Babenhausen - Rahmenvereinbarungen für stadtplanerische Leistungen Referenznummer der Bekanntmachung: AX-2022-0011
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Babenhausen
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64832
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.babenhausen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neckargemünd
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 69151
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ax-projects.de
Abschnitt II: Gegenstand
Babenhausen - Rahmenvereinbarungen für stadtplanerische Leistungen
Rahmenvertragsinitiative zur Beschleunigung der Bauleitplanung
In dem Vergabeverfahren sollen Rahmenverträge mit bis zu 4 Rahmenvertragspartnern vergeben werden, mithilfe derer ein Expertenpool gebildet wird, über den der Magistrat der Stadt Babenhausen ohne ein weiteres Verfahren die Erstellung von Rechtsplänen gemäß §§ 17-19 HOAI zuzüglich von Besonderen Leistungen gemäß Anlage 9 HOAI beauftragen kann.
750.000 € netto
Wenn der Vertrag nicht bis zum 1.7.24 gekündigt worden ist, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr (1.10.24 - 30.9.25).
Wenn der Vertrag nicht bis zum 1.7.25 gekündigt worden ist, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr (1.10.25 - 30.9.26).
Die 8 Bewerber, die auf Basis der Eignungskriterien die höchste Punktzahl erreicht haben, werden zur Abgabe des Angebotes (zweite Runde) zugelassen. Bei Punktegleichheit entscheidet das Los. Wird die Anzahl von Bewerbern, die mindestens zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, nicht erreicht, behält sich der Auftraggeber vor, das Verfahren aufzuheben oder mit einer niedrigeren Bewerberzahl fortzuführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jeder Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft macht mit dem Teilnahmeantrag folgende An-gaben:
1) Nachweis der Berufsqualifikation entsprechend Ziffer III.2.1) durch Bestätigung einer Kammer über die Mitgliedschaft oder Vorlage einer Urkunde bzw. eines Prüfzeugnisses, welche zur Führung der Berufsbezeich-nung Architekt-/in oder Stadtplaner/in berechtigt;
2) Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB sowie § 124 GWB bzw. zur erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB.
Jeder Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft macht mit dem Teilnahmeantrag folgende An-gaben:
Als Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers:
1. entsprechende Bankerklärungen,
2. Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung,
3. Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist,
4. eine Erklärung über den Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre,
5. eine Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre.
Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers:
1. geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der erbrachten Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers:
Bebauungspläne mit einem Anteil von Wohn- oder Mischgebieten größer/ gleich 50 %
Bebauungspläne, die über verschiedene Nutzungsschwerpunkte (Wohnen, Gewerbe, Industrie, Mischnut-zung) verfügen
Bebauungspläne, die in einer komplexen städtebaulichen Gemengelange liegen
Bebauungspläne, die in einer komplexen städtebaulichen Gemengelange liegen
Bebauungspläne, bei denen die erbrachten Leistungen der Honorarzone III gem. § 20 Abs. 4+5 HOAI 2013 zugeordnet werden können
Bebauungspläne, die nach dem 1.1.2018 Rechtskraft erlangt haben
Bebauungspläne, für die der Bieter eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt hat
Flächennutzungspläne, für die der Bieter eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt hat
Diese Mindestanforderungen müssen die Referenzen erfüllen, um in die Wertung aufgenommen zu werden:
— Es wurden mindestens 2 von 3 möglichen Leistungsphasen gem. § 19 HOAI 2013 erbracht,
— Der Leistungszeitraum mindestens einer Leistungsphase liegt zwischen dem 1.1.2016 und dem 30.9.2021.
2. Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens,
3. Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens,
4. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren (für die Jahre 2019, 2020, 2021 im jeweiligen Jahresdurchschnitt),
5. Erklärung zu Anzahl der qualifizierten Mitarbeiter (Angestellte sowie mitarbeitende Büroinhaber), die in die Stadtplanerliste einer Architektenkammer eingetragen sind, in den letzten drei Jahren (für die Jahre 2019, 2020, 2021 im jeweiligen Jahresdurchschnitt),
6. Erklärung zu Anzahl der qualifizierten Mitarbeiter (Angestellte sowie mitarbeitende Büroinhaber), die über mindestens eine der folgenden Berufsqualifikationen bzw. eine vergleichbare Berufsqualifikation eines an-deren EU-Mitgliedsstaates verfügen: Master/Bachelor of Arts/Engineering, Dipl.-Ing. der Architektur, ein-schließlich der genannten Stadtplaner, in den letzten drei Jahren (für die Jahre 2019, 2020, 2021 im jeweiligen Jahresdurchschnitt),
7. Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüs-tung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt,
8. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt,
§ 75 VgV: Zugelassen sind nur in den EWR-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß der Rechtsvor-schrift ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/-in berechtigt sind. Ist in dem jewei-ligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnisse oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG des Rates (EG-Architekten-/Ingenieurrichtlinie) bzw. Richtlinie 89/48/EWG des Rates (EG-Hochschuldiplomrichtlinie) gewährleistet ist. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die Angegebenen Zu-lassungsvoraussetzungen erfüllt.
Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Mindestabdeckungssumme für Personen- und für sonstige Schäden. Maximierung bei juristischen Personen jeweils 3-fach und bei natürlichen Personen 2-fach. Sollten die Mindestdeckungssummen nicht erreicht werden, ein Versicherungsschutz aber bestehen, so ge-nügt eine Erhöhung im Auftragsfall.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auswahlkriterien
Auf Grundlage der Bewerbungen werden Punkte vergeben wie nachfolgend beschrieben. Die einzelnen Kri-terien sind gewichtet. Die vergebene Punktzahl wird entsprechend gewichtet wie nachfolgend beschrieben. Die 8 Bewerber, die auf Basis der Eignungskriterien die höchste Punktzahl erreicht haben, werden zur Abgabe des Angebotes (zweite Runde) zugelassen (ausgewählt). Bei Punktegleichheit entscheidet das Los. Wird die Anzahl von Bewerbern, die mindestens zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, nicht erreicht, be-hält sich der Auftraggeber vor, das Verfahren aufzuheben oder mit einer niedrigeren Bewerberzahl fortzu-führen.
Anzahl der Bebauungspläne mit einem Anteil von Wohn- oder Mischgebieten größer/ gleich 50 % / Gewich-tung: 10 %
Bewertet wird die Anzahl der in den vergangenen 5 Jahren für öffentliche Auftraggeber durchgeführte und erfolgreich abgeschlossene Verfahren wie folgt:
Weniger als 6 Bebauungspläne 1 Punkt, zwischen 6 und 10 Bebauungspläne 2 Punkte, mehr als 10 Bebau-ungspläne 3 Punkte
Max Punktzahl: 3 Gewichtung 10 % also 30 Punkte
Anzahl der Bebauungspläne, die über verschiedene Nutzungsschwerpunkte (Wohnen, Gewerbe, Industrie, Mischnutzung) verfügen / Gewichtung: 10 %
Bewertet wird die Anzahl der in den vergangenen 5 Jahren für öffentliche Auftraggeber durchgeführte und erfolgreich abgeschlossene Verfahren wie folgt:
Weniger als 6 Bebauungspläne 1 Punkt, zwischen 6 und 10 Bebauungspläne 2 Punkte, mehr als 10 Bebau-ungspläne 3 Punkte
Max Punktzahl: 3 Gewichtung 10 % also 30 Punkte
Anzahl der Bebauungspläne, die in einer komplexen städtebaulichen Gemengelange liegen / Gewichtung: 10 %
Bewertet wird die Anzahl der in den vergangenen 5 Jahren für öffentliche Auftraggeber durchgeführte und erfolgreich abgeschlossene Verfahren wie folgt:
Weniger als 6 Bebauungspläne 1 Punkt, zwischen 6 und 10 Bebauungspläne 2 Punkte, mehr als 10 Bebau-ungspläne 3 Punkte
Max Punktzahl: 3 Gewichtung 10 % also 30 Punkte
Anzahl der Bebauungspläne, bei denen die erbrachten Leistungen der Honorarzone III gem. § 20 Abs. 4+5 HOAI 2013 zugeordnet werden können / Gewichtung: 20 %
Bewertet wird die Anzahl der in den vergangenen 5 Jahren für öffentliche Auftraggeber durchgeführte und erfolgreich abgeschlossene Verfahren wie folgt:
Weniger als 6 Bebauungspläne 1 Punkt, zwischen 6 und 10 Bebauungspläne 2 Punkte, mehr als 10 Bebau-ungspläne 3 Punkte
Max Punktzahl: 3 Gewichtung 20 % also 60 Punkte
Anzahl der Bebauungspläne, die nach dem 1.1.2018 Rechtskraft erlangt haben / Gewichtung: 30 %
Bewertet wird die Anzahl der in den vergangenen 5 Jahren für öffentliche Auftraggeber durchgeführte und erfolgreich abgeschlossene Verfahren wie folgt:
Weniger als 6 Bebauungspläne 1 Punkt, zwischen 6 und 10 Bebauungspläne 2 Punkte, mehr als 10 Bebau-ungspläne 3 Punkte
Max Punktzahl: 3 Gewichtung 30 % also 90 Punkte
Anzahl der Bebauungspläne, für die der Bieter eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt hat / Gewich-tung: 10 %
Bewertet wird die Anzahl der in den vergangenen 5 Jahren für öffentliche Auftraggeber durchgeführte und erfolgreich abgeschlossene Verfahren wie folgt:
Weniger als 6 Bebauungspläne 1 Punkt, zwischen 6 und 10 Bebauungspläne 2 Punkte, mehr als 10 Bebau-ungspläne 3 Punkte
Max Punktzahl: 3 Gewichtung 10 % also 30 Punkte
Anzahl der Flächennutzungspläne, für die der Bieter eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt hat / Ge-wichtung: 10 %
Bewertet wird die Anzahl der in den vergangenen 5 Jahren für öffentliche Auftraggeber durchgeführte und erfolgreich abgeschlossene Verfahren wie folgt:
Weniger als 6 Flächennutzungspläne 1 Punkt, zwischen 6 und 10 Bebauungspläne 2 Punkte, mehr als 10 Be-bauungspläne 3 Punkte
Max Punktzahl: 3 Gewichtung 10 % also 30 Punkte
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]