Sanierung des Bürgerhauses in Hergershausen - Generalplanerleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: AX-2022-025
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Babenhausen
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64832
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.babenhausen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neckargemünd
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69151
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ax-projects.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung des Bürgerhauses in Hergershausen - Generalplanerleistungen
Vergabe von Generalplanerleistungen für die Sanierung des Bürgerhauses in Hergershausen
Vergabe von Generalplanerleistungen für die Sanierung des Bürgerhauses in Hergershausen
Gegenstand der Ausschreibung sind Planungsleistungen, die für die Sanierung und den Umbau des Gebäudes erforderlich sind. Diese werden im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV vergeben.
Es gelten folgende Leistungsstufen:
- Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 3
- Stufe 2: Leistungsphasen 4 bis 7
- Stufe 3: Leistungsphasen 8
- Stufe 4: Leistungsphasen 9
Ausschreibungsgegenstand der hiesigen Ausschreibung sind Grundleistungen und Besondere Leistungen der folgenden HOAI-Leistungsbilder:
- Gebäudeplanung, Leistungsphasen 1 bis 9;
- Freianlagenplanung, Leistungsphasen 1 bis 9;
- Verkehrsanlagenplangen, Leistungsphasen 1 bis 9;
- Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1 bis 6 sowie 8;
- Technische Ausrüstung, Leistungsphasen 1 bis 9.
Ausschreibungsgegenstand der hiesigen Ausschreibung sind des Weiteren Beratungsleistungen der:
- Brandschutzplanung gemäß AHO in Leistungsphasen 1 bis 9
- Wärmeschutz- und Energiebilanzierung, Leistungsphasen 1 - 8
- Raumakustik, Leistungsphasen 1 - 8
- Fördermittelberatung, Akquisition von Fördermittelprogrammen und deren Beantragung.
Es erfolgt die Durchführung eines EG-weiten Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach GWB und VgV.
Bei dem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb fordert der Magistrat der Stadt Babenhausen eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen auf. Jedes interessierte Unternehmen kann einen Teilnahmeantrag abgeben. Mit dem Teilnahmeantrag übermitteln die Unternehmen die vom Magistrat der Stadt Babenhausen geforderten Informationen für die Prüfung ihrer Eignung.
Der Magistrat der Stadt Babenhausen verzichtet auf eine Nachforderung bei unvollständigen Bewerbungen: Der Magistrat der Stadt Babenhausen kann den Bewerber oder Bieter grundsätzlich unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Magistrat der Stadt Babenhausen legt fest, dass der Magistrat der Stadt Babenhausen keine Unterlagen nachfordern wird.
Nur diejenigen Unternehmen, die von dem Magistrat der Stadt Babenhausen nach Prüfung der übermittelten Informationen dazu aufgefordert werden, können ein Erstangebot einreichen. Der Magistrat der Stadt Babenhausen beschränkt die Zahl geeigneter Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Der Magistrat der Stadt Babenhausen verhandelt mit den Bietern über die von ihnen eingereichten Er-stangebote und alle Folgeangebote, mit Ausnahme der endgültigen Angebote, mit dem Ziel, die Angebote inhaltlich zu verbessern.
Der Magistrat der Stadt Babenhausen behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Der Magistrat der Stadt Babenhausen stellt sicher, dass alle Bieter bei den Verhandlungen gleichbehandelt werden. Insbesondere enthält sie sich jeder diskriminierenden Weitergabe von Informationen, durch die bestimmte Bieter gegenüber anderen begünstigt werden könnten.
Der Magistrat der Stadt Babenhausen unterrichtet alle Bieter, deren Angebote nicht ausgeschieden wurden, in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs über etwaige Änderungen der Leistungsbeschreibung, insbesondere der technischen Anforderungen oder anderer Bestandteile der Vergabeunterlagen, die nicht die Festlegung der Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien betreffen. Im Anschluss an solche Änderungen gewährt der Magistrat der Stadt Babenhausen den Bietern ausreichend Zeit, um ihre Angebote zu ändern und gegebenenfalls überarbeitete Angebote einzureichen. Der Magistrat der Stadt Babenhausen darf vertrauliche Informationen eines an den Verhandlungen teilnehmenden Bieters nicht ohne dessen Zustimmung an die anderen Teilnehmer weitergeben. Eine solche Zustimmung darf nicht allgemein, sondern nur in Bezug auf die beabsichtigte Mitteilung bestimmter Informationen erteilt werden.
