KA-BA, PfA 8.5 bis 8.9, Planungen Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI30927

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

KA-BA, PfA 8.5 bis 8.9, Planungen

Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI30927
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Karlsruhe

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

gesamthafte Planungen der Infrastrukturobjekte im Projektbereich Karlsruhe-Basel, Planfeststellungsabschnitte 8.5 bis 8.9

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 28/11/2019
Ende: 14/07/2022
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S 236-580314

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 18FEI30927
Bezeichnung des Auftrags:

KA-BA, PfA 8.5 bis 8.9, Planungen

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
28/11/2019
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/06/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Karlsruhe

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

gesamthafte Planungen der Infrastrukturobjekte im Projektbereich Karlsruhe-Basel, Planfeststellungsabschnitte 8.5 bis 8.9

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 28/11/2019
Ende: 14/07/2022
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

LÄA 11 Zusätzlich zu der vertraglich geschuldeten Leistung werden im Zusammenhang mit der Modellrepräsentanz weitere Leistungen erforderlich. Wie in den vertraglichen Unterlagen beschrieben, erfolgen im Bereich km 207,3 – km 208,9 (Freiburger Hbf.) keine planerischen Eingriffe und somit auch keine Modellerstellung.

Um eine einheitliche Darstellung zu gewährleisten und Dritten gegenüber eine Modellrepräsentanz des Freiburger Hbf. in den 3DModellen vorstellen bzw. zeigen zu können, sind zusätzliche Leistungen erforderlich um den Lückenschluss zu den planerisch betroffenen Anschlussbereichen zu schließen. Aufgrund der hohen Komplexität des Planungsprojektes ist eine umfassendere Darstellung gegenüber Dritten zur Akzeptanz des Vorhabens erforderlich welche die Anforderungen an die Visualisierung das

zum Zeitpunkt der Ausschreibung vom AG abgeschätzte Maß überschreiten. Die Modellierung ist somit nicht bereits durch den Hauptvertrag abgedeckt, sondern stellt eine zusätzliche Leistung dar. Die erforderliche zusätzliche Leistung ist zur Erreichung des werkvertraglichen Erfolges des AN unerlässlich.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Durch die bereits stattgefundene Befassung der Planungsgemeinschaft mit den Bestandsdaten/-grundlagen und der

vertraglich geschuldeten Visualisierung ist diese besonders qualifiziert, die noch für die zusätzliche Visualisierung des Projektes

benötigten Informationen und Modelle des Freiburger Hbf. zu erstellen und anschließend diese, in die bereits bestehende

Modelllandschaft einfließen zu lassen.

Somit kann sichergestellt werden, dass keine bereits vorhandenen Modelle der Anschlussbereiche nochmals erarbeitet und

modelliert werden. Das Risiko der doppelten Bearbeitung wird damit wesentlich reduziert. Bei Einbindung Dritter entstehen in

diesem Fall überflüssige Schnittstellen welche voraussichtlich Qualitätsverluste sowie eine Vielzahl von zusätzlichen

Prüfschleifen mit sich ziehen. Die zusätzlichen Schnittstellen und entstehenden Prüfschleifen würden das Projekt enorm

verzögern. Eine Verzögerung des Projektes, Doppel- / Nacharbeit sowie zusätzliche Prüfläufe und Abstimmungsrunden ziehen

höhere Kosten für das Projekt nach sich weshalb ein AN Wechsel als nicht wirtschaftlich angesehen wird. Ferner müsste sich ein

Dritter Zugang zu den Modellen und der Visualisierung des AN verschaffen und zusätzlich in diesen arbeiten, was unvermeidlich

zu technischen Schwierigkeiten beim Zugang und der Bearbeitung führen würde.

Um die zusätzlichen Leistungen zu erbringen, muss der AN die betroffenen km-Bereiche begutachten und die aktuell fehlenden

Modelle definieren und modellieren. Nachfolgend muss der AN die Modelle zusammentragen und in die bestehende

Modelllandschaft aufnehmen. Diese Vorgänge würden bei der Hinzunahme eines neuen AN der bisher nicht mit dem Projekt

befasst ist nicht nur zu terminlichen Verzögerungen, sondern auch zu zusätzlichen Kosten welche durch Einarbeitung ins Projekt/

Vorhaben entstehen mit sich ziehen. Des Weiteren entstehen durch eine Hinzunahme von Dritten weitere Schnittstellen, welche

ebenfalls zusätzliche Abstimmungsrunden sowie Terminverzögerungen mit dem AG und der Planungsgemeinschaft mit sich bringen. Diese zusätzlichen Schnittstellen bergen ein hohes Risiko an Qualitätsverlust und führen unbestritten zu Mehrkosten für

das Projekt.

VII.2.3)Preiserhöhung

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