HessenFilm und Medien GmbH - Erbringung von Dienstleistungen bei der Abwicklung bewilligter För-deranträge im Bereich der Hessischen Filmförderung Referenznummer der Bekanntmachung: 60119/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60320
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hessenfilm.de/
Abschnitt II: Gegenstand
HessenFilm und Medien GmbH - Erbringung von Dienstleistungen bei der Abwicklung bewilligter För-deranträge im Bereich der Hessischen Filmförderung
Erbringung von Dienstleistungen bei der Abwicklung bewilligter Förderanträge im Bereich der Hessischen Filmförderung
Die Aufgabe der Hessen Film und Medien GmbH besteht insbesondere darin, die hessische Film- und Kinokultur mit der Zielsetzung finanziell zu fördern, Vielfalt und Qualität in diesem Be-reich zu steigern und zum Aufbau des Medienstandortes Hessen beizutragen.
In diesem Zusammenhang beabsichtigt die HessenFilm und Medien GmbH, die Abwicklung bewilligter Förderanträge auf der Grundlage der insoweit geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen ab dem 01.01.2023 für eine Laufzeit von zwei Jahren unter einmaliger Verlängerungsoption zugunsten der HessenFilm um weitere zwei Jahre im Wege einer Rahmenvereinbarung an einen externen Dienstleister zu vergeben.
Das Fördervolumen beträgt derzeit ca. 10 EUR im Jahr. Es ist beabsichtigt, unter der Rahmenvereinbarung jährlich ca. 300 Projekte zu beauftragen, wobei ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass es sich bei den vorgenannten Werten allein im Schätzwerte handelt.
Das Leistungsspektrum des Dienstleisters umfasst dabei unter anderem die Vorbereitung der Fördervertragsabschlüsse, die Verwendungsnachweisprüfung, das Erlös- und Rückführungsmanagement bei Darlehen (bedingt rückzahlbare Darlehen) sowie die Mittelverwaltung und sämtliche der mit dem Gesamtprozess einhergehenden Administrationsleistungen für entweder durch Zuschüsse oder bedingt rückzahlbare, zinslose Darlehen geförderte Filmprojekte.
Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.
Einmalige Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers um weitere zwei Jahre.
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt bei Vollständigkeit der nach Maßgabe der Bekanntmachung vorzulegenden Nachweise und Erklärungen durch Bewertung der vorgelegten Referenzen. Für die Bewertung wird eine vergleichende Prognose angestellt, welche (unternehmensbezogene) Qualität aufgrund der eingereichten Referenzen für die vorliegend zu vergebende Leistung zu erwarten ist.
Der unter Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung angegebene Wert stellt die Höchstmenge im Sinne der Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021 - C-23/20 dar. Die Schätzsummen ergeben sich aus der Beschreibung der Beschaffung (Ziffer II.1.4)).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB.
(2) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung unter Angabe der Firma, Sitz, Gegenstand, Rechtsform, Geschäftsleitung des Unternehmens sowie einer kurzen Beschreibung des Tätigkeitsbereichs und der Benennung des Ansprechpartners für die Bewerbung.
(3) Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bewerber niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
(4) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 338.
(5) Eigenerklärung zu Art. 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
(1) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
(2) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich des Auftrags, unter Einschluss des Anteils von gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen;
(3) Vorlage von Jahresabschlüssen bzw. Auszüge von Jahresabschlüssen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Konzerngesellschaften, die von der Aufstellung eines Jahresabschlusses befreit sind, haben die Jahresabschlüsse bzw. Auszüge von Jahresabschlüssen des Konzerns vorzulegen.
Falls für den Bieter die Erstellung von Jahresabschlüssen nach dem Gesellschaftsrecht des Mitgliedstaates, in dem der Bieter ansässig ist, nicht vorgeschrieben ist oder deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Mitgliedstaates, in dem der Bieter an-sässig ist, nicht vorgeschrieben ist, Vorlage einer aussagekräftigen Erklärung/Darstellung, aus der sich die wirtschaftliche und finanzielle Situation des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren ergibt und auf deren Grundlage ein den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechendes Bild über die wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse des Bieters ermittelt werden kann (z. B. Darstellung des Geschäftsergebnisses und der Lage der Gesellschaft unter Angabe der für die Geschäftstätigkeit des Wirtschaftsteilnehmers bedeutsamen finanziellen Leistungsindikatoren der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre etc.);
(4) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer De-ckungssumme je Schadensereignis von mindestens EUR 5.000.000 für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden oder eine Deckungszusage eines Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen
(1) Nachweis einschlägiger Erfahrungen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten 3 Jahre sowie des laufenden Jahres erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf den Bereich der Erbringung von Prüfungs- und Administrationsleistungen im Zusammenhang mit der Film- und Fernsehförderung. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - der Leistungsinhalt und Leistungsumfang sowie die Modalitäten der Leistung, der Auftragswert, die Projektstruktur, Zeit und Ort der Ausführung sowie der Auftraggeber mit Ansprechstelle und Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse. Bescheinigungen des Auftraggebers können ergänzend zum Nachweis der Ordnungsmäßigkeit der Leistungserbringung vorgelegt werden;
(2) Erklärung zur Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen, unter Angabe der Anzahl der Führungskräfte;
(3) Namentliche Benennung der/des Gesamtverantwortlichen für das Projekt mit (jeweiliger) Angabe der beruflichen Qualifikation nebst Vorlage entsprechender Studien- und Ausbildungsnachweise;
(4) Namentliche Benennung des für die finanztechnische Prüfung im Projekt vorgesehenen Personals mit Angabe der beruflichen Qualifikation nebst Vorlage entsprechender Studien- und Ausbildungsnachweise.
Der Auftraggeber weist bereits jetzt darauf hin, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleihunternehmen, soweit diese bei Angebotsabgabe bekannt sind, nach Maßgabe dieses Verfahrensbriefs mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot die erforderlichen Verpflichtungserklärungen zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des HVTG vom 12. Juli 2021, GVBl. S.338, abzugeben haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0SRV7D
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt / Deutschland
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 155 ff. GWB.
Der Auftraggeber weist auf die Rechtsfolge des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom Bieter nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zurückweisung einer Rüge durch den Auftraggeber beantragt wird. Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass Rügen im Sinne des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB spätestens 10 Tage nach Erkennen des Verstoßes zu ergeben sind.