Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung im PfA 7.1 KaBa Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI31938
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung im PfA 7.1 KaBa
Baugrunduntersuchungen und Gründungsberatung Stufe 2 im PfA 7.1 KaBa
Sehr
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung im PfA 7.1 KaBa
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung im PfA 7.1 KaBa
Baugrunduntersuchungen und Gründungsberatung Stufe 2 im PfA 7.1 KaBa
LÄA 07-04 Zusätzliche Baugrubensicherung Versuchsfeld 1, Ankerzugversuche
Für die Durchführung der Ankerzugversuche im Versuchsfeld 1 werden zusätzliche Baumaßnahmen zur Sicherung der
Baugrube erforderlich, die nicht im beauftragten Leistungsumfang enthalten sind. Im Zuge der Vorbereitung der Durchführung von
Ankerzugversuchen im Versuchsfeld 1 wurde festgestellt, dass aufgrund der örtlichen Begebenheiten eine zusätzliche Sicherung
der Baugrube erforderlich ist. Aufgrund eines einzuhaltenden Sicherheitsabstand zu einer Hochdruckgasleitung und der ohnehin
zur Verfügung stehenden begrenzten Fläche für das Versuchsfeld ist es nicht möglich, zwei Baugrubenwände frei zu böschen.
Dies hat zur Folge, dass die Stabilität von zwei Baugrubenwänden mit Hilfe von Spundwänden zu gewährleisten ist. Ein Wechsel
des AN würde eine Neuausschreibung für die zu erbringenden Leistungen zur Folge haben. Die freien Kapazitäten in diesem
Marktsegment (Tiefbohrungen und ingenieursgeologische Dienstleistungen) sind z.Zt. äußerst begrenzt, so dass Mehrkosten auf
Grund der Marktsituation zu erwarten sind. Ein Wechsel des AN würde erhebliche Schwierigkeiten verursachen, da sich
alternative ANs in die Details einarbeiten müssten, neue Gerätschaften gestellt werden müssten, eingearbeitet werden müssten
und zusätzliche Kosten für BEs entstehen würden. Die Kosten würden somit um ein vielfaches höher werden.