Lieferung Holzhackschnitzel Referenznummer der Bekanntmachung: 00-00/22004136/A22/Lan
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64289
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ladadi.de
Adresse des Beschafferprofils: www.subreport-elvis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung Holzhackschnitzel
Lieferung von Holzhackschnitzeln für vier Schulen des Landkreises von Oktober 2022 bis September 2024, insgesamt ca. 2.450 MWh pro Jahr.
Von einer schriftlichen Anforderung der Unterlagen ist abzusehen.
Diese werden ausschließlich digital und kostenlos über www.subreport.de/E46426457 zur Verfügung gestellt! ACHTUNG! Wir empfehlen, die Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung herunter zu laden. Wenn die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen werden, erfolgt keine automatische Information über Änderungen oder Bieteranfragen. Die Informationseinholung über Änderungen liegt dann in der alleinigen Verantwortung des jeweiligen Bieters!
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen über die Funktion „Teilnahmeantrag/Angebot abgeben“ elektronisch via: www.subreport.de
Alle weiteren Informationen erhalten Sie unter: http://www.ladadi.de/ausschreibungen
Schulen des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Lieferung von Holzhackschnitzeln für vier Schulen des Landkreises von Oktober 2022 bis September 2024, insgesamt ca. 2.450 MWh pro Jahr.
Ausführungszeit: 01.10.2022 – 30.09.2024
Verlängerungsoption: einmalig um 1 Jahr
§ 20 Leistungsstörungen und Vertragsstrafe
(1) Bei dem Ausfall von Anlagen oder sonstigen technischen Einrichtungen oder bei sonstigen
Betriebsstörungen ist der AN verpflichtet, auf seine Kosten unverzüglich für Ersatz zu sorgen. Die
Anlieferung von Holzhackschnitzeln darf dadurch nicht gefährdet werden. Im schriftlichen
Einvernehmen mit dem AGkann sich der ANin solchen Fällen zur Erfüllung seiner Pflichten für kurze Zeit
geeigneter Dritter bedienen.
(2) Führt der AN aus einem Grund, den er selbst zu vertreten hat, die vertraglichen Leistungen ganz oder
teilweise nicht durch, so ist der AG berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer von ihm gesetzten
Nachfrist, nach seiner Wahl die Vertragsleistungen selbst auszuführen oder von Dritten auf Kosten des
ANs ausführen zu lassen. Das Recht der Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt davon
unberührt.
(3) Führt der AN aus einem Grund, den er selbst zu vertreten hat, eine durch diesen Vertrag übernommene
und nicht nur gänzlich unwesentliche Verpflichtung nicht, nicht rechtzeitig, nicht vollständig oder nicht
ordnungsgemäß durch, so ist der AG berechtigt, dem ANeine Vertragsstrafe aufzuerlegen.DieHöhe der
Vertragsstrafe steht im billigen Ermessen des AGs, welche im Streitfall durch das zuständige Gericht
überprüft werden kann.
(4) Die Vertragsstrafe kann von dem an den AN zu zahlenden Entgelt einbehalten werden. Weitergehende
Ansprüche des AGs bleiben unberührt. Die verwirkte Vertragsstrafe wird auf einen möglichen Schaden
angerechnet.
(5) Schon jetzt setzt der AG folgende Vertragsstrafen der Höhe nach fest:
a) Bei wiederholter nicht fristgemäßer Anlieferung von Holzhackschnitzeln ist der AG berechtigt, eine
Vertragsstrafe von [Betrag gelöscht] Euro pro Werktag festzusetzen.
b) Bei wiederholter Anlieferung von Holzhackschnitzeln, die nicht den Qualitätskriterien gemäß § 11
entsprechen, ist der AG berechtigt, eine Vertragsstrafe von [Betrag gelöscht] Euro pro nicht qualitätskonformer
Anlieferung festzusetzen.
c) Bei nicht fristgemäßer Abhilfe von berechtigten Reklamationen und nicht fristgemäßer Übergabe von
in diesem Vertrag aufgeführten Daten ist der AG berechtigt, eine Vertragsstrafe von [Betrag gelöscht] Euro pro
Werktag festzusetzen.
d) Nutzt der AN die aus dem Auftragsverhältnis erlangten Daten und Informationen zu anderen Zwecken
als zur Erfüllung der ihm nach diesem Vertrag obliegenden Pflichten, so kann der AG eine
Vertragsstrafe von [Betrag gelöscht] Euro festsetzen.
e) Werden Aufgaben ohne die erforderliche Zustimmung des AGs auf Dritte übertragen, ist der AG
berechtigt, für jede angefangene Woche der Leistungserfüllung durch Dritte eine Vertragsstrafe in
Höhe von [Betrag gelöscht] Euro festzusetzen.
Diese Vertragsstrafen können vom AG nicht festgesetzt werden, wenn der AN die Vertragsverletzung
nicht zu vertreten hat.
(6) Die Geltendmachung der Vertragsstrafe hat schriftlich zu erfolgen.
