Stadt Bruchköbel - Rahmenvertrag Reinigungsleistungen nebst haushälterischer Leistungen in 2 Losen Referenznummer der Bekanntmachung: 60562-19
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bruchköbel
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63486
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bruchkoebel.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Bruchköbel - Rahmenvertrag Reinigungsleistungen nebst haushälterischer Leistungen in 2 Losen
Vergabe von Reinigungsleistungen nebst haushälterischer Leistungen für öffentliche Liegenschaften der Stadt Bruchköbel in zwei Losen (Rahmenvertrag).
Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrages zur Erbringung von Reinigungsleistungen (Unterhalts- und Grundreinigung nebst haushälterischer Leistungen Los 1, Glasreinigung Los 2) für städtische Liegenschaften der Stadt Bruchköbel, derzeit insbesondere Kindertagesstätten, Feuerwehrgerätehäuser, Mehrzweckhallen, und diverse sanitäre Anlagen nach folgender Maßgabe, wobei die angegebenen Reinigungsintervalle mindestens einzuhalten sind:
- 5 x wöchentliche Reinigung sowie jährliche Grundreinigung von städtischen Liegenschaften, eine Veranstaltungs-/Mehrzweckhalle , ein Bauhof, eine Altentagesstätte, Toiletten Spielhaus, acht Kindertageseinrichtungen, ein Stadthaus mit einer Gesamtfläche von bis zu ca. 10.500 m2;
- 1 x wöchentliche Reinigung sowie jährliche Grundreinigung von sanitären Anlage sowie der Veranstaltungshalle "Dreispitzhalle" (sonntags) mit einer Gesamtfläche von bis zu ca. 2.200 m2;
- 2 x wöchentliche Reinigung sowie jährliche Grundreinigung der sanitären Anlage "Grillplatz Dicke Eiche" (April bis September) sowie der sanitären Anlagen "Alter Friedhof Bruchköbel" sowie neuer Friedhof Bruchköbel mit einer Gesamtfläche bis zu ca. 150 m2;
- Unterhalts- und jährliche Grundreinigung von zwei Feuerwehrgerätehäusern, wobei die Unterhaltsreinigung je nach Raum in unterschiedlichen Intervallen (von 1- bis 3-mal wöchentlich bis alle zwei Wochen) differenziert.
- 2 x jährliche Glasreinigung von 25 diversen städtischen Liegenschaften, darunter Kindertagesstätten, Bürgerhäuser, Mehrzweck- und Veranstaltungshallen, ein Stadthaus (einschl. Galskuppel bzw. -elemente) usw., mit einer Gesamtfläche von bis zu ca. 4.250 m2.
- Auf Abruf schuldet der AN (Los 1) darüber hinaus haushälterische Leistungen im Einzelfall. Betroffen sind insbesondere Unterstützungsleistungen im Bereich der Speisenaufbereitung, -ausgabe sowie der anschließenden Tätigkeiten im Bereich der Kindertagesstätten.
Angestrebt wird der Abschluss eines Rahmenvertrages je Los für eine sich u. U. verändernde Anzahl der Liegenschaften.
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Unterhalts- und Grundreinigung nebst haushälterischer Leistungen
63486 Bruchköbel
Los 1: Unterhalts- und Grundreinigung nebst haushälterischer Leistungen
Glasreinigung
63486 Bruchköbel
Los 2: Glasreinigung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stockstadt
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64589
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65929
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angaben unter Abschnitt II.1.7) und V. 2. 4) sind rein fiktiver Natur. Die Angabe des jeweiligen Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nrn. 3 und 4 VgV unterbleiben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0SRVVD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt / Deutschland
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Gem. § 155 ff. GWB.
Der Auftraggeber weist auf die Rechtsfolge des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom Bieter nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zurückweisung einer Rüge durch den Auftraggeber beantragt wird. Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass Rügen im Sinne des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB spätestens 10 Tage nach Erkennen des Verstoßes zu ergeben sind.