Unterstützungsleistungen Unified Communication - Schwerpunkt Videokonferenz- und Chatlösungsprodukte (Rahmenvertrag) Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2022-0051

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1811d80412d-3564bf5536e7a319
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabe.hessen.de/NetServer
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Unterstützungsleistungen Unified Communication - Schwerpunkt Videokonferenz- und Chatlösungsprodukte (Rahmenvertrag)

Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2022-0051
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Beschaffung von "Unterstützungsleistungen Unified Communication - Schwerpunkt Videokonferenz- und Chatlösungsprodukte (Rahmenvertrag)"

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
Hauptort der Ausführung:

Hessische Zentrale für Datenverarbeitung

Mainzer Straße 29 

65185 Wiesbaden 

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Zuge der Pandemiebekämpfung ist die Zahl der Nutzenden von HessenConnect auf über 34.000 angestiegen. Im gleichen Kontext ist auch die virtuelle Zusammenarbeit mit anderen Landesverwaltungen und der Bundesverwaltung angestiegen. Zur Deckung dieser Bedarfe wurde die Erweiterung von HessenConnect um das Produkt Webex im Rahmen eines Wirk-Probebetriebes (Proof of Concept, PoC) als cloudbasierte "Collaboration" Lösung auf Basis von Cisco WebEx realisiert.

Die Erweiterung von HessenConnect um Webex PoC erfolgt befristet bis zu seiner Ablösung durch Nachfolgeprodukte (HessenConnect 2.0) voraussichtlich im Sommer 2022.

Während der Vertragslaufzeit kann somit ein Wechsel auf andere und/oder zusätzliche Videokonferenz- und Chatlösungsprodukte sowie Implementierungsalternativen (cloudbasiert/on-premise) erfolgen.

Für diese Erweiterung und die zukünftige Ausgestaltung des Produktes HessenConnect sowie den zukünftigen Betrieb der Lösungen in Kombination mit der Systemlandschaft in der HZD und im Land Hessen (z.B. HessenPC ) werden Unterstützungsleistungen benötigt.

Es wird ein Bedarf in Höhe von 6,5 Personenjahren (PJ) über ein Vertragsjahr erwartet.

"Unterstützungsleistung Technisches Produktmanagement Unified Communication - Schwerpunkt Videokonferenz- und Chatlösungsprodukte" - Profil A - 1,0 PJ

Unter "Unterstützungsleistung Technisches Produktmanagement Unified Communication - Schwerpunkt Videokonferenz- und Chatlösungsprodukte" wird im Folgenden die Unterstützung der jeweiligen Produkt-, Betriebs- oder Projekt-Einheiten in der HZD, im Rahmen von grundsätzlich eigenständigen Ausarbeitungen oder Prüfungen für Projektmanagement- und Implementierungsvorgaben für Unified Communication-Lösungen Schwerpunkt Videokonferenz- und Chatlösungsprodukte, verstanden.

Für die "Unterstützungsleistung Technisches Produktmanagement Unified Communication - Schwerpunkt Videokonferenz- und Chatlösungsprodukte" muss zur Leistungserfüllung über bestimmte Grundkompetenzen verfügt werden:

• Fachhochschul- oder Hochschulabschluss in einer IT-nahen (bspw. Informatik, Wirtschaftsinformatik) oder naturwissenschaftlichen (bspw. Physik, Mathematik) Fachrichtung oder gleichwertige einschlägige Fähigkeiten und Erfahrungen.

Berufserfahrung:

Die zur Dienstleistungserbringung eingesetzte Person muss tiefgehende in mindestens dreijähriger Berufserfahrung erworbene Kenntnisse in folgenden Gebieten einer Enterprise-Umgebung besitzen:

• Erfahrung in der technischen Projektleitung mit Unified Communication-Lösungen Schwerpunkt Videokonferenz- und Chatlösungsprodukte größer 5.000 Benutzer

• Erfahrung im Einsatz von ITIL-Tools und im Rahmen von ITIL-Prozessen (ITIL angelehnte Handlungen)

