2. S-Bahn-Stammstrecke München – Optimierung Planung Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI27850

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

2. S-Bahn-Stammstrecke München – Optimierung Planung

Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI27850
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Die Planungen der Stationen Hauptbahnhof, Marienhof, Ostbahnhof und Leuchtenbergring inkl. Gleisanlagen sowie die Streckenführung / Tunnel / Rettungsschächte / Trogbauwerke sind in grundlegender Weise zu optimieren, um Funktionalität, Baubarkeit, Kostenrahmen sowie Ausführungs- und Inbetriebnahmetermine des Gesamtprojektes zu sichern. Die beinhaltet:

- Objektplanung Lph 1-4, 6/7 für die oben genannten Stationen;

- Tragwerksplanung Lph 1-3, 6 für die oben genannten Stationen sowie für die Tunnelplanung und Rettungsschächte;

- TGA-Planung Lph 1-4, 6/7 für die oben genannten Stationen ;

- LST-Planung Lph 1-4 und 6/7 sowie Neuerstellung der PT1-Planung;

- OLA-Planung Lph 3-4 und 6/7 aufgrund notwendiger Anpassungen in der Trassierung, sowie Anpassung von Rückstromführung, Bahnerdung und Schutzmaßnahmen unterirdisch;

- 50Hz-Planung Lph 1-4 und 6/7 aufgrund vorgenannter Maßnahmen in den unterirdischen und oberirdischen Bereichen.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/09/2017
Ende: 28/02/2018
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2017/S 209-434791

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 17FEI27850
Bezeichnung des Auftrags:

2. S-Bahn-Stammstrecke München – Optimierung Planung

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
17/10/2017
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/06/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

München

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Planungen der Stationen Hauptbahnhof, Marienhof, Ostbahnhof und Leuchtenbergring inkl. Gleisanlagen sowie die Streckenführung / Tunnel / Rettungsschächte / Trogbauwerke sind in grundlegender Weise zu optimieren, um Funktionalität, Baubarkeit, Kostenrahmen sowie Ausführungs- und Inbetriebnahmetermine des Gesamtprojektes zu sichern. Die beinhaltet:

- Objektplanung Lph 1-4, 6/7 für die oben genannten Stationen;

- Tragwerksplanung Lph 1-3, 6 für die oben genannten Stationen sowie für die Tunnelplanung und Rettungsschächte;

- TGA-Planung Lph 1-4, 6/7 für die oben genannten Stationen ;

- LST-Planung Lph 1-4 und 6/7 sowie Neuerstellung der PT1-Planung;

- OLA-Planung Lph 3-4 und 6/7 aufgrund notwendiger Anpassungen in der Trassierung, sowie Anpassung von Rückstromführung, Bahnerdung und Schutzmaßnahmen unterirdisch;

- 50Hz-Planung Lph 1-4 und 6/7 aufgrund vorgenannter Maßnahmen in den unterirdischen und oberirdischen Bereichen.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/09/2017
Ende: 28/02/2018
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Seit Einreichung der Planung PH50 im Frühjahr 2021 zum Prüflauf haben sich Änderungen ergeben die sowohl in der Planung als auch den Modellen nachgeführt werden müssen. Die erforderlichen Änderungen sind in den anderen Fachgewerken bereits umgesetzt, im Fachgewerk Elektrotechnik haben sich durch Änderungen im Fachgewerk Maschinentechnik weitere Änderungen ergeben (u.a. Leistungsbilanzen). Mit der Überarbeitung der Planung Elektrotechnik wurde daher erst Ende 2021 begonnen. Die fachtechnischen Anpassungen wurden durch den Nachunternehmer BURK erbracht, die Leistungen zur Modellierung sollen durch den Nachunternehmer Ebert-Ingenieure erbracht werden. Folgende Leistungen werden durch Ebert-Ingenieure erbracht:

- Teilnahme an BIM-Besprechungen

- Fortführen des Fachmodells „ELT“ PH50 auf den aktuellen Planstand (Prüfung, Kollisionsprüfung, bei groben Kollisionen sind die Trassen zu schieben)

- Planungsgrundlagen im Modell fortschreiben und anpassen

- Abstimmung mit Fachmodell Rohbau, Architektur und HKLS sofern erforderlich

- Überarbeitung des 3-D-Modells

- Definition von Verlegezonen und Kennzeichnung für Kollisionsprüfung

- Planableitung für Abgabestand PH50

NT164

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Ein Wechsel des AN ist sowohl aus wirtschaftlichen als auch technischen Gründen nicht zielführend. Das begründet sich damit, dass der AN bereits mit der Elektro-Planung am Ostbahnhof beauftragt und somit tief mit den Planungen und Abläufen vertraut ist. Bei einem möglichen Wechsel des AN würde neben dem Wissen zu den Schnittstellen auch Abstimmungsergebnisse und die darauf aufbauenden Planungsentscheidungen verloren gehen. Außerdem wäre die erforderliche technische Kontinuität bei der Übertragung der bisher erstellten Unterlagen nicht gewährleistet.

Durch eine Vergabe würde es zu Terminverzögerungen kommen, die gravierende Auswirkungen auf den Bauablauf und somit auf die Inbetriebnahme hätten. Des Weiteren müssten sich ein weiterer AN zunächst in das Projekt einarbeiten, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.

VII.2.3)Preiserhöhung

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Hofheim am Taunus
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Homberg (Ohm)
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