Die rechtliche Beurteilung der fachlich hochkomplexen Vorhaben erfolgt anhand diverser umweltrechtlicher Vorschriften und dem Bergbausonderabfallrecht. Dies setzt ein vertieftes Verständnis der fachlichen Zusammenhänge voraus, um sich umfassend mit diesen auseinandersetzen zu können.
- Überwachung
• Rechtliche Unterstützung und Beratung bei der Umsetzung der o.g. Bescheide sowie ggf. in Bezug auf Anordnungen, nachträglicher Auflagen zu Genehmigungen, Verwaltungsvollstreckung etc.
• Rechtliche Unterstützung und Beratung bei zu treffenden Entscheidungen, die aufgrund der Auswirkungen der Entsorgung gegenüber dem Unternehmer erforderlich werden können.
• Entscheidungen über Anträge Dritter auf behördliches Einschreiten wegen der Umweltauswirkungen der Entsorgung
- Klageverfahren
• Unterstützung in Klageverfahren gegen getroffene bzw. ablehnende Ent-scheidungen
• Ggf. Prozessvertretung
- Zur Rechtsberatung gehört
• vorausschauende und lösungsorientierte Mandatsbetreuung sowie das Hinwirken auf einen zügigen Fortgang der jeweiligen Angelegenheit,
• qualitativ hochwertige und praxisorientierte Handlungsempfehlungen für den Auftraggeber,
• rechtzeitige Einleitung notwendiger Abstimmungsprozesse,
• Information des Auftraggeber über etwaige bevorstehende Rechtsänderungen sowie einschlägige Rechtsprechung, soweit notwendig und/oder zweckmäßig.
Im Übrigen handelt es sich bei dieser Auflistung nicht um eine abschließende. Die Erfahrung des Auftraggebers hat vielmehr gezeigt, dass in den Verfahren auch darüberhinausgehende Fragestellungen auftreten können, die eine zeitnahe gutachterliche Bewertung und Beratung im Zusammenhang mit dem gegebenen Projekt erfordern. Eine abschließende Auflistung ist dem Auftraggeber mithin nicht möglich.
Darüber hinaus besteht eine Verlängerungsoption von max zweimal um jeweils 1 Jahr. Die Verlängerung erfolgt durch einseitige schriftl Mitteilung des AG an den AN und geht dem AN spätestens 3 Monate vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit zu. Die Höchstdauer der Rahmenvereinbarung beträgt max 6 Jahre oder sie endet/setzt aus beim Erreichen der jährl Höchstmenge von 1.050 Stunden pro Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärung Interessenskonflikt
Dem Angebot ist eine Erklärung beizufügen, ob der Bieter in den letzten fünf Jahren mit der K+S Minerals and Agriculture GmbH, der K+S AG oder den dazugehörigen Gesellschaften zusammengearbeitet hat oder noch zusammenarbeitet.
Sollte eine Zusammenarbeit stattgefunden haben oder noch bestehen, sind wie folgt zusätzliche Angaben zu tätigen:
• die Art des Projektes und die Projektbezeichnung,
• der Projektzeitraum,
• das Projektvolumen,
• die beteiligten Projektteammitglieder
Ferner hat der Bieter mitzuteilen, wie ein Interessenskonflikt ausgeschlossen und eine unabhängige sowie neutrale Rechtsberatung durch den Bieter gegenüber dem Auftraggeber gewährleistet wird.
- Nachweis Berufshaftpflichtversicherung
Der Bieter hat dem Angebot einen Nachweis oder eine formfrei vom Bieter zu erstellende Erklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit ausgewiesener Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro besteht bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird. Die Höchstersatzleistung eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der Mindestdeckungssumme betragen. Der Nachweis kann durch Vorlage des Versicherungsscheins, durch Vorlage eines Bestätigungsschreibens der Versicherungsgesellschaft über das Bestehen der Berufshaftpflichtversicherung und ihre Laufzeit oder durch eine Eigenerklärung geführt werden.
Bei der Kalkulation des Angebotes ist die Höhe der geforderten Deckungssummen zu berücksichtigen.
Bei Bietergemeinschaften sind die oben genannten Deckungssummen insgesamt nachzuweisen.
