Rahmenvereinbarung Logistik 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 7200073733
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Logistik 2023
Rahmenvereinbarung über Transportdienstleistungen (Luft, See, Land) für weltweite GIZ Projekte.
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5 65760 Eschborn
Transportdienstleistungen (Luft-, See-, Landfracht) - Export, Import von/zu weltweiten Standorten oder Projektpartnern der GIZ.
Die ausgeschriebene Rahmenvereinbarung tritt am 01.01.2023 in Kraft. Die Leistung ist vorerst für zwei Jahre bis zum 31.12.2024 zu erbringen, mit Option auf vier Verlängerungsphasen von jeweils sechs Monaten bis zu einer möglichen Gesamtvertragsdauer von max. 4 Jahren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 48 VgV iVm §§ 123, 124 GWB sowie § 19 MiLOG vorliegen
HRA/HRB-Nummer (Vorlage des aktuellen Handelsregisterauszugs vor der Zuschlagserteilung nur vom Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll).
Bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2019 -2021; oder falls der Jahresabschluss 2021 zum Zeitpunkt der Einreichung noch nicht erstellt ist 2018 -2020).
Eignung = Mindestumsatz mindestens 8 Mio. Euro pro Jahr im letzten Geschäftsjahr.
Ausschluss = Mindesumsatz kleiner 8 Mio. Euro pro Jahr im letzten Geschäftsjahr.
Falls der Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, muss bei Bedarf eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/ Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegt werden.
Der Nachweis zu 1.2.5 erfolgt anhand einer Kopie, die dem Teilnahmeantrag beizulegen ist.
Vortransporte zum Flughafen / Seehafen
Das Unternehmen kann Vortransporte per LKW aus sämtlichen PLZ-Regionen (ohne Inseln) in Deutschland anbieten für
a) verpackte Ware zum Flughafen Frankfurt/Main
b) verpackte Ware zum Hafen Hamburg
c) 20ft Container zum Hafen Hamburg
d) 40ft Container zum Hafen Hamburg
d) 40ft high cube Container zum Hafen Hamburg
Luftfracht Export
Das Unternehmen hat eine Luftfrachtabteilung am Flughafen Frankfurt/Main (Entfernung +/- 10 km)
Das Unternehmen kann Lager- und Umschlagsmöglichkeiten am Flughafen Frankfurt/Main anbieten (Entfernung +/- 10 km)
a) für Standardgut
Seefracht Export
Das Unternehmen hat eine Export Seefrachtabteilung in Hamburg
Das Unternehmen kann Lager- und Umschlagsmöglichkeiten in Hamburg anbieten
a) für Standardgüter
Internationaler Straßengüterverkehr
Das Unternehmen hat eine Niederlassung sowie Lager- und Umschlagsmöglichkeiten für den Bereich Internationale Straßengüterverkehre in Deutschland
Importe
Das Unternehmen hat eine Luftfracht Importabteilung, um eingehende Importsendungen am Flughafen Frankfurt/Main in direkter Vertretung für die GIZ abfertigen zu können
Das Unternehmen hat eine Seefracht Importabteilung, um eingehende Importsendungen an deutschen Nordseehäfen in direkter Vertretung für die GIZ abfertigen zu können
Zolldienstleistungen
Das Unternehmen kann folgende Leistungen anbieten:
Erstellen von Ausfuhranmeldungen als direkter Vertreter der GIZ in ATLAS
Erstellen von Importverzollungen als direkter Vertreter der GIZ in ATLAS
Zertifizierungen und Bewilligungen
Ist das Unternehmen in Deutschland nach den folgenden DIN EN ISO Norm zertifiziert?
DIN EN ISO 9001 oder gleichwertige Bescheinigungen aus anderen EU Mitgliedsstaaten sind zugelassen ebenso gleichwertige Nachweise für Qualitätssicherungsmaßnahmen
DIN EN ISO 14001 oder EMAS Zertifikate sowie gleichwertige Bescheinigungen aus anderen EU Mitgliedsstaaten sind zugelassen ebenso andere Nachweise für gleichwertige Umweltmanagementverfahren
Ist das Unternehmen in Deutschland als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) zertifiziert. Falls ja, in welchem Umfang?
"AEO-Zertifikat ""Zollrechtliche Vereinfachungen"" (AEO C)
AEO-Zertifikat ""Sicherheit"" (AEO S)
AEO-Zertifikat ""Zollrechtliche Vereinfachungen/Sicherheit"" (AEO F)"
Hat das Unternehmen den Status des "Reglementierter Beauftragter" am Standort Flughafen Frankfurt/Main nach der EU-Verordnung (EG) Nr. 300/2008 sowie des deutschen Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG)?
Zudem werden Punkte für die folgenden Fragestellungen vergeben:
Das Unternehmen kann die im Fragenkatalog Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Vordruck B.4) benannten Destinationen per Luft-, See- oder Landfracht anbieten.
Das Unternehmen hat eine Partner-Organisation im Empfangsland.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aus der Rahmenvereinbarung kann insgesamt höchstens ein Auftragsvolumen von [Betrag gelöscht] EUR (netto) über die maximal mögliche Vertragslaufzeit abgerufen werden (Höchstwert).
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des GIZ-Vergabemarktplatz statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYYRYDTL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.