ASG/93/229 Ingenieurleistungen 2023-25/26 Referenznummer der Bekanntmachung: HIM-ASG-2022-0008
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Biebesheim
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64584
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.him-asg.de
Abschnitt II: Gegenstand
ASG/93/229 Ingenieurleistungen 2023-25/26
Mühlheim, Farb- und Gaswerk Pionierpark
Ingenieur-, Planungs- und fachgutachterliche Leistungen zur
Begleitung einer laufenden hydraulischen Grundwassersanierung
mittels Pump&Treat zur Reinigung von i.W. Arsen
aus dem Grundwasser
Mühlheim
Die Vergabe erfolgt für Ingenieurleistungen zur gutachterlichen Begleitung der hydraulischen Grundwassersanierung bestehend aus Pump&Treat zur Reinigung i.W. von Arsen aus Grundwasser. Auf dem Gelände des ehem. Pionierparks in Mühlheim - Standort einer ehem. Fuchsinproduktion und eines Gaswerks- wurden flächendeckend Bodenauffüllungen mit Produktionsresten und Bauschutt festgestellt, die mit Arsen, Cyaniden, PAK und Schwermetallen verunreinigt waren. Von diesen Schadstoffen war insb. Arsen in das Grundwasser gelangt und hat zu einer signifikanten Verunreinigung des oberen Grundwasserleiters geführt (bis zu 42 mg/l Arsen). Die Wasserreinigung wird kontinuierlich mittels Voroxidation und einer Fällung/Flockung betrieben.
Die vergabegegenständlichen Leistungen gliedern sich im Wesentlichen in folgende Teilleistungen:
- Fortführung des bisher ausgeführten Grundwassermonitoring und der Grundwassersanierung/-sicherung,
- Gutachterliche Begleitung der hydraulischen Grundwassersanierung im Innen- und Außendienst,
- Optimierung der Grundwassersanierung (Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung baulicher und verfahrenstechnischer Maßnahmen),
- Ggf. Planung und Überwachung von Messstellenbau,
- ggfs. Anschluss weiterer Förderbrunnen an die WAA,
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination,
- Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe von Leistungen Dritter (Vermessungsleistungen, Fremdüberwachung, Probenahmen, chemisch-analytische Leistungen für die Boden-, Abfall- und Grundwasseranalytik).
- Ermittlung und Aufteilung der Sanierungskosten auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Sanierungsvertrages.
Einzelheiten werden ausgewählte Bewerber zu einem späteren Zeitpunkt der Aufgabenbeschreibung entnehmen können.
Optionale Verlängerung um ein weiteres Jahr (bis 31.12.2026)
A) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Bewertungszahl 0 - 50
- Mindest-Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre nach §45 Abs. 1 Nr. 1 VgV, Wichtung 10, Bewertungszahl 0 - 50
B) Technische Leistungsfähigkeit: Bewertungszahl 0 - 450:
- Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen des Bewerbers mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§46 Abs. 3 Nr. 1 VgV),
Wichtung 50, Bewertungszahl 0-250;
- Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen der Projektleitung mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§46 Abs. 3 Nr. 1 VgV),
Wichtung 20, Bewertungszahl 0-100;
- Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Arbeit.
Wichtung 10, Bewertungszahl 0 - 50;
- Selbstauskunft zum Datenmanagement des Bewerbers,
Wichtung 10, Bewertungszahl 0 -50.
Optionale Verlängerung um ein weiteres Jahr (31.12.2026)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Einreichung der Bewerbung hat zwingend unter Verwendung der vorgegebenen Bewerbungsformulare zu erfolgen. Es ist der aktuelle Nachweis nach § 44 Abs. 1 VgV über die Eintragung des Bewerbers in ein Berufs- oder Handelsregister vorzulegen sowie die Eigenerklärung zum Nachweis der Befähigung (Ingenieur oder Naturwissenschaftler mit Hochschulausbildung im Diplom-, Master- oder Bachelorstudiengang oder vergleichbar) der für die Durchführung der Aufgabe verantwortlichen Führungskräfte (Geschäftsführer,
Prokurist) nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV. Die Bewerbungsunterlagen nennen die erforderlichen Angaben und Nachweise, die zur Bewertung der Eignung herangezogen werden.
Die Angaben und Nachweise zu seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber entsprechend den nachfolgend unter den Ziffern III.1.2 und III.1.3 genannten Kriterien zu erbringen.
Jedes Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft und jedes
Nachunternehmen haben ein eigenes Bewerbungsformular auszufüllen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Nachweis einer gültigen Berufshaftpflicht nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV, Deckungssumme mindestens 2,5 Mio € für Personenschäden sowie 2,5 Mio € für
Sach-, Vermögens- und Umweltschäden;
Eigenerklärungen nach § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie § 124 Abs 1 und 2 GWB;
Nachweis des Gesamtumsatzes des Bewerbers der letzten drei Jahre (2019, 2020, 2021) nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV;
Nachweis zur Befähigung als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach BaustellV;
Akkreditierung nach DIN ISO IEC 17025 für den Bereich Probenahme von Boden, Bodenluft und Grundwasser (einer Akkreditierung nach DIN ISO IEC 17025 gleichwertig ist eine Anerkennung nach den jeweilligen Ländergesetzen und -verordnungen zur Anerkennung von Untersuchungsstellen nach §18 BBodSchG bzw. eine öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen nach §36 GewO, sofern diese einen entsprechenden Bestellungstenor besitzen).
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise von jedem Mitglied zu führen. Gleiches gilt für Nachunternehmer.
Vorlage einer Bietergemeinschaftserklärung für den Fall, dass eine solche gebildet wird. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind von jedem Mitglied die geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Gleiches gilt für Nachunternehmer. Sofern der Einsatz von Nachunternehmern geplant ist, muss bereits mit der Bewerbung der Nachweis geführt werden, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Hierfür ist eine den Bewerbungsunterlagen beigefügte Verpflichtungserklärung vom Nachunternehmer auszufüllen und zu
unterschreiben. Eine Bewerber/Bietergemeinschaft erklärt sich gesamtschuldnerisch haftend. Die Benennung des bevollmächtigten Vertreters ist erforderlich. Eine Vorlage für die Bietergemeinschaftserklärung ist in den
Bewerbungsunterlagen enthalten. Näheres kann den Bewerbungsunterlagen entnommen werden. Für die Mindestanforderung in Bezug auf den Umsatz und die Anzahl der Referenzen wird auf die Teilnahmunterlagen verwiesen.
Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen des Bewerbers mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Als vergleichbar werden Referenzprojekte angesehen für Ingenieur- und fachgutachterlichen Leistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen) zu:
a) Betreuung von Grundwassersanierungsanlagen mittels pump&treat zum Reinigen von Arsen aus dem Grundwasser,
b) Durchführung von Grundwassermonitorings mit Dokumentation und gutachterlicher Bewertung der Ergebnisse,
c) Ausschreibung von baulichen oder verfahrenstechnischen Maßnahmen zur Grundwassersanierung für öffentliche Auftraggeber,
d) Erstellung und Anwendung von Grundwasser- und Schadstofftransportmodellen zur Überprüfung und Optimierung eines bestehenden hydraulischen Sanierungskonzeptes,
e) Betreuung von Projekten auf Basis von öffentlich-rechtlichen Sanierungsverträgen mit mehreren Beteiligten und Ermittlung der Kostenaufteilungen.
Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen der Projektleitung mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Als vergleichbar werden Referenzprojekte angesehen für Ingenieur- und fachgutachterlichen Leistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen) zu:
f) Betreuung von Grundwassersanierungsanlagen mittels pump&treat zum Reinigen von Arsen aus dem Grundwasser,
g) Durchführung von Grundwassermonitorings mit Dokumentation und gutachterlicher Bewertung der Ergebnisse.
Sofern nicht für jeden der Punkte a) bis g) jeweils mindestens eine Referenz vorgelegt werden kann, erfolgt der Ausschluss.
Selbstauskunft zum Qualitätsmanagement (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV): QM-System
akkreditiert nach ISO 9001 und akkreditiert nach DIN ISO IEC 17025 für den Bereich Probenahme von Boden, Bodenluft und Grundwasser. Einer Akkreditierung nach DIN ISO IEC 17025 gleichwertig ist eine Anerkennung nach
den jeweiligen Ländergesetzen und -verordnungen zur Anerkennung von Untersuchungsstellen nach § 18 BBodSchG bzw. eine öffentliche Bestellung und
Vereidigung von Sachverständigen nach § 36 GewO, sofern diese einen entsprechenden Bestellungstenor besitzen oder eigenes QM-System (nicht akkreditiert).
Selbstauskunft zum Datenmanagement (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV).
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise von jedem Mitglied zu führen. Gleiches gilt für Nachunternehmer.
Die Bewerbungsunterlagen nennen die erforderlichen Angaben und Nachweise, die zur Bewertung der Eignung herangezogen werden.
Die Angaben und Nachweise zu seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber entsprechend den unter den Ziffern III.1.2) und III.1.3) genannten Kriterien zu erbringen.
Jedes Mitglied einer
Bewerber/Bietergemeinschaft und jedes Nachunternehmen haben ein eigenes
Bewerbungsformular auszufüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-darmstadt.hessen.de
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Der Antrag ist auch unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB).
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§135 Abs. 2 GWB).
GWB=Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Mai 2022 (BGBl. I S. 730) geändert
worden ist.