Werkzeuge Elektrotechnische Ausstattung -Mosambik Referenznummer der Bekanntmachung: 7200074014
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6192172
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Werkzeuge Elektrotechnische Ausstattung -Mosambik
Lieferung von Werkzeugen und Elektrotechnische Ausstattung für ein Vorhaben in Mosambik
00000 Mosambik FCA Seehafen Hamburg
Lieferung von Werkzeugen und Elektrotechnische Ausstattung für ein Vorhaben in Mosambik
P.18.2031.5-005.00
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB sowie § 19 MiLoG vorliegen.
Der Nettoumsatz meines/unseres Unternehmens betrug in den letzten drei Jahren 2019, 2020 und 2021 mehr als [Betrag gelöscht]EUR.
Mein/unser Unternehmen hat in den letzten drei Jahren vor diesem Angebot Erfahrungen dem ausgeschriebenen Produkt] gesammelt und kann hierzu mindestens 2 Referenzprojekte nachweisen.
- Nachweis ISO 9001 des Bieters
- Nachweis (mindestens in Eigenerklärung), dass das zu entsendende Trainingspersonal über die fachliche Qualifikation eines deutschen Facharbeiters (oder gleichwertig) verfügt.
- Nachweis (mindestens in Eigenerklärung), dass das zu entsendende Trainingspersonal die englische Sprache in Wort und Schrift mindestens auf dem Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens für Fremdsprachen beherrscht.
Dem Angebot sind die Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) - Fassung Oktober 2012 - der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH zugrunde zu legen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des Portals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYYRYDWZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.