EU-weite Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen für die Stadt Seligenstadt
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Seligenstadt
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63500
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.seligenstadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen für die Stadt Seligenstadt
Die auszuschreibenden Leistungen werden im gegenständlichen Verfahren in drei Losen vergeben.
Nachfolgend sind die wesentlichen vom jeweiligen Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen und die wichtigsten Rahmenbedingungen in den Losen 1 bis 3 dargestellt:
– Los 1: Übernahme, Transport und Verwertung von Altpapier;
– Los 2: Übernahme, Transport und Verwertung von Metallschrott, gemischtem Bauschutt, Grünabfall, Glas (Flachglas) sowie Transport von Wärmeüberträgern, E-Großgeräten (SG 1 und SG 4) und Bildschirmen/Monitoren (SG 2);
– Los 3: Übernahme und Sortierung von Sperrmüll (inkl. Altholzanteil).
Übernahme, Transport und Verwertung von Altpapier
Stadt Seligenstadt
– Gestellung des für die Erfassung von Altpapier benötigten Containers (Presscontainer) auf dem städtischen Wertstoffhof;
– Übernahme von Altpapier (PPK) auf Abruf und Transport zur vom Auftragnehmer vorgesehenen Verwertungsanlage;
– Verwertung des Altpapiers/PPK (inkl. Entsorgung der nicht verwertbaren Stoffe).
Bei Ausübung der Verlängerungsoption (vgl. Ziffer II.2.11)) besteht eine Verlängerungsmöglichkeit um ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2026).
Zu Ziffer II.2.7): . Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2025), wenn dieser nicht bis zum 31.03.2024 vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Übernahme, Transport und Verwertung von Metallschrott, gemischtem Bauschutt, Grünabfall, Glas (Flachglas) sowie Transport von Wärmeüberträgern, E-Großgeräten und Bildschirmen/Monitoren
Stadt Seligenstadt
– Gestellung der für die Erfassung der Abfälle benötigten Container auf dem städtischen Wertstoffhof;
– Übernahme und Verwertung von Metallschrott, gemischtem Bauschutt, Grünabfällen und Flachglas auf Abruf (inkl. Transport zur Aufbereitungs-/Verwertungsanlage und Entsorgung von Störstoffen);
– Transport von Elektroaltgeräten (SG 1/4 und 2) zur vom Auftraggeber vorgegebenen Übergabestelle gemäß ElektroG.
Bei Ausübung der Verlängerungsoption (vgl. Ziffer II.2.11)) besteht eine Verlängerungsmöglichkeit um ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2026).
Zu Ziffer II.2.7): . Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2025), wenn dieser nicht bis zum 31.03.2024 vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Übernahme und Sortierung von Sperrmüll (inkl. Altholzanteil)
Stadt Seligenstadt
– Stellung einer Übernahmestelle im Umkreis von 12 km Luftlinie um die Ortsmitte Mainhausen;
– Ggf. Transport von Sperrmüll zu einer Vorbehandlungsanlage des Bieters;
– Verwertung des aussortierten Altholzanteils;
– Transport des (Rest-)Sperrmülls zum Müllheizkraftwerk in 60439 Frankfurt (ca. 40 – 50 % der Übernahmemenge).
Bei Ausübung der Verlängerungsoption (vgl. Ziffer II.2.11)) besteht eine Verlängerungsmöglichkeit um ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2026).
Zu Ziffer II.2.7): . Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2025), wenn dieser nicht bis zum 31.03.2024 vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 bis 3:
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden.
Lose 1 bis 3:
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren (2019, 2020 und 2021), für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre (2021 ggf. geschätzt);
– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern).
Los 1:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von Altpapier.
Los 2:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung/Entsorgung von Grüngut oder Bauschutt oder Altmetall.
Los 3:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über den Transport oder Sortierung von festem Siedlungsabfall.
– Nutzungsnachweis für die vorgesehene Übernahmestelle für Sperrmüll.
– Nutzungsnachweis für die vorgesehene Behandlungs-/Verwertungsanlage für Sperrmüll.
Los 1:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von jeweils mindestens 100 Mg pro Jahr Altpapier. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Jahren 2019 bis 2021 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der Leistung, der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Los 2:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung/Entsorgung von mindestens 200 Mg pro Jahr Grüngut oder Bauschutt oder Altmetall. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Jahren 2019 bis 2021 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der Leistung, der jeweiligen Abfallmengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Los 3:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über den Transport oder Sortierung von mind. 500 Mg festem Siedlungsabfall pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Jahren 2019 bis 2021 durch eine Auflistung der/des Auftragge-ber/ s mit Angabe der Leistung und der jeweiligen Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
– Nutzungsnachweis für die vorgesehene Übernahmestelle für Sperrmüll. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine entsprechende Eigenerklärung geführt werden.
– Nutzungsnachweis für die vorgesehene Behandlungs-/Verwertungsanlage für Sperrmüll. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage/-n ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine entsprechende Eigenerklärung geführt werden.
Die vorgesehene Übernahmestelle und die Behandlungs-/Verwertungsanlage muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für die gegenständliche Leistung genehmigt sein.
Lose 1 bis 3:
Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19. Dezember 2014 (GVBI. S. 354)
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten elektronischen Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.
Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform subreport ELViS registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.