EU-P 0519-21BV1 Elektro (Schwachstrom/Starkstrom) Kabeltrassensanierung, Rückbau, B-000968 Maßnahmenplanung T1, E0 Referenznummer der Bekanntmachung: EU-P 0519-21BV1
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]99
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fraport.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-P 0519-21BV1 Elektro (Schwachstrom/Starkstrom) Kabeltrassensanierung, Rückbau, B-000968 Maßnahmenplanung T1, E0
Die Projektfläche des Projektes „Weiße Flächen“ im Terminal 1 am Flughafen Frankfurt am Main umfasst für die Maßnahme Kabeltragsysteme die Kellerfahrstraße der Ebene U1.
Die seit der Errichtung entstandenen Mängel und die geänderte bauordnungsrechtliche Lage hinsichtlich brandschutztechnischer Auflagen bzw. Zulassungen machen eine brandschutz- und technische zugelassene Ertüchtigung des Gebäudes notwendig.
Weitere Angaben unter II.2.4
Ausführungsbeginn: ca. 2. Quartal 2022
Ausführungsende: ca. 4. Quartal 2025
Im Rahmen der brandschutztechnischen Modernisierung erfolgen Elektroarbeiten an mit Kabel belegten Kabeltragsystemen (Demontage/Entsorgung, Lieferung/Neumontage, Lieferung/Ergänzungen) im Bestand, an Decken und Wänden in den Kellerfahrstraßen. Die Arbeiten erfolgen an Kabeltragsystemen im Bestand und in Funktion in Nachtarbeit in verschiedenen Bauabschnitten. Zur Ausführung kommen:
- Demontage/Entsorgung
ca. 12.800 m Kabeltrassen unterschiedlicher Größen in Teilstücken
ca. 6.800 St. Hängestiele bis 2 m
ca. 22.000 St. Wandausleger unterschiedlicher Größe teilweise verschweißt an
Wandstahlkonstruktionen
ca. 90 kg Stahlkonstruktion
- Neumontage
ca. 12.800 m Kabeltrassen unterschiedlicher Größen mit Formteilen in Teilstücken
ca. 21.000 St. Hängestiele bis 1,2 m
ca. 500 m U-Profilschiene als Decken und Wandbefestigung
ca. 17.000 St. Ausleger unterschiedlicher Größen
ca. 8.400 St. Beschriftung
- Neumontage Funktionserhalt E30/E90
ca. 60 m Kabeltrasse unterschiedlicher Größe mit Formteilen in Teilstücken
ca. 75 St. Ausleger unterschiedlicher Größen
ca.60 St. Stiele unterschiedlicher Längen bis 1m
ca. 40 St. Sammelhalter
- Besondere Leistung
ca. 483.000 m bestehende im Betrieb befindliche Stromkreise Querschnitte sichern
ca. 8 St. Holzsicherungen (Kantholz) liefern und nach Gebrauch entsorgen
ca. 8.000 St. Holzsicherung demontieren und remontieren
ca. 12.000 m Strecke mit Gummimatten im Arbeitsbereich (ca. Länge 6m)
bis B 1m bereitstellen inkl. Auflegen und entfernen.
- Montage Schutzmaßnahme
ca. 12.000 m Schutzleiter NYY liefern, befestigen, verlegen, anschließen
ca. 7.000 St. Beschriftungen der Potentialausgleichsleitungen
- Dokumentation
ca. 120 St. Zusammenstellen der Dokumentationsstruktur nach Fraport Vorgabe
ca. 12 St. Installationsplan elektrisch erstellen nach Fraport Vorgabe
ca. 3.150 St. Belegungsnachweise von Trassen nach Fraport Vorgabe
- Abnahmen
ca. 10 St. Teilnahmen an Zwischenbegehungen zur Erreichung der
Abnahme mit beigestelltem Sachverständigen
ca. 10 St. Teilnahme an Sachverständigenabnahmen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
EU-P 0519-21BV1, B-000968 - Weiße Flächen T1, Ebene 0, Elektro/KTS+Rückbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Flörsheim
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65439
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wichtiger Hinweis:
Auf Grund der derzeitigen negativen wirtschaftlichen Auswirkungen durch das SARS-CoV-2-Virus (Covid-19-Pandemie) auf die Fraport AG und der damit verbundenen notwendigen Gegensteuerungsmaßnahmen im Wege von Kostensenkungen behalten wir uns vor, Verfahren während der Ausschreibungsphase, Angebotsphase und Verhandlungsphase einzustellen oder vorübergehend auszusetzen.
Eine Einstellung oder Aussetzung des Verfahrens berechtigt die Bewerber/Bieter nicht dazu, Ansprüche gegenüber der Fraport AG geltend zu machen.
Ablauf des Verfahrens
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren
Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu
reduzieren. Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf
Grundlage der ersten verbindlichen Angebote nach Prüfung der Eignung ohne weitere
Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
Ergänzungen zur Bekanntmachung
Es wird auf alle weiteren Ausführungen des "Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung", verwiesen. Das Dokument wird unter www.vergabe.rib.de elektronisch zur
Verfügung gestellt.
Die „informatorischen Vergabeunterlagen“ werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform
www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt; siehe Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die
Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden
können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten
nur diejenigen interessierten Unternehmen, die sich form- und fristgerecht beworben haben, die
für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen
Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden
nebst allen Unterlagen digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt.
Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig,
um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in
§ 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]