KA-BA, PfA 8.5 bis 8.9, Planungen Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI30927
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
KA-BA, PfA 8.5 bis 8.9, Planungen
Karlsruhe
gesamthafte Planungen der Infrastrukturobjekte im Projektbereich Karlsruhe-Basel, Planfeststellungsabschnitte 8.5 bis 8.9
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
KA-BA, PfA 8.5 bis 8.9, Planungen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Karlsruhe
gesamthafte Planungen der Infrastrukturobjekte im Projektbereich Karlsruhe-Basel, Planfeststellungsabschnitte 8.5 bis 8.9
LÄA 11 Zusätzlich zu der vertraglich geschuldeten Leistung werden im Zusammenhang mit der Modellrepräsentanz weitere Leistungen erforderlich. Wie in den vertraglichen Unterlagen beschrieben, erfolgen im Bereich km 207,3 – km 208,9 (Freiburger Hbf.) keine planerischen Eingriffe und somit auch keine Modellerstellung.
Um eine einheitliche Darstellung zu gewährleisten und Dritten gegenüber eine Modellrepräsentanz des Freiburger Hbf. in den 3DModellen vorstellen bzw. zeigen zu können, sind zusätzliche Leistungen erforderlich um den Lückenschluss zu den planerisch betroffenen Anschlussbereichen zu schließen. Aufgrund der hohen Komplexität des Planungsprojektes ist eine umfassendere Darstellung gegenüber Dritten zur Akzeptanz des Vorhabens erforderlich welche die Anforderungen an die Visualisierung das
zum Zeitpunkt der Ausschreibung vom AG abgeschätzte Maß überschreiten. Die Modellierung ist somit nicht bereits durch den Hauptvertrag abgedeckt, sondern stellt eine zusätzliche Leistung dar. Die erforderliche zusätzliche Leistung ist zur Erreichung des werkvertraglichen Erfolges des AN unerlässlich.
Durch die bereits stattgefundene Befassung der Planungsgemeinschaft mit den Bestandsdaten/-grundlagen und der
vertraglich geschuldeten Visualisierung ist diese besonders qualifiziert, die noch für die zusätzliche Visualisierung des Projektes
benötigten Informationen und Modelle des Freiburger Hbf. zu erstellen und anschließend diese, in die bereits bestehende
Modelllandschaft einfließen zu lassen.
Somit kann sichergestellt werden, dass keine bereits vorhandenen Modelle der Anschlussbereiche nochmals erarbeitet und
modelliert werden. Das Risiko der doppelten Bearbeitung wird damit wesentlich reduziert. Bei Einbindung Dritter entstehen in
diesem Fall überflüssige Schnittstellen welche voraussichtlich Qualitätsverluste sowie eine Vielzahl von zusätzlichen
Prüfschleifen mit sich ziehen. Die zusätzlichen Schnittstellen und entstehenden Prüfschleifen würden das Projekt enorm
verzögern. Eine Verzögerung des Projektes, Doppel- / Nacharbeit sowie zusätzliche Prüfläufe und Abstimmungsrunden ziehen
höhere Kosten für das Projekt nach sich weshalb ein AN Wechsel als nicht wirtschaftlich angesehen wird. Ferner müsste sich ein
Dritter Zugang zu den Modellen und der Visualisierung des AN verschaffen und zusätzlich in diesen arbeiten, was unvermeidlich
zu technischen Schwierigkeiten beim Zugang und der Bearbeitung führen würde.
Um die zusätzlichen Leistungen zu erbringen, muss der AN die betroffenen km-Bereiche begutachten und die aktuell fehlenden
Modelle definieren und modellieren. Nachfolgend muss der AN die Modelle zusammentragen und in die bestehende
Modelllandschaft aufnehmen. Diese Vorgänge würden bei der Hinzunahme eines neuen AN der bisher nicht mit dem Projekt
befasst ist nicht nur zu terminlichen Verzögerungen, sondern auch zu zusätzlichen Kosten welche durch Einarbeitung ins Projekt/
Vorhaben entstehen mit sich ziehen. Des Weiteren entstehen durch eine Hinzunahme von Dritten weitere Schnittstellen, welche
ebenfalls zusätzliche Abstimmungsrunden sowie Terminverzögerungen mit dem AG und der Planungsgemeinschaft mit sich bringen. Diese zusätzlichen Schnittstellen bergen ein hohes Risiko an Qualitätsverlust und führen unbestritten zu Mehrkosten für
das Projekt.