Beabsichtigt der Magistrat der Stadt Babenhausen, die Verhandlungen abzuschließen, so unterrichtet er die verbleibenden Bieter und legt eine einheitliche Frist für die Einreichung neuer oder überarbeiteter Angebote fest. Der Magistrat der Stadt Babenhausen vergewissert sich, dass die endgültigen Angebote die Mindestanforderungen erfüllen, und entscheidet über den Zuschlag auf der Grundlage der Zuschlagskriterien.
Kann verlängert werden, falls das Projekt noch nicht abgeschlossen ist.
Anzahl der Referenzen, ausgewählt werden die 5 Bewerber mit den meisten Referenzen.
(Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers:
1. geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der erbrachten Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
Mindeststandards:
in den vergangenen 5 Jahren für öffentliche Auftraggeber durchgeführte und erfolgreich abgeschlossene GP-Leistungen wie folgt:
GP-Leistungen bezogen auf die Sanierung eines kommunalen Bürgerhauses oder einer vergleichbaren Einrichtung mit einem vergleichbaren Anforderungsprofil)
Bei gleicher Anzahl entscheidet das Los. Wird die Anzahl von Bewerbern, die mindestens zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, nicht erreicht, behält sich der Auftraggeber vor, das Verfahren aufzuheben oder mit einer niedrigeren Bewerberzahl fortzuführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jeder Bewerber macht mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben:
1) Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB sowie § 124 GWB bzw. zur erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB.
Jeder Bewerber macht mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben:
Als Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers:
1. entsprechende Bankerklärungen,
2. Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung,
3. Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist,
4. eine Erklärung über den Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre,
5. eine Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre.
eder Bewerber macht mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben:
Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers:
1. geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der erbrachten Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
Mindeststandards:
in den vergangenen 5 Jahren für öffentliche Auftraggeber durchgeführte und erfolgreich abgeschlossene GP-Leistungen wie folgt:
GP-Leistungen bezogen auf die Sanierung eines kommunalen Bürgerhauses oder einer vergleichbaren Einrichtung mit einem vergleichbaren Anforderungsprofil
Mindestens:
Grundleistungen und Besondere Leistungen der folgenden HOAI-Leistungsbilder:
- Gebäudeplanung, Leistungsphasen 1 bis 9;
- Freianlagenplanung, Leistungsphasen 1 bis 9;
- Verkehrsanlagenplangen, Leistungsphasen 1 bis 9;
- Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1 bis 6 sowie 8;
- Technische Ausrüstung, Leistungsphasen 1 bis 9.
Weitere Beratungsleistungen:
- Brandschutzplanung gemäß AHO in Leistungsphasen 1 bis 9
- Wärmeschutz- und Energiebilanzierung, Leistungsphasen 1 - 8
- Raumakustik, Leistungsphasen 1 - 8
- Fördermittelberatung, Akquisition von Fördermittelprogrammen und deren Beantragung.
Teilnahmeberechtigt sind Generalplaner. Als Generalplaner wird derjenige bezeichnet, der dem Bauherrn als einziger Vertragspartner auf Planerseite gegenübertritt und der sämtliche Architektur-, Ingenieur- und Fachplanungen erbringt. Er trägt gegenüber dem Bauherrn die alleinige rechtliche Verantwortung für die Planungsleistungen. Als Verantwortliche innerhalb der Generalplanung sind Personen zugelassen, die die Berufsqualifikation des Berufs des Architekten nach § 75 Abs. 1 VgV oder die Berufsqualifkation des Berufs des beratenden Ingenieurs oder Ingenieurs nach § 75 Abs. 2 VgV erfüllen. Architekt ist, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Beratender Ingenieur oder Ingenieur ist, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Mindestabdeckungssumme für Personen- und für sonstige Schäden. Maximierung bei juristischen Personen jeweils 3-fach und bei natürlichen Personen 2-fach. Sollten die Mindestdeckungssummen nicht erreicht werden, ein Versicherungsschutz aber bestehen, so genügt eine Erhöhung im Auftragsfall.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]