Im Falle der Abgabe einer Eigenerklärung ist der Nachweis für eine branchenübliche Berufshaftpflichtversicherung unverzüglich nach Zuschlagserteilung durch Vorlage des Versicherungsscheins zu erbringen.
- Referenzen
Der Bieter hat zum Nachweis der fachlichen Eignung mindestens zwei geeignete Referenzen vorzulegen. Referenzen werden seitens des Auftraggebers dann als geeignet erachtet, wenn sie die Erfahrungen des Bieters (der Kanzlei) bei der Rechtsberatung im Bereich der Durchführung von Planfeststellungs-, Erlaubnis-, Zulassungs- und sonstigen Verfahren, Überwachung, Klageverfahren, Rechtsberatung aus den letzten drei Jahren betreffen. Es werden auch Referenzen akzeptiert, die mehr als drei jedoch nicht mehr als fünf Jahre zurückliegen.
Zu jeder Referenz hat der Bieter hierbei folgende Angaben zu machen:
• Projektbezeichnung,
• Auftraggeber,
• Ansprechpartner, Telefon, Email
• Erbringungszeitraum
• kurze Projektbeschreibung, die einen Umfang von 10 Sätzen nicht überschreiten sollte
Die obenstehenden Angaben sind auf einer eigenen Anlage des Bieters zu machen.
- Benennung und Vorstellung des für die Umsetzung der Beratungsleistung betrauten Personals
Zur Erreichung der Zielsetzung muss es sich beim Bieter um eine Rechtsanwaltskanzlei mit qualifizierten Rechtsanwälten handeln. Das jeweilige Projekt ist letztverantwortlich von einem Partner zu betreuen, der auch an den hierzu stattfindenden Besprechungen teilnimmt. Der Bieter hat die für die Rechtsberatung des Auftraggebers einzusetzen Rechtsanwälte, inklusive Projektleiter und Stellvertreter zu benennen und vorzustellen. Zur Vorstellung gehört auch die Darstellung der Kenntnisse, Qualifikationen und Erfahrungen.
Es werden nur solche Bieter berücksichtigt, bei denen folgende Qualifikationen und Erfahrungen (Mindestanforderungen) vorliegen:
• Alle einzusetzenden Rechtsanwälte verfügen über langjährige Berufserfahrung (mindestens 5 Jahre) bei der Beratung von Behörden oder Unternehmen im Bereich der Kaliindustrie oder vergleichbar, sowie im Rahmen bergrechtlicher Planfeststellungs- und wasserrechtlicher Erlaubnisverfahren, vornehmlich im Bereich der Kaliindustrie.
• Mindestens zwei deutschsprachige Rechtsanwälte sind in Deutschland zugelassen und besitzen eine Zulassung vor dem BVerwG. Die beiden Rechtsanwälte müssen umfangreiche Kenntnisse der deutschen Sprache zum Verfassen wissenschaftlich fundierter rechtlicher Gutachten, Behördenbescheide und Erörterungen rechtlich komplexer Themen besitzen. Erforderlich sind insoweit deutsche Sprachkenntnisse entsprechend dem Sprachniveau C2 (Ausschlusskriterium) nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) oder vergleichbar.
• Mindestens zwei qualifizierte Rechtsanwälte verfügen über Berufserfahrungen in den Fachgebieten Bergrecht, Wasserrecht, Bodenschutzrecht sowie Naturschutzrecht. Die Mindestzahl wird gefordert, um eine hochqualifizierte, unterbrechungsfreie Rechtsberatung auch bei personellen Engpässen sicherstellen zu können, zumal einzelne Teile des Projekts parallel laufen werden. Mehrfachqualifizierungen bei den einzelnen Rechtsanwälten für die verschiedenen Fachbereiche sind möglich.
• Mindestens ein Rechtsanwalt verfügt über eine mindestens fünfjährige Zulassung als Rechtsanwalt sowie entsprechende Rechtsberatungserfahrung im Bereich der Durchführung von bergrechtlichen Planfeststellungs-, wasserrechtlichen Erlaubnis-, Zulassungs- und sonstigen Verfahren, der Überwachung sowie in Klageverfahren, vornehmlich im Bereich der Kaliindustrie.
Die Benennung und Vorstellung hat in Form von Mitarbeiterprofilen zu erfolgen.