• Erfahrung im Projektmanagement auf Basis standardisierter Methoden

• Erfahrung in der technischen Leitung von IT-Projekten

• Erfahrung in der Beratung von Kunden im Hinblick auf die Implementierung von Unified Communication -Lösungen

• Erfahrung bei der Migration von Unified Communication-Lösungen

• Erfahrung in der Weiterentwicklung der Unified Communication-Lösungen im Rahmen der vorhandenen System-, Sicherheits- und Netzwerkarchitektur

• Erfahrung in der Beratung zu Sicherheits - und Datenschutzthemen mit Unified Communication-Lösungen

• Erfahrung bei der Mitwirkung einer Dienste übergreifenden Problemanalyse, unter Zuhilfenahme von Netzwerk-, Datenbank- und Systemdaten

• Gute Sprachkenntnisse zur Arbeit mit englischsprachigen Handbüchern und Unterlagen und zur Teilnahme an Telefonkonferenzen und Meetings mit englischsprachigen Teilnehmern

"System-Architekt Unified Communication - Schwerpunkt Videokonferenz- und Chatlösungsprodukte" - Profil B - 1,0 PJ

Unter Leistungen des "System-Architekt Unified Communication - Schwerpunkt Videokonferenz- und Chatlösungsprodukte" wird im Folgenden die Unterstützung der jeweiligen Betriebs- oder Projekt-Einheiten in der HZD, im Rahmen von grundsätzlich eigenständigen Ausarbeitungen oder Prüfungen für Architekturvorgaben für für Unified Communication-Lösungen Schwerpunkt Videokonferenz- und Chatlösungsprodukte, verstanden.

Der "System-Architekt Unified Communication - Schwerpunkt Videokonferenz- und Chatlösungsprodukte" muss zur Leistungserfüllung über bestimmte Grundkompetenzen verfügen:

• Fachhochschul- oder Hochschulabschluss in einer IT-nahen (bspw. Informatik, Wirtschaftsinformatik) oder naturwissenschaftlichen (bspw. Physik, Mathematik) Fachrichtung oder gleichwertige einschlägige Fähigkeiten und Erfahrungen.

Berufserfahrung:

Die zur Dienstleistungserbringung eingesetzte Person muss tiefgehende in mindestens dreijähriger Berufserfahrung erworbene Kenntnisse in folgenden Gebieten einer Enterprise-Umgebung besitzen:

• Erfahrung im Einsatz von ITIL-Tools und im Rahmen von ITIL-Prozessen (ITIL angelehnte Handlungen)

• Erfahrung beim Erstellen, Review und Steuern von Dokumenten in Anlehnung an ISO9001 und deren Revisionen

• Erfahrung in der System-Architektur und Planung von Unified Communication-Lösungen größer 5.000 Benutzer und Änderungen derselben

• Erfahrung in der Weiterentwicklung der Unified Communication-Lösungen im Rahmen der vorhandenen System-, Sicherheits- und Netzwerkarchitektur

• Erfahrung in der Beratung zu Sicherheits - und Datenschutzthemen mit Unified Communication-Lösungen

• Erfahrung bei der Mitwirkung einer Dienste übergreifenden Problemanalyse in Umgebungen mit mind. 5.000 Benutzern, unter Zuhilfenahme von Netzwerk- und Systemdaten

• Gute Sprachkenntnisse zur Arbeit mit englischsprachigen Handbüchern und Unterlagen und zur Teilnahme an Telefonkonferenzen und Meetings mit englischsprachigen Teilnehmern

"Unterstützungsleistung Betriebsleiter / IT-Systemspezialist Unified Communication - Schwer-punkt Videokonferenz- und Chatlösungsprodukte" - Profil C - 1,0 PJ

Unter der "Unterstützungsleistung Betriebsleiter / IT-Systemspezialist Unified Communication - Schwerpunkt Videokonferenz- und Chatlösungsprodukte" werden im Folgenden Unterstützungsleistungen bei der Koordination und Einsatzplanung des Betriebsteams für Unified Communication-Lösungen sowie die Unterstützung und Mitarbeit im täglichen Betrieb verstanden.