(7) Eine weitergehende Geltendmachung von Schadenersatz ist nicht ausgeschlossen.
Option auf ein weiteres Jahr
Die Ausführungsfristen und die Vertragsstrafen unter II.2.4) sind zu beachten.
ACHTUNG: Das Angebot kann ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform subreport ELViS abgegeben werden! Papierangebote sind nicht zugelassen!
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
1.1 Erklärungen, die mit dem Angebot abzugeben sind (siehe auch Punkt B Nr. 1)
• zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister und Handwerksrolle (PQ oder FB
124)
• zu Insolvenzverfahren und Liquidation (PQ oder FB 124)
• dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde (PQ oder FB 124)
• zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
(PQ oder FB 124)
• zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (PQ oder FB 124)
• zu Berufsverboten oder Gewerbeuntersagung (PQ oder FB 124)
1.2 Nachweise, die mit dem Angebot vorzulegen sind:
• ./.
1.3 Erklärungen, die auf gesondertes Verlangen abzugeben sind:
• der Zahl, der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich
beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem
Leitungspersonal (PQ oder FB 124)
1.4 Nachweise, die auf gesondertes Verlangen vorzulegen sind:
• Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei
der Industrie- und Handelskammer
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2.1 Erklärungen, die mit dem Angebot abzugeben sind:
• zum Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (PQ oder FB 124)
2.2 Nachweise, die mit dem Angebot vorzulegen sind:
• ./.
2.3 Erklärungen, die auf gesondertes Verlangen abzugeben sind:
• ./.
2.4 Nachweise, die auf gesondertes Verlangen vorzulegen sind:
• eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder
entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und
Verlustrechnungen
. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
3.1 Erklärungen, die mit dem Angebot abzugeben sind:
• dass das Unternehmen in den letzten bis zu drei abgeschlossenen Kalenderjahren
vergleichbare Leistungen erbracht hat (PQ oder FB 124)
• dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen
Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (PQ oder FB 124)
3.2 Nachweise, die mit dem Angebot vorzulegen sind:
• ./.
3.3 Erklärungen, die auf gesondertes Verlangen abzugeben sind:
• für 3 Referenzen je eine Referenzbescheinigung
3.4 Nachweise, die auf gesondertes Verlangen vorzulegen sind:
• ./.
Das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 20.07.2021 findet Anwendung.
Abschnitt IV: Verfahren
Submissionsstelle des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Trakt 2, 1. OG
Jägertorstraße 207
64289 Darmstadt
Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß § 55 VgV. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
B Unterlagen die für die Angebotsprüfung erforderlich sind
1 Unterlagen, die mit dem Angebot vorzulegen sind
• 633 EU Angebotsschreiben ZAvS
• Leistungsverzeichnis
• 124 Eigenerklärungen zur Eignung ZAvS (sofern nicht präqualifiziert) oder EEE
• Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt
(sofern nicht bereits in einem Präqualifikationsregister hinterlegt)
• 05 b) Bieterangabenverzeichnis (ohne Leitfabrikat)
• 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (sofern gebildet)
• 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (sofern eingesetzt)
• Eigenerklärung RU-Sanktionen bei der Vergabe
2. Unterlagen, die auf gesondertes Verlangen vorzulegen sind
• Urkalkulation
• Angaben zur Preisermittlung
• Aufgliederung der Einheitspreise
• 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen ZAvS
• Krankenkassenbescheinigung über die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge
(falls kein Tarifvertrag gilt, für im Inland ansässige Unternehmen) oder Eigenerklärung
über die Entrichtung der Beiträge zur sozialen Sicherheit (für nicht in den vergangenen
sechs Monaten im Inland ansässige Unternehmen)
• Sollten Arbeitskräfte aus einem Verleihunternehmen zur Ausführung des Auftrags
eingesetzt werden und deren Auftragsvolumen übersteigt 10.000, - € (netto), ist auch
von diesen Unternehmen die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt
einzureichen.
• Sollten Nachunternehmer und vom Nachunternehmer eingesetzte Arbeitskräfte aus
einem Verleihunternehmen zur Ausführung des Auftrags eingesetzt werden und deren
Auftragsvolumen übersteigt 10.000, - € (netto), ist auch von diesen Unternehmen die
Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt einzureichen.
Unterlagen, die für die Eignungsprüfung erforderlich sind: siehe Ziffer III.11 bis III.1.3
Eine kostenlose Vorabansicht der Vergabeunterlagen ist ohne Registrierung unter dem Link www.subreport.de/E46426457 möglich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Es gelten die Regelungen des § 160 (3) GWB:
Erkennt ein Bewerber/Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften, ist dieser Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung hervorgehen, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist für die Bewerbung bzw. Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Auch Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen gegenüber dem Auftraggeber bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen.
Bei Rügen wegen einer Information zur Nichtberücksichtigung einer Bewerbung bzw. eines Angebots (§134 GWB) ist wegen der Versendung der Information auf elektronischem Weg eine Frist von 10 Kalendertagen, beginnend am Tag nach der Absendung der Information, einzuhalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]