Losweise Vergabe der kommunalen Abfalleinsammlung und Beförderung in Kommunen des Main-Kinzig-Kreises Referenznummer der Bekanntmachung: IKZ-MKK-01/2022-Abfallsammlung
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 102-284852)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelnhausen
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63571
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abfallwirtschaft-mkk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Losweise Vergabe der kommunalen Abfalleinsammlung und Beförderung in Kommunen des Main-Kinzig-Kreises
Im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) zwischen dem Main-Kinzig-Kreis (MKK) und gegenwärtig 6 (von 29) kreisangehörigen Kommunen des MKK vergibt der Main-Kinzig-Kreis - Eigenbetrieb Abfallwirtschaft im eigenen Namen für das Gebiet der derzeit beteiligten Kooperationspartner der IKZ abfallwirtschaftliche Dienstleistungen für die Einsammlung (zum Teil einschließlich Behältergestellung) und Beförderung der auf dem Gebiet der derzeit beteiligten Kommunen anfallenden (entsorgungspflichtigen) und überlassenen Abfälle. Zum Leistungsumfang gehören auch Leistungen der Containergestellung auf Bauhöfen / Wertstoffhöhen / Friedhöfen und die damit verbundenen Transport- und Logistikleistungen sowie untergeordnet im Einzelfall Personalgestellung und Entsorgungsleistungen.
Die zum jetzigen Zeitpunkt teilnehmenden Kommunen sind:
1.) die Stadt Bruchköbel (Los 1),
2.) die Stadt Langenselbold (Los 2) ,
3.) die Gemeinde Niederdorfelden (Los 3),
4.) die Stadt Wächtersbach (Los 4),
5.) die Gemeinde Freigericht (Los 5) und
6.) die Gemeinde Neuberg (Los 6)
Die sechs beteiligten Kommunen haben insgesamt eine Einwohnerzahl von ca. 71.000 (Stand Juni 2021). Im Jahr 2020 wurden in den genannten Kommunen ca. 7.100 Mg Restabfall, ca. 9.400 Mg Bioabfälle, ca. 5.000 Mg Altpapier, ca. 2.400 Mg Sperrmüll und ca. 150 Mg Grünabfälle über das Holsystem eingesammelt und zu den Entsorgungsanlagen befördert. Die Mengen der einzelnen Kommunen sind in den jeweiligen Losen aufgeführt.
Die Vertragslaufzeiten der losweise zu vergebenden Leistungen beginnen für die Kommunen Bruchköbel, Langenselbold, Niederdorfelden und Wächtersbach jeweils zum 01.01.2023 und für die Kommunen Freigericht und Neuberg jeweils zum 01.01.2024 und enden für alle Kommunen einheitlich zum 31.12.2028. Entsprechend belaufen sich die Vertragslaufzeiten für die Kommunen 1.) bis 4.) auf jeweils 6 Jahre und für die Kommunen 5.) und 6.) auf jeweils 5 Jahre.
Die Ausschreibung erfolgt gebietslosweise (Gebietslos = Kommune) unter Berücksichtigung der wesentlichen individuellen Ausprägungen bei den jeweiligen Sammelsystemen.
Die Vergabe erfolgt durch den Main-Kinzig-Kreis - Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und auf eigene Rechnung.
Bewerbungen /Angebote sind möglich für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose. Die Zuschlagserteilung ist ebenfalls möglich auf ein Los, mehrere Lose oder alle Lose (vgl. Abschnitt II.1.6).
Im Weiteren wird auf die Beschreibung der Beschaffung der jeweiligen Lose verwiesen (s. jeweils Abschnitt II.2.4).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Nachweis einschlägiger Erfahrungen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten 3 Kalenderjahre sowie des laufenden Jahres erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Angabe eines Ansprechpartners bei dem Auftraggeber je Projekt / Referenz sowie der Leistungszeit, des Leistungsortes und des Auftragswertes p.a. (Referenzliste) nebst Erklärung des jeweiligen Auftraggebers über die Qualität und Güte der jeweiligen Auftragsausführung (Auftraggeberreferenzschreiben).
Nachweis einschlägiger Erfahrungen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten 3 Kalenderjahre sowie des laufenden Jahres erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Angabe eines Ansprechpartners nebst Kontaktdaten bei dem Auftraggeber je Projekt / Referenz sowie der Leistungszeit, des Leistungsortes und des Auftragswertes p.a. (Referenzliste).
Es entfällt die Verpflichtung zur Einreichung von Auftraggeberreferenzschreiben zum Nachweis der materiellen Eignung des Bewerbers. Stattdessen ist je Referenz ein Ansprechpartners nebst Kontaktdaten zu benennen (vgl. Abschnitt VII.1.2).
Der Auftraggeber weist jedoch klarstellend darauf hin, dass er sich zur Feststellung der materiellen Eignung des jeweiligen Bewerbers die Überprüfung der einzelnen zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit eingereichten Referenzprojekte vorbehält, insbesondere durch Kontaktaufnahme gegenüber dem entsprechend benannten Ansprechpartner.