Für die "Unterstützungsleistung Betriebsleiter / IT-Systemspezialist Unified Communication - Schwerpunkt Videokonferenz- und Chatlösungsprodukte" muss zur Leistungserfüllung über bestimmte Grundkompetenzen verfügt werden:

Ausbildung/Fortbildung:

• Fachhochschul- oder Hochschulabschluss in einer IT-nahen (bspw. Informatik, Wirtschaftsinformatik) oder naturwissenschaftlichen (bspw. Physik, Mathematik) Fachrichtung oder gleichwertige einschlägige Fähigkeiten und Erfahrungen.

Berufserfahrung:

Die zur Dienstleistungserbringung eingesetzte Person muss tiefgehende in mindestens dreijährige Berufserfahrung erworbene Kenntnisse in folgenden Gebieten einer Enterprise-Umgebung besitzen:

• Erfahrung im Einsatz von ITIL-Tools und im Rahmen von ITIL-Prozessen (ITIL angelehnte Handlungen)

• Erfahrung beim Erstellen, Review und Steuern von Dokumenten in Anlehnung an ISO9001 und deren Revisionen

• Betriebsprozesseinführung und -optimierung für Unified Communication-Lösungen

• Leitung eines Teams mit mehr als zwei weiteren Mitarbeitern

• Erfahrung im Betreiben von Unified Communication-Lösungen größer 5.000 Benutzern.

• Bereitstellung, Administration und Konfiguration der Unified Communication-Lösungen

• Erfahrung bei der Entstörung der Unified Communication-Lösungen inkl. Logfile sowie Netzwerkkonfigurationsanalysen

• Gute Sprachkenntnisse zur Arbeit mit englischsprachigen Handbüchern und Unterlagen und zur Teilnahme an Telefonkonferenzen und Meetings mit englischsprachigen Teilnehmern.

"IT-Systemspezialist Unified Communication - Schwerpunkt Videokonferenz- und Chatlösungsprodukte" - 3,5 PJ

Unter Leistungen des "IT-Systemspezialist - Unified Communication - Schwerpunkt Videokonferenz- und Chatlösungsprodukte wird im Folgenden die eigenverantwortliche Installation, Standardkonfiguration und Verwaltung aufgesetzter Systeme, entsprechend den Endkunden-Anforderungen, im Rahmen der Landes- und Hausvorgaben, verstanden.

Der "IT-Systemspezialist - Unified Communication - Schwerpunkt Videokonferenz- und Chatlösungsprodukte" muss zur Leistungserfüllung über bestimmte Grundkompetenzen verfügen:

Ausbildung/Fortbildung:

• Abgeschlossene Berufsausbildung als Fachinformatiker oder einen in Deutschland anerkannten Abschluss in einem IT-nahen Ausbildungsberuf (bspw. Informationselektroniker) oder Fachhochschul- oder Hochschulabschluss in einer IT-nahen (bspw. Informatik, Wirtschaftsinformatik) oder naturwissenschaftlichen (bspw. Physik, Mathematik) Fachrichtung oder gleichwertige einschlägige Fähigkeiten und Erfahrungen.

Berufserfahrung:

Die zur Dienstleistungserbringung eingesetzte Person muss tiefgehende in mindestens zweijähriger Berufserfahrung erworbene Kenntnisse in folgenden Gebieten einer Enterprise-Umgebung besitzen:

• Erfahrung im Einsatz von ITIL-Tools und im Rahmen von ITIL-Prozessen (ITIL angelehnte Handlungen).

• Erfahrung beim Erstellen von Dokumenten in Anlehnung an ISO9001 und deren Revisionen.

• Erfahrung im Betrieb von zentralen Unified Communication -Lösungen mehr als 1.000 Benutzern.

• Erfahrung mit Wartungsarbeiten an Unified Communication-Lösungen (z.B. Logfile Verzeichnisse, Performance-Anpassungen, Einspielen von Service Packs, Konfigurationsanpassungen).

• Erfahrung in der Administration und Konfiguration der Unified Communication -Lösungen

• Erfahrungen bei der Analyse von Ereignisprotokollen.