2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 41 Rohbauarbeiten Haltepunkt Marienhof Referenznummer der Bekanntmachung: 2015/S 174-317251
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 41 Rohbauarbeiten Haltepunkt Marienhof
2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 41 Rohbauarbeiten Haltepunkt Marienhof.
München
VE 41 Rohbauarbeiten Haltepunkt Marienhof
Übersicht: Neubau (Rohbau) eines zweigleisigen unterirdischen S-Bahn-Haltepunkts in Innenstadtlage (Marienhof) mit getrennten Ein- und Ausstiegsbahnsteigen (Spanische Lösung) sowie Zugangsanlagen, Zwischenebenen und Technikzentralen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 41 Rohbauarbeiten Haltepunkt Marienhof
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Raunheim
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S.2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
6b
- Leistungen zur notwendigen Änderungen der Bohrpfähle und Primärstützen:
- Ausführung aus geschweißten Blechen,
- Herstellung und der Einbau der Primärstützen entsprechend der erforderlichen / geänderten statischen und konstruktiven Erfordernisse, einschließlich aller Zubehörteile, Lastverteilungsplatten, Vergussbeton in den Kammern im Bereich der Decken- und Fußauflager,
- Weichschicht Moosgummi am Trägerfuß Primärstützen einbauen,
- Rückbau der geänderten Stahlkonstruktion im Zuge des Aushubes,
- Neubau Setzeinrichtung Primärstützen,
- Adaption Bohrwerkzeug.
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Raunheim
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Land: Deutschland
6b
- Leistungen zur notwendigen Änderungen der Bohrpfähle und Primärstützen:
- Ausführung aus geschweißten Blechen,
- Herstellung und der Einbau der Primärstützen entsprechend der erforderlichen / geänderten statischen und konstruktiven Erfordernisse, einschließlich aller Zubehörteile, Lastverteilungsplatten, Vergussbeton in den Kammern im Bereich der Decken- und Fußauflager,
- Weichschicht Moosgummi am Trägerfuß Primärstützen einbauen,
- Rückbau der geänderten Stahlkonstruktion im Zuge des Aushubes,
- Neubau Setzeinrichtung Primärstützen,
- Adaption Bohrwerkzeug.
Für den AG war trotz umfangreicher Voruntersuchungen und sorgfältiger Planung nicht vorhersehbar, dass sich die gemäß Hauptvertrag vorgesehenen Parameter für die Herstellung der Bohrpfähle und Primärstützen im Rahmen der Erstellung der Ausführungsplanung in dem vorliegenden Umfang ändern.Notwendig wurden diese Änderungen durch die Einarbeitung diverser neuer, zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht vorliegender Planungsfaktoren, die insbesondere aus der Geotechnik stammen.Im Rahmen der Ausführungsplanung hat sich gezeigt, dass die Boden-Bauwerks-Interaktion im Zusammenhang mit Hebungseffekten in der Baugrube extrem komplex ist. Hieraus ergaben sich deutlich erhöhte statische Beanspruchungen und damit massive Änderungen der Bohrpfähle und Primärstützen. Diese Änderungen an der Konstruktion der Stützen bedingen zudem weitere Änderungen der Herstellprozesses.