ABS 38 Tüßling-Freilassing PA03: Baugrunderkundungen (Erkundungsfeinkonzept, Vergabe der Bohr- und Erkundungsleistungen, Bohrbegleitung, geotechnische Gutachten) Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI37912
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS 38 Tüßling-Freilassing PA03: Baugrunderkundungen (Erkundungsfeinkonzept, Vergabe der Bohr- und Erkundungsleistungen, Bohrbegleitung, geotechnische Gutachten)
84577 Tüßling
Baugrunderkundungen ABS 38, PA03 Tüßling – Freilassing
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 3.3: Strecke 5723 km 29,036 - 39,776
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30179
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
84577 Tüßling
Baugrunderkundungen ABS 38, PA03 Tüßling – Freilassing
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Land: Deutschland
Ergänzendes Baugrunderkundungskonzept mit Erstellung des Geotechnischen Gutachtens für das zusätzliche 3. Gleis des Streckenabschnittes für den Bbf Tyrlaching im PFA 3.3- LÄ28
Die Erweiterung auf 3-Gleisigkeit für den Bbf Tyrlaching war zum Zeitpunkt der Beauftragung der Planungsleistung nicht
vorgesehen. Die Planung des erforderlichen 3. Gleises beruht auf Änderung aus der EBWU, welche zum Zeitpunkt der
Ausschreibung noch nicht bekannt war. Der Bbf Tyrlaching teilt sich in die PFA 3.3 und 3.2 und ist daher gesamthaft zu
betrachten. Das Streckengutachten für den Teilabschnitt 3. Gleis für den Bbf Tyrlaching gehört zum Gesamtgutachten für den
PFA 3.3 dazu und ist für die aktuelle Planungsphase EP unbedingt erforderderlich. Diese zusätzliche Leistung wird mit
vertretbaren Zeitaufwand erstellt und soll vom gleichen AN sinnvollerweise erbracht werden.