Der Auftraggeber behält sich eine Überprüfung der Qualifikation und Erfahrungen der Rechtsanwälte ausdrücklich vor.
Das Nichtvorliegen der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss vom Verfahren.
- Formfreie Erklärung, dass mindestens ein qualifizierter Rechtsanwalt im Notfall werktags (Mo-Fr) innerhalb von 8 Stunden nach Anforderung und vorherigen Abstimmung, bei Bedarf auch vor Ort in Bad Hersfeld, rechtliche Unterstützungsleistungen durchführen kann.
- Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen (siehe Vordruck "Eigenerklaerung_Eignung.pdf")
- Erklärung zu Russland-Sanktionen (siehe Vordruck "Erklaerung_RUS_Sanktionen.pdf")
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bieter die nach § 5 HVTG erforderliche Verpflichtungserklärung abzugeben haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Langläufigkeit der Planfeststellungsverfahren kann es insbesondere erforderlich werden lassen, dass auch nach dem Ablauf von 4 Jahren weitere Einzelaufträge im selben Verfahren zu erteilen sind.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung (Kanzleiportrait) mit folgenden Angaben beizufügen:
• Firmenname und -anschrift
• Darstellung der Rechtsgebiete
• Größe des Unternehmens
• Anzahl der Rechtsanwältinnen/ Rechtsanwälte
• Ansprechpartner/in für Rückfragen
Hierbei sollte ein Umfang von 1 DIN-A4-Seite nicht überschritten werden.
Zudem hat der Bieter mit dem Angebot die Leistungsbeschreibung sowie das Vertragsmuster Rahmenvereinbarung beizufügen, um die Bedingungen der Leistungserbringung zu bestätigen.
Mit dem Angebot hat der Bieter zudem von den einzusetzenden Rechtsanwälten mindestens zwei Referenzen aus den letzten drei Jahren vorzulegen. Es muss nicht von jedem der einzusetzenden Rechtsanwälte eine Referenz vorgelegt werden; es genügt, wenn von allen einzusetzenden Rechtsanwälten in der Summe mindestens zwei Referenzen aus den letzten drei Jahren vorgelegt werden. Die Referenzen müssen dabei mindestens zwei der folgenden Tätigkeitsbereiche betreffen:
1. Referenzen im Bereich gutachterlicher Tätigkeiten sowie rechtlicher Begleitung von Behörden in bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren, wasserrechtlichen Erlaubnis- und sonstigen Betriebsplanverfahren, vornehmlich im Bereich der Kaliindustrie, einschließlich nachfolgender Klageverfahren gegen die getroffenen Entscheidungen.
2. Referenzen im Bereich gutachterlicher Tätigkeiten sowie rechtlicher Begleitung von Auftraggebern in Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung im Bergrecht und Wasserrecht
3. Referenzen bei der Beratung von Behörden im Rahmen von Überwachungstätigkeiten, vornehmlich im Bereich der Kaliindustrie einschließlich nachfolgender Klageverfahren gegen getroffene behördliche Entscheidungen
Der Bieter erstellt ein Dokument, in dem er seine Referenzen hinsichtlich der vorgenannten Tätigkeitsbereiche näher darstellt. Die Auswahl der Referenzen, die mit dem Angebot vorgelegt werden, liegt im Verantwortungsbereich des Bieters.
Die Referenzprojekte des einzusetzenden Personals sind nicht nur wesentlicher Bestandteil des Angebotes, sondern im Rahmen der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes des Zuschlagskriteriums "Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals" Bestandteil der Angebotswertung; eine Nachforderung oder nachträgliche Vervollständigung der Referenzen ist ausgeschlossen.
Bereits mit Angebotsabgabe sind die geplanten Unterauftragnehmer, soweit bereits bekannt, zu benennen sowie anzugeben, welche Teilleistungen in welchem Umfang durch welchen Unterauftragnehmer ausgeführt werden sollen (Formular 235 "Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen").
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der Vergabeplattform des Landes Hessen unter www.vergabe.hessen.de kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird anhand der Zuschlagskriterien 'Qualifikation und Erfahrung des mit der Auftragsausführung betrauten Personals' (70 Punkte) sowie 'Preis' (30 Punkte) vorgenommen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://vergabe.hessen.de