Durchführung eines Sanierungsmanagements in den Quartieren Sossenheim-West und Sossenheim-Ost Referenznummer der Bekanntmachung: 79-2022-00010
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung eines Sanierungsmanagements in den Quartieren Sossenheim-West und Sossenheim-Ost
Durchführung eines Sanierungsmanagements für die Quartiere Sossenheim-West und Sossenheim-Ost
Dienststellen der Stadt Frankfurt am Main verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Durchführung eines Sanierungsmanagements in den Quartieren Sossenheim-West und Sossenheim-Ost, Frankfurt am Main
Verlängerung um 2 Jahre durch Auftraggeber unter Vorbehalt der Zusage durch KfW
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ein aktueller (d.h. im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist höchstens 1 Jahr seit dem Ausstellungsdatum erstellter) Berufs- oder Handelsregisterauszug oder ein vergleichba-rer Nachweis über die Erlaubnis der Berufsausübung nach Maßgabe der Bestimmun-gen des Herkunftslandes des Bewerbers/Bieter bzw. jedes Mitglieds der Bewer-ber/Bietergemeinschaft liegt bei.
- Erklärung über den Netto-Jahresumsatz in den letzten 3 Geschäftsjah-ren (allgemein)
- Anzahl der Mitarbeiter in den letzten 3 Geschäftsjahren (allgemein)
- Anzahl der Mitarbeiter in den letzten 3 Geschäftsjahren, die in der Durchführung eines Sanierungsmanagements beteiligt waren in der Projektsteuerung, Öffentlichkeitsarbeit oder Energieberatung vor Ort.
(zu informativen Zwecken)
- Haftpflichtversicherung
Der Einzelbieter bzw. die Bietergemeinschaft muss im Dreijahresdurchschnitt einen Netto-Jahresumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR im Jahr aufweisen.
Zum Nachweis seiner Eignung muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft die nachfolgend genannten vergleichbaren Referenzen vorlegen, deren Beginn nicht länger als acht Jahre zurückliegen darf:
Miindestens zwei Referenzen in der Durchführung eines Sanierungsmana-gements im Rahmen des KfW Programms 432 "Energetische Stadtsanierung" oder mit vergleichbaren Anforderungen wie das KfW Programm 432. Laufen-de Sanierungsmanagements, die bereits 2 Jahre verlaufen, werden auch als Referenz akzeptiert.
Bitte geben Sie für alle Referenzen jeweils den Umfang des eingesetzten Personals sowie die Förderhöhe oder den Rechnungswert des Projektes an.
Für jede Referenz ist die angehängte Tabelle auszufüllen. Die Tabelle ist im Bedarfsfall für die weiteren Referenzen zu kopieren.
Für mindestens eine Referenz ist ein Abschlussbericht vorzulegen.
-Mindestens zwei Referenzen in der Durchführung eines Sanierungsmanagements im Rahmen des KfW Programms 432 "Energetische Stadtsanierung" oder mit vergleichbaren Anforderungen wie das KfW Programm 432. Laufende Sanierungsmanagements, die bereits 2 Jahre verlaufen, werden auch als Referenz akzeptiert
-Für mindestens eine Referenz ist ein Abschlussbericht o.ä. vorzulegen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).