Elektrische Weichenheizanlage Erneuerung EÜ Deutz-Mülheimer Straße Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI41935
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Elektrische Weichenheizanlage Erneuerung EÜ Deutz-Mülheimer Straße
Köln
Erneuerung von 5 Stück Weichenheizungen, begleitende Kabelinfrastruktur inkl. Anschluss, Sicherung und Umverlegung von Bestandskabeln (Bauzustände), Rückbauarbeiten, Planung sowie Dokumentation
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Elektrische Weichenheizanlage Erneuerung EÜ Deutz-Mülheimer Straße
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Köln
Erneuerung von 5 Stück Weichenheizungen, begleitende Kabelinfrastruktur inkl. Anschluss, Sicherung und Umverlegung von Bestandskabeln (Bauzustände), Rückbauarbeiten, Planung sowie Dokumentation
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Land: Deutschland
Erneuerung der Erde an der Weichenheizungsstation W1 Köln Deutz. Liefern und Montage eines aufgesetzten Kabeltrogs.
Die ursprünglich vorgesehene Kabelwege für die Zuleitungen zu den Weichenheizungen konnten nicht genutzt werden. Es wurden neue Kabelwege erforderlich, wodurch sich die Längen der Zuleitungen erhöhten. Infolgedessen ergeben sich erhöhte Baustelleneinrichtungskosten.
Im Zuge der Bauausführung wurde festgestellt, dass die Bahnerdung vom Oberleitungsmast 30, an dem der Weichenheizungsschalter W1 befestigt ist, fehlt. Zur Herstellung eines regelkonformen Zustandes und der Sicherheit musste die Erde erneuert werden.
Die ursprünglich im Erdreich vorgesehene Kabelverlegung zur Querung zwischen Gl. 3 und 4 (nähe Baugrube BA2 Westseite, BÜ-Überfahrt) konnte nicht erfolgen, da im Erdreich eine Bodenplatte vorgefunden wurde. Insofern war die angedachte Verlegung nicht möglich und es musste ein aufgesetzter Kabeltrog hergestellt werden.