Beschaffung von zwei Kompressionskältemaschinen für das AGAPLESION ELISABETHENSTIFT Darmstadt Referenznummer der Bekanntmachung: 6080-21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64287
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.agaplesion.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60322
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.leinemann-partner.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von zwei Kompressionskältemaschinen für das AGAPLESION ELISABETHENSTIFT Darmstadt
Aufgrund eines unerwarteten und schwerwiegenden Defekts am Kühlsystem des Gebäudes, ist die Funktion der Kälteanlage derzeit beeinträchtigt. Zwar kann über entsprechende Übergangslösungen die Kälteversorgung zeitweise sichergestellt werden; gleichwohl soll die „kalte“ Jahreszeit genutzt werden, um die Anlage auszutauschen und zu erneuern. Ziel ist es die Arbeiten bis zur Kühlperiode ab Frühjahr 2023 abzuschließen. Mit Blick auf die mitunter langen Lieferzeiten für entsprechende, technische Ausrüstung hat sich die Auftraggeberin entschieden die Schlüsselkomponenten selbst zu beschaffen und diese dem im Nachgang zu beauftragenden bauausführenden Unternehmen beizustellen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Auftraggeberin, die AGAPLESION ELISABETHENSTIFT gemeinnützige GmbH, ist eine Tochtergesellschaft der AGAPLESION gAG mit Sitz in Frankfurt am Main.
Die Auftraggeberin ist Gründungsmitglied des bundesweiten AGAPLESION-Konzerns, zu dem christliche Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sowie Ausbildungsstätten gehören. Das AGAPLESION ELISABETHENSTIFT ist mit seinen über 400 Betten das zweitgrößte Krankenhaus in Darmstadt. Es ist Akademisches Lehrkrankenhaus der Goethe-Universität Frankfurt am Main.
Aufgrund eines unerwarteten und schwerwiegenden Defekts am Kühlturm des Gebäudes, ist die Funktion der Kälteanlage derzeit beeinträchtigt. Zwar kann über entsprechende Übergangslösungen die Kälteversorgung zeitweise sichergestellt werden; gleichwohl soll die „kalte“ Jahreszeit genutzt werden, um die Anlage auszutauschen und zu erneuern. Ziel ist es die Arbeiten bis zur Kühlperiode ab Frühjahr 2023 abzuschließen.
Mit Blick auf die mitunter langen Lieferzeiten für entsprechende, technische Ausrüstung hat sich die Auftraggeberin entschieden die Schlüsselkomponenten selbst zu beschaffen und diese dem im Nachgang zu beauftragenden bauausführenden Unternehmen beizustellen.
Hierdurch soll verhindert werden, dass die ausführende Firma die erforderlichen Bestellungen erst nach Abschluss der Bauausschreibung auslöst, da dies den kritischen Zeitplan und insbesondere das enge Zeitfenster bis zur nächsten Kühlperiode ernsthaft gefährden würde.
Ziel der Ausschreibung ist somit der Vertragsabschluss mit einem geeigneten Unternehmen, das in der Lage ist, geeignetes, den konkreten Anforderungen vor Ort entsprechendes Gerät (zwei Kompressionskältemaschinen) kurzfristig zu liefern bzw. solange vorzuhalten, bis der Umbauprozess so weit fortgeschritten ist, dass der Einbau erfolgen kann (sog. „Just-in-time“ Lieferung).
Die Angebotsfrist wurde aufgrund des Umstands, dass die Lieferzeiten für Kompressionskältemaschinen bereits jetzt sehr lang sind und sich aufgrund der aktuellen Entwicklungen - gerade im Hinblick auf die globalen Lieferketten - weiter verlängern, gemäß § 15 Abs. 3 VgV verkürzt.
Dies insbesondere deshalb, da der Austausch und die Erneuerung der Anlage aufgrund des unerwarteten Defekts bis spätestens März 2023 abgeschlossen sein muss, sodass der gegenständliche Rückkühler bis spätestens Ende Januar zum Einbau bereitstehen muss.
Da es sich vorliegend um ein Krankenhaus handelt, das zum ordnungsgemäßen Betrieb eine funktionierende Kälteanlage voraussetzt, soll die Einsatzzeit des aktuellen Provisoriums so gering, wie möglich, gehalten werden; unter allen Umständen soll indes vermieden werden, dass auch in der kommenden Kühlperiode hierauf zurückgegriffen werden muss.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Angabe des Jahresumsatzes für die Jahre 2021,2020,2019
2) Angabe des Jahresumsatzes für die Jahre 2021,2020,2019, die mit vergleichbaren Leistungen (Lieferung von Kompressionskältemaschinen mit vergleichbaren Anforderungen) erwirtschaftet wurden.
Zu 2) Der mittlere Jahresumsatz, der mit vergleichbaren Leistungen (Lieferung von Kompressionskältemaschinen mit vergleichbaren Anforderungen) in den letzten drei Geschäftsjahren (2021, 2020, 2019) erwirtschaftet wurde, muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto) betragen.
1) Angabe der durchschnittlichen Anzahl festangestellter Servicetechniker in den letzten drei Jahren (2021, 2020, 2019)
2) Nachweis von Unternehmensreferenzen mit folgenden Angaben:
- Kurztitel der Referenz, Projektbezeichnung
- Auftraggeber, inkl. Anschrift
- Leistungszeitraum
- Darstellung der erbrachten Leistung
- Warenwert (netto)
Zu 1) Die durchschnittliche Anzahl festangestellter Servicetechniker in den letzten drei Jahren (2021,2020,2019) muss mindestens 15 Personen betragen.
Zu 2) Nachweis über die Erbringung von mindestens zehn vergleichbaren Referenzprojekten (Lieferung von Kompressionskältemaschinen mit vergleichbaren Anforderungen und einem Warenwert von mind. [Betrag gelöscht] EUR, netto) innerhalb der letzten 3 Jahre.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.