Beratungs- und Weiterentwicklungsleistungen im Bereich Transaktionsmanagement / Handelssystem SUMMIT Referenznummer der Bekanntmachung: KfW-2022-0012
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6974310
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://kfw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungs- und Weiterentwicklungsleistungen im Bereich Transaktionsmanagement / Handelssystem SUMMIT
Um der KfW in ihrem umfangreichen Aktivgeschäft die benötigten Mittel zu beschaffen, abzuwickeln und zu verwalten, setzt diese u.a. das Handelssystem „Summit“ des Herstellers Finastra ein. Dieses Front-to-Back-System hat Schnittstellen zu weiteren Applikationen im Handelsumfeld, zu Handelsplattformen sowie in die hausweiten Systeme. Aufgrund neuer Anforderungen in den oben genannten Bereichen und dem daraus resultierenden Anpassungsbedarf und Ausbau von Funktionalitäten in den Handelssystemen, (hauptsächlich in Summit), werden externe Beratungs- und Weiterentwicklungsleistung benötigt.
Um der KfW in ihrem umfangreichen Aktivgeschäft die benötigten Mittel zu beschaffen, abzuwickeln und zu verwalten, setzt diese u.a. das Handelssystem „Summit“ des Herstellers Finastra ein. Dieses Front-to-Back-System hat Schnittstellen zu weiteren Applikationen im Handelsumfeld, zu Handelsplattformen sowie in die hausweiten Systeme. Aufgrund neuer Anforderungen in den oben genannten Bereichen und dem daraus resultierenden Anpassungsbedarf und Ausbau von Funktionalitäten in den Handelssystemen, (hauptsächlich in Summit), werden externe Beratungs- und Weiterentwicklungsleistung benötigt.
Für die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung schätzt die Auftraggeberin den Bedarf auf 5.280 Personentage.
(Nähere Angaben siehe Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen)
siehe Ziffer 8.2 der Rahmenvereinbarung:
Die KfW ist berechtigt, im erforderlichen und in einem den Rahmenvereinbarungspartnern zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung gemäß EU-Bekanntmachung auf maximal das Doppelte des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens zu erhöhen, wenn
a) dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist oder
b) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die KfW beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der KfW nach sich ziehen oder
c) grundlegende betriebliche Entscheidungen der KfW über den Einsatz agiler Methoden (z.B. Scrum) Änderungen im Umfang und Zuschnitt der in der Leistungsbeschreibung der Rahmenvereinbarung zur Folge haben und dadurch eine Änderung des Bedarfs der KfW entsteht oder
d) eine Änderung des Schutzbedarfs der vom Auftragnehmer bearbeiteten Daten oder ausgeführten Tätigkeiten eine Änderung der vertraglichen Vorgaben erfordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Nettojahresumsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages in den Kalenderjahren 2018 und 2019
Der Eignungsnachweis ist per Eigenerklärung zu führen. Hierzu sind die auf der Vergabeplattform der KfW im Bieterassistenten im Reiter "Eignungskriterien" geforderten Angaben einzugeben.
2.) Haftpflichtversicherung
Der Eignungsnachweis ist per Eigenerklärung zu führen. Hierzu sind die auf der Vergabeplattform der KfW im Bieterassistenten im Reiter "Eignungskriterien" geforderten Angaben einzugeben.
zu 1.) Der Nettojahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (siehe Leistungsbeschreibung) muss in den Kalenderjahren 2018 und 2019 mindestens 3 Mio. EUR betragen haben.
zu 2.) Haftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung mit einer Mindestdeckungssummen von 5 Mio. EUR jeweils pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert.
1.) Anzahl der Berater differenziert nach Senioritätslevel
2.) Referenzen aus den letzten vier Jahren (seit 2018)
zu 1.)
Mindestens 25 qualifizierte Berater, davon
- für die Rolle „Expert/Manager“ mindestens 5 Berater, die das Skilllevel für die Beraterkategorie „Expert/Manager“ gemäß der Ziffer 5.2, Buchstabe A der Leistungsbeschreibung erfüllen.
- für die Rolle „Senior Consultant“ mindestens 12 Berater, die das Skilllevel für die Beraterkategorie „Senior Consultant“ gemäß der Ziffer 5.2, Buchstabe B der Leistungsbeschreibung erfüllen.
- für die Rolle „Junior Consultant“ mindestens 8 Mitarbeiter, die das Skilllevel für die Beraterkategorie „Junior Consultant“ gemäß der Ziffer 5.2, Buchstabe C der Leistungsbeschreibung erfüllen.
(Die Doppelzählung einer natürlichen Person, d.h. die Anrechnung auf die geforderte Mindestanzahl an Beratern in mehreren Beraterkategorien ist unzulässig.)
zu 2.)
Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen in den letzten vier Jahren (seit 2018) verfügen.
DIE NACHFOLGENDEN MINDESTANFORDERUNGEN AN DIE VERGLEICHBARKEIT VON REFERENZEN MUSS ZWINGEND VON JEDER ANGEGEBENEN REFERENZ ERFÜLLT WERDEN. ANDERNFALLS BLEIBT DIE REFERENZ MANGELS VERGLEICHBARKEIT UNBERÜCKSICHTIGT.
- Die Erbringung der Referenzleistungen darf nicht vor dem Kalenderjahr 2018 liegen.
- Die Erbringung der Referenzleistungen muss Leistungen im Bereich der Beratung und/oder Weiterentwicklung im Bereich Transaktionsmanagement / Handelssystem SUMMIT zum Gegenstand gehabt haben.
- Der Umfang der erbrachten Leistungen pro Referenz muss mindestens 250 Beratertage umfasst haben.
DIE NACHFOLGENDEN MINDESTANFORDERUNGEN MÜSSEN KUMULATIV D.H. IN GÄNZE ERFÜLLT SEIN. D.H. ES REICHT NICHT AUS, WENN NUR EINE DER MINDESTANFORDERUNGEN ERFÜLLT WIRD.
- Es sind insgesamt mindestens 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen anzugeben. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn Sie sämtliche Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllt.
- Die über sämtliche Referenzen erbrachten Leistungen müssen mindestens in drei der nachfolgenden vier Themenfelder erbracht worden sein haben:
i. Strukturierte Derivate (Modul Summit MUST)
ii. Bonds und/oder Schuldscheine in Summit
iii. OTC Derivate und/oder, Geldmarkt und/oder, FX (mit Verwendung von mindestens einem der Summit Tradetypes SWAP, EXOTIC, MM, FXSPOT, FXFWD, FXSWAP)
iv. Reporterstellung für operative, dispositive sowie regulatorische Prozesse auf Basis der in Summit gespeicherten Daten und der zu bedienenden Schnittstellen
Der Auftragnehmer muss sämtliche Anforderungen zu erfüllen, die gemäß den Vertragsbedingungen an die Informationssicherheit gestellt sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform abzugeben. Eine Unterschrift ist hierfür nicht erforderlich. Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt über das Bieterportal auf unserer Vergabeplattform: https://ausschreibungen.kfw.de. Für die elektronische Angebotsabgabe ist eine Registrierung erforderlich. Nachdem Sie sich erfolgreich registriert haben, gelangen Sie über die Schaltfläche „Bieterassistent“ zur elektronischen Angebotsabgabe und zu Ihrer persönlichen Angebotsübersicht. (Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen).
- Die KfW überprüft die Eignung der Bieter anhand von Angaben zu den Eignungskriterien. Der Bieter, die Bietergemeinschaft sowie jedes andere Unternehmen, dessen sich der Bieter zum Nachweis der Eignung bedient, hat zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, ebenfalls eine Eigenerklärung hierüber abzugeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.