ABS 38 Tüßling-Freilassing PA03: Baugrunderkundungen (Erkundungsfeinkonzept, Vergabe der Bohr- und Erkundungsleistungen, Bohrbegleitung, geotechnische Gutachten) Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI37912
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS 38 Tüßling-Freilassing PA03: Baugrunderkundungen (Erkundungsfeinkonzept, Vergabe der Bohr- und Erkundungsleistungen, Bohrbegleitung, geotechnische Gutachten)
84577 Tüßling
Baugrunderkundungen ABS 38, PA03 Tüßling - Freilassing
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 3.1: Strecke 5723 km 7,268 - 19,443
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30179
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
84577 Tüßling
Baugrunderkundungen ABS 38, PA03 Tüßling - Freilassing
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Land: Deutschland
Erstellung eines geotechnischen Gutachtens für den Neubau der SÜ km 8,137. -LÄ29
Im Rahmen der Entwurfsplanung wurde festgelegt, dass die Vorzugsvariante der Vorplanung für die SÜ km 8,137 (Unterfangung des Bestandswiderlagers) nicht umsetzbar ist. Ein Neubau wird nun als die wirtschaftlichste Variante betrachtet. Dies war zum Zeitpunkt der Beauftragung nocht bekannt. Die Begutachtung der Gründung des Neubaus an neuer Stelle ist für die aktuelle Planungsphase unbedingt erforderlich und muss mit den restlichen Baugrundgutachten gesamtheitlich betrachtet und erstellt werden. Der Auftrag befasst sich mit der Begutachtung des Streckenabschnittes Tüßling-Garching (PFA 3.1), inkl. aller betroffenen Objekte. Die Baugrundgutachten sind eine wesentliche Grundlage für die Entwurfsplanung dieses Abschnittes. Die neu zu planende EÜ km 8,137 ist Bestandteil dieser Entwurfsplanung und wird analog zu den restlichen Objekten im Streckenabschnitt begutachtet.