S-Bahn Berlin, GUw Wilmersdorf und GUw Priesterweg, Los 1: Finalmontage und Gebäude Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI43677
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
S-Bahn Berlin, GUw Wilmersdorf und GUw Priesterweg, Los 1: Finalmontage und Gebäude
S-bahn Berlin, GUw Wilmersdorf und GUw Priesterweg, LOS 1: Finalmontage und Gebäude
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
S-Bahn Berlin, GUw Wilmersdorf und GUw Priesterweg, Los 1: Finalmontage und Gebäude
Ort: Großbeeren
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14979
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.spitzke.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
S-Bahn Berlin
S-bahn Berlin, GUw Wilmersdorf und GUw Priesterweg, LOS 1: Finalmontage und Gebäude
Ort: Großbeeren
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Land: Deutschland
Änderung KTB 30 kV-Trasse
m Rahmen des Kabeltiefbaus wurde festgestellt, dass die 30 kV-Kabel den Kabelschacht im Bogen durchlaufen. Somit ist das Muffen der 30 kV-Kabel (3 Systeme) im Bestandsschacht nicht möglich bzw. unzulässig. Dementsprechend müssen Maßnahmen getroffen wurden, die vorher nicht bekannt waren, um die 30 kV-Kabel ordnungsgemäß zu verlegen und zu vermuffen. Des Weiteren muss nach Abtrennen der Spundwände die, vorher nicht bekannte, Betonanfüllung per Hand abgestemmt werden.