81282181-RV DS DataHelpDesk Referenznummer der Bekanntmachung: 81282181

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: juristische Person des privaten Rechts (gemeinnützige GmbH) finanziert durch die Bundesrepublik Deutschland
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: internationale Zusammenarbeit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

81282181-RV DS DataHelpDesk

Referenznummer der Bekanntmachung: 81282181
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72510000 Mit der Datenverarbeitung verbundene Verwaltungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Durch die wachsenden datenschutzrechtlichen Anforderungen ist die Gewährleistung der datenschutzrechtskonformen Ausgestaltung der Vorhaben der GIZ schwieriger geworden.

Neben der Datenschutzbeauftragten des Unternehmens verfügt die GIZ über zwei weitere Anlaufstellen zum Datenschutz. Das Datenschutzmanagement (DSM) ist zuständig für die Umsetzung des Datenschutzes im Unternehmen auf der Grundlage gesetzlicher Regelungen sowie innerbetrieblicher Regelwerke und der durch das Datenschutzkonzept festgelegten GIZ-Datenschutz-Policy.

Das Data Helpdesk des Kompetenzcenters Digitale Gesellschaft ist Ansprechpartner für Vorhaben der GIZ bei datenschutzrechtlichen Fragen in der Leistungserbringung und berät damit die Vorhaben bei der Umsetzung Die GIZ Mitarbeiter, die in Vorhaben tätig sind, haben damit die Möglichkeit im Einzelfall durch Anfragen an das Data Helpdesk erste Antworten zu Fragen rund um das Thema Datenschutz in ihren Vorhaben zu erhalten. Besteht auf Seiten des Mitarbeiters weiterer, tiefgehender Beratungsbedarf, berät das Kompetenzcenter "Digitale Gesellschaft" des Fach- und Methodenbereichs Mitarbeiter der GIZ auch in datenschutzrechtlichen Fragen im Rahmen der Planung und Umsetzung von digitalen Komponenten von Vorhaben und ist damit in die Projektplanung bzw. -durchführung der Vorhaben direkt mit einbezogen.

Aufgrund des weiterhin konstant hohen Beratungsbedarfs sowie der Komplexität der zu beurteilenden Sachverhalte, die beim Data Helpdesk eingehen, soll der Auftragnehmer bei der Beratung durch das Data Helpdesk bzw. des KC Digitale Gesellschaft unterstützend tätig sein.

Gegenstand der Vergabe sind daher Beratungsdienstleistungen zu Datenschutz und Datenverarbeitung im Rahmen der Umsetzung von Vorhaben (der Einheiten Globe, APLAK, Afrika-Bereich, EMZ, InS, FMB und AGE) durch die GIZ. Nicht davon umfasst sind Beratungen bei datenschutzrechtlichen Fragestellungen aus anderen Einheiten (wie z.B. Personalbereich, Finanzbereich, ELVIS und Stabstellen, etc.) der GIZ, die durch das DSM erfolgen. Der AN soll die Vorhaben im Falle von datengetriebenen Projekten bei der Erfüllung der datenschutzrechtlichen Vorgaben in Übereinstimmung mit für Deutschland geltende sowie je nach Einzelfall auch nach nationalem Recht anwendbaren Datenschutzregelungen beraten.

Ziel der, in enger Abstimmung mit der Auftraggeberin GIZ, vertreten durch das KC Digitale Gesellschaft (AG), erfolgten datenschutzrechtlichen Beratung ist zum Einen die Lösung der Einzelfälle, in dessen Rahmen die Mitarbeiter in den jeweiligen Vorhaben der AG in die Lage versetzt werden, die erforderlichen weiteren Schritte selbst in die Wege zu leiten. Zum Anderen soll durch die Beratung ein Wissensaufbau bei den Mitarbeitern in den Vorhaben der AG über den Einzelfall hinaus erreicht werden, und wo möglich durch entsprechende Wissensdokumente, das gewonnene Wissen im Allgemeinen zur Verfügung gestellt werden

Der AN unterstützt die AG bei Anfragen der GIZ Vorhaben in der Leistungserbringung an das Data Helpdesk in den unten aufgeführten Schwerpunktthemen. Die AG beauftragt entsprechend und wählt aus den eingehenden Anfragen diejenigen individuellen Einzelfälle aus, in denen es einer Unterstützung bedarf.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79990000 Verschiedene Dienstleistungen für Unternehmen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5 65760 Eschborn

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Zuge der Projektimplementierung von Vorhaben gehen beim Data Helpdesk unregelmäßig Fragen von Mitarbeitern der Außenstruktur ein. Diese Fragen hinsichtlich der Rechte und Pflichten des jeweiligen Vorhabens der GIZ bei der Planung und Umsetzung von digitalen Projekten, gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG, TTGSD, n.F.) sowie sonstigen bestehenden und zukünftig in Kraft tretenden Datenschutzvorschriften der Europäischen Union bzw. lokal anwendbarer Gesetze sowie interner Richtlinien sind Gegenstand der Aufgaben des AN.

Als einzelne Beratungsgegenstände sind Aspekte zu Technologien und Infrastruktur, Anwendungssoftware und Plattformen, Datenbanken, Datenanalyse und Datenmining, Datenvisualisierung und strategische Kompetenzentwicklung im Rahmen folgender digitaler Projekte auf nationaler und internationaler Ebene denkbar:

- Erstellen und Unterhalten von Websites,

- Programmieren von Apps,

- Aufbau von Data Warehouses,

- Einsatz von Software,

- Nutzung von Daten zu Monitoring Zwecken.

- Durchführung von Veranstaltungen und Trainings

In allen Fällen können die jeweils zugehörigen vor- und nachgelagerten Abläufe (Erhebung, Verarbeitung und Speicherung; Veröffentlichung von personenbezogenen Daten, Bild- und Tonaufnahmen, Unterschriften, Kurzlebensläufe; Einverständniserklärungen, Data Policys und Nutzungsbedingungen) ebenfalls Beratungsgegenstand sein. Die datenschutzrechtliche Beratung soll folgende Bereiche abdecken:

2.1.1 Beratung Datenschutz Kunden- und Nutzerdatenschutz:

Beratung von Vorhaben zur Erstellung der Meldungen zum GIZ-Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT)

a. Prüfung, ob ein Fall der Auftragsverarbeitung (AV- GIZ Begrifflichkeit: AuV), gemeinsamen Verantwortung oder eigenständigen Verarbeitung vorliegt und Aufzeigen der entsprechenden Folgen

b. Beratung der Vorhaben zur Verwendung von Standardvertragsklauseln gemäß Artikel 46 DSGVO

c. Beratung bei der Einhaltung der Konformität von Vorhaben-Webseiten und Web-Applikationen

d. Beratung der Vorhaben zu DSGVO-konformer Durchführung von Veranstaltungen und deren Dokumentationen

e. Unterstützung der Vorhaben bei der Erstellung datenschutzrechtlicher Inhalte wie beispielsweise Einwilligungserklärungen, Datenschutzhinweise nach DSGVO sowie datenschutzrelevante Aspekte der Nutzungsbedingungen

2.1.2 Beratung Kunden- und Nutzerdatenschutz:

a. Handlungsempfehlungen an die Vorhaben zur Beschreibung aller erforderlichen und meldepflichtigen zu tätigenden Schritte, die zur datenschutzkonformen Verarbeitung personenbezogener Daten notwendig sind und zu erfolgen haben, ggf. unter Verwendung von Textbausteinen .

b. Beratung zum Vorgehen bei der Evaluierung der Rechtmäßigkeit sowie Verhältnismäßigkeit (Art, Umfang, Zweck) einer geplanten Verarbeitung (Erhebung, Speicherung, Verwendung etc.) der im Zusammenhang mit dem Vorhaben gesammelten personenbezogenen Daten.

c. Beratung der Vorhaben bei der Beurteilung der Notwendigkeit und Erklärung der Grundprinzipien einer möglichen Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) für die Datenverarbeitung gemäß DSGVO / BDSG neu.

d. Beratung der Vorhaben bei der Beurteilung potenzieller Datentransfers und Erläuterungen zu DSGVO-konformen Datentransfer, unter Beachtung und Definition der Rechte externer Partner an den im Rahmen des Vorhabens anfallenden Nutzerdaten.

e. Erstellung der datenschutzrechtlich relevanten Passagen bei allgemeinen Nutzungsbedingungen für die Nutzung der digitalen Produkte in den Vorhaben oder mit Bezug zu Vorhaben.

f. Beurteilung von Sachverhalten in Bezug auf national im Vorhaben jeweils geltende Gesetze und Normen zum Datenschutz und ggf. Erstellung von Kurzgutachten dazu.

g. Erstellung einer schriftlichen Zusammenfassung von umfangreicheren bzw. schwierigen Fällen nach Absprache als Grundlage eines zu erstellenden Wissensdokumentes, das die selbständige Bearbeitung vergleichbarerer Fälle für die MA der AG ermöglichen bzw. vereinfachen soll (Beiträge zum Wissensmanagement ggf. in Form von Kurzgutachten zum konkreten Fall).

h. Kommentierung von, im Rahmen einer IT-Tool Ausschreibung in einem Vorhaben durch die GIZ Mitarbeiter*innen erstellten, ToRs aus datenschutzrechtlicher Sicht. Die kommentierte Fassung ist, soweit nichts anderes vereinbart wird, zur Qualitätskontrolle zunächst an die ständigen Ansprechpartner der AG mit der Bitte um Freigabe zu senden, bevor die Kommentierung an die fachlich zuständige Einheit der AGs gesandt werden kann.

2.1.3 Beratung Datenschutz Technik und Betrieb:

a. Beratung der Vorhaben zur Bestimmung des angemessenen Schutzniveaus für die Daten und zur Datenintegrität gemäß DSGVO bzw. lokaler Richtlinien und Gesetze.

b. Beratung der Vorhaben zur Spezifikation der datenschutzrechtlichen Anforderungen an die technische Umsetzung der IT-Produkte und das ggf. dazugehörige Hosting, sowie an den datenschutzkonformen Betrieb des IT-Systems

c. Erläuterung und Hilfe bei der Anwendung von (GIZ internen) datenschutzrechtlichen Standarddokumenten (wie z.B. Auftragsverarbeitung und VVT) unter direkter oder analoger Anwendung der DSGVO / BDSG neu in Fällen außerhalb des Anwendungsbereichs der DSGVO

d. Erstellung einer schriftlichen Zusammenfassung von umfangreicheren bzw. schwierigen Fällen nach Absprache als Grundlage eines zu erstellenden Wissensdokumentes, das die selbständige Bearbeitung vergleichbarerer Fälle für die MA der AG ermöglichen bzw. vereinfachen soll (Beiträge zum Wissensmanagement ggf. in Form von Kurzgutachten zum konkreten Fall).

2.1.4 Sonderaufträge und Beratung des Data Helpdesk zu spezifischen Fragestellungen außerhalb konkreter Vorhaben:

Beratung bei der Umsetzung und Auslegung von Standards zum Datenschutz für die Anwendung in Vorhaben. Ggf. Erstellung von Rechtsgutachten zu ausgewählten Fragestellungen und / oder Erstellung konzeptioneller datenschutzrechtlicher Unterlagen auf Anfrage.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Ausschluss, wenn Mindestpunktzahl nicht erreicht / Gewichtung: 0
Qualitätskriterium - Name: Ausschluss, wenn MUSS-Kriterien nicht erfüllt / Gewichtung: 0
Qualitätskriterium - Name: Erreichte Gesamtpunktzahl nach fachlicher Wertung / Gewichtung: 70
Preis - Gewichtung: 30.00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Zweimalige Verlängerung um jeweils 12 Monate inklusive weiterer 430 Fachkrafttage jeweils.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 052-135418
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 81282181
Bezeichnung des Auftrags:

Auftragsvergabe Bird & Bird LLp

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
22/06/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://twobirds.com
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YXK1

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/06/2022

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