Bereitstellung eines Systems für die Gesamtbanksteuerung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-LR-0004
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt a. M.
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rentenbank.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung eines Systems für die Gesamtbanksteuerung
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die Bereitstellung eines integrierten Systems für die Gesamtbanksteuerung (GBS), welches die Zukunftsfähigkeit der Rentenbank stärkt und die Handlungsmöglichkeiten für potentielle geschäftspolitische Änderungen verbessert. Unter GBS wird hierbei eine integrierte Ertrags- und Risikosteuerung unter Berücksichtigung unterschiedlicher Risiko-Dimensionen und der Einhaltung der regulatorischen Anforderungen verstanden. Integriert bedeutet, neben einer einheitlichen Kalkulations- und Datenbasis, konsistente Funktionen und Kennzahlen im System. Der zu vergebende Auftrag umfasst, neben der Abdeckung der erforderlichen Funktionalitäten, die technische Implementierung der Software inklusive der Schnittstellen zum Data Warehouse (DWH). Eine Schnittstelle ist erforderlich für die Lieferung der Daten in das GBS-System. Die weitere Schnittstelle ist für die Lieferung der kalkulierten Informationen in das DWH erforderlich.
Die zu beauftragende Lösung beinhaltet und erfüllt in aggregierter Sicht mindestens folgende Elemente:
• Marktpreisrisikomessung und -steuerung
o Zinsänderungsrisiken (IRRBB)
o Barwertig bzw. EVE (Risikokennzahlen, Performance)
o Periodisch bzw. NII (Simulation des Zinsergebnisses, Simulation des
Bewertungsergebnisses, Simulation von Steuerungsmaßnahmen)
o Limitierung
o Spreadrisiko
o Fremdwährungsrisiko
o Volatilitätsrisiko
• Liquiditätsrisikomessung und -steuerung
o Liquiditätsrisiko (i.e.S. bzw. Zahlungsunfähigkeitsrisiko)
o Liquiditätsablaufbilanzen (unter normalen und gestressten
Bedingungen )
o Survival Period/Time-to-Illiquidity/ Überlebenshorizont
o Liquiditätspuffer (ökonomisch)
o Liquiditätsstressszenarien
o Liquiditätsbedarfsplanung (Funding)
o Liquiditätsfristentransformation und Risikomessung
o LCR-Simulation (normativ)
• Adressrisikomessung und -steuerung
o Pauschalwertberichtigung (gem. IDW RS BFA 7)
• Szenariobasierte Planung und Simulation
o Bilanzplanung- und GuV-Simulation
o Kapitalplanung inkl. regulatorischer Kennzahlen (Kapitalquoten,
Leverage Ratio, Großkreditgrenzen) zur Erfüllung der normativen
Perspektive gemäß Vorgaben RTF-Leitfaden EBA bzw.
Bundesbank und BaFin
• Risikotragfähigkeit: Bereitstellung von Komponenten für die ökonomische
Perspektive gemäß Vorgaben RTF-Leitfaden EBA bzw. Bundesbank und
BaFin
• Ergebnismessung und -steuerung
o Vorkalkulation:
- Individuelle Kalkulation von Einzelgeschäften
o Nachkalkulation:
- Cashflows (Anzeige und/ oder Berechnung)
- Ergebniskalkulation aller relevanter Ergebnisgrößen
- flexible Auswertungsmöglichkeiten (z. B.
Kunden/Konten/Engagement/ Segment)
- Deckungsbeitragsrechnung
- Zeitreihen (z. B. Neugeschäftsentwicklung)
- Berücksichtigung von Provisionen
• Reporting Anbindung/Unterstützung DWH (SAP BO/ BI)
• Transitionsprojekt nach Auftragserteilung
o Steuerung der Transition
o Erstellung eines von der Rentenbank zu genehmigenden
Transitionsplans
o Schnittstellenanbindung bzw. Integration an die SAP-Plattform sowie
an das Identity Management System der Rentenbank
o Die Erfüllung aller für den Übergang erforderlichen Aufgaben gemäß
vereinbarten Transitionsplans
o Die Übermittlung regelmäßiger Berichte zum Fortschritt der
Transition an die Rentenbank
o Erstellung eines Betriebskompendiums
• Erfüllung der internen Vorgaben der Rentenbank zur Informationssicherheit
sowie internen Revision
• Erfüllung der externen Vorgaben an die Informationstechnologie in Banken,
z.B. der MaRisk sowie BAIT
Die Integration des GBS-Systems zeigt sich u. a. darin, dass die Simulation des
Zinsergebnisses (NII) in der Marktpreisrisikosteuerung bezüglich IRRBB der in der
GuV-Simulation entspricht.
Zusammenfassend erstreckt sich der Umfang des Auftrags auf die Software-Lizenz inkl. Softwarewartung und die technische Implementierung. Der Betrieb der
Software ist nicht Gegenstand des Auftrags.
Die Einzelheiten der zu erbringenden Leistung, insbesondere detaillierte
Anforderungen an die zu beschaffende Software, wird die Leistungsbeschreibung
enthalten. Die vertraglichen Regelungen zur Softwareüberlassung ergeben sich aus dem Vertragsentwurf. Diese Unterlagen werden allen Unternehmen zur Verfügung gestellt, die den Teilnahmewettbewerb erfolgreich durchlaufen haben und zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48153
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut:
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. - Ferner wird auf die Frist gemäß § 135 Abs. 2 GWB hingewiesen. Hiernach kann die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) oder wegen einer Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU nur in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.