ABS 46/2 – Bauabschnitt 2, OLA Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI51809
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS 46/2 – Bauabschnitt 2, OLA
ABS 46/2 – Bauabschnitt 2 Oberleitungsarbeiten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ABS 46/2 – Bauabschnitt 2, OLA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wien
NUTS-Code: AT130 Wien
Postleitzahl: 1100
Land: Österreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Dinslaken
ABS 46/2 – Bauabschnitt 2 Oberleitungsarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wien
NUTS-Code: AT130 Wien
Postleitzahl: 1100
Land: Österreich
Ausstattung des Mastes 18-15n mit Bahnsteigauslegern (MKA 22_22)
Gegenstand der Vertragsabweichung ist der Auslegertausch an einem OLA-Mast, der aufgrund einer Bahnsteigverlängerung erforderlich ist. Nach der Verlängerung befindet sich der Mast im Bahnsteigsbereich. Die vorhandenen Ausleger sowie die Isolatoren wären demnach nicht zulässig. Deshalb müssen hier Auleger mit versetzter Isolation, sog. Bahnsteigausleger, eingesetzt werden.
Der AN ist bereits mit der Ausführungsplanung und Herstellung der Maste beauftragt. Der AN ist mit den erforderlichen Baumaschinen vor Ort, sodass die Erbringung dieser zusätzlichen Leistung durch den vorhandenen AN wirtschaftlicher ist. Zudem würde ein Wechsel des Auftragsnehmers Behinderungen im Bauablauf zur Folge haben, da die Arbeiten in einer Sperrpause Zeitglauf auf begrenztem Raum durchgeführt werden müssen.