S-Bahn Berlin, GUw Wilmersdorf und GUw Priesterweg, Los 1: Finalmontage und Gebäude Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI43677
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
S-Bahn Berlin, GUw Wilmersdorf und GUw Priesterweg, Los 1: Finalmontage und Gebäude
S-bahn Berlin, GUw Wilmersdorf und GUw Priesterweg, LOS 1: Finalmontage und Gebäude
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
S-Bahn Berlin, GUw Wilmersdorf und GUw Priesterweg, Los 1: Finalmontage und Gebäude
Ort: Großbeeren
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14979
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.spitzke.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
S-Bahn Berlin
S-bahn Berlin, GUw Wilmersdorf und GUw Priesterweg, LOS 1: Finalmontage und Gebäude
Ort: Großbeeren
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Land: Deutschland
Änderung TH 2.1, 2.2, 2.4
Im Zuge der Prüfung der Ausführungsplanung wurde festgestellt, dass geänderte bzw. zusätzliche Leistungen für den Hochbaukörper, die Innenanlagen und die Außenanlagen zu erbringen sind, um die Gesamtfunktion der Anlagen nach den geltenden Regeln der Technik zu realisiern. Die Leistungen sind Bestandteile des TH 2.1 - Hochbau, des TH 2.2 - Außenanlagen sowie des TH 2.4 - HLS und müssen zwingend erbracht werden, um eine bedenkenlose Fertigstellung zu gewährleisten.