Verbundvergabe VHG Grünau Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI57623
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Verbundvergabe VHG Grünau
Oberbaumaßnahmen
S-Bf Berlin Grünau, Erneuerung Weichen 811 und 814
S-Bf Berlin Grünau
Erneuerung Gleise ohne Schienen 814/854
Erneuerung Gleis 813
S-Bf Berlin Grünau
Erneuerung Gleise ohne Schienen 811/853
Erneuerung Gleis 812
S-Bf Berlin Grünau – S-Bf Zeuthen
Erneuerung Gleis 6007-1 ohne Schienen km 14,801 – km 18,500
S-Bf Berlin Grünau – S-Bf Zeuthen
Erneuerung Gleis 6007-1 km 19,572 – km 20,618
F-Bf Berlin Grünau Erneuerung Gleis 105L
F-Bf Berlin Grünau Erneuerung Gleis 108L
F-Bf Berlin Grünau Erneuerung Gleise 109L und 110L
F-Bf Berlin Grünau Erneuerung Weichen 134, 136, 137
Sicherungsleistungen
S-Bahnstromanlage
S-Bf Grünau, Erneuerung Weichen 811 und 814
S-Bf Grünau, Erneuerung Gleise 813 (GE) und 814/854 (GEoS)
S-Bf Grünau, Erneuerung Gleise 812 (GE) und 811/853 (GEoS)
S-Bf Berlin Grünau – S-Bf Zeuthen
Erneuerung Stromschiene Gleis 6007-1 km 14,799 – km 20,620
Berlin und Brandenburg
Siehe Punkt II.1.4
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verbundvergabe VHG Grünau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 12347
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. HVB Ingenieurgesellschaft mbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.