81277727.1-Wartung Fenster,Türen und Fassaden Mäander und Campus GIZ Bonn Referenznummer der Bekanntmachung: 81277727.1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81277727.1-Wartung Fenster,Türen und Fassaden Mäander und Campus GIZ Bonn
Prüfung, Wartung und Instandsetzungen der Fassaden, Fenster und Türen an zwei Gebäuden des GIZ Campus Bonn.
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, Friedrich-Ebert-Allee 32 + 36, 53113 Bonn
Prüfung, Wartung und Instandsetzungen der Fassaden, Fenster und Türen an zwei Gebäuden des GIZ Campus Bonn. Friedrich-Ebert-Allee 32 (Campus Forum)
-Fensterelemente incl. Festverglasungen 2610 Stück -Raffstoreanlagen 2660 Stück
-Glasgeländer 20 Stück
-Türanlagen 1 + 2 flg. mit Drehtürantrieb, Schiebeanlagen 29 Stück Ca. 25.700 m2, hierin sind die Fenster enthalten
-RWA Anlagen
2 Zentralen GEZE MBZ 300
2 Drehtürantriebe mit Sensorik Fabrikat GEZE
5 Schiebetüranlagen Fabrikat GEZE
6 Motorschlösser
10 Oberlichtanlagen Kantine
13 Oberlichtanlage Auditorium
Friedrich-Ebert-Allee 36 (Mäanderbau)
-Fensterelemente incl. Festverglasungen 1521 Stück -Raffstoreanlagen 1400 Stück
-Glasgeländer 128 Stück
-Haustüren 19 Stück
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
81277727.1-Wartung Fenster,Türen und Fassaden Mäander und Campus GIZ Bonn
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des Portals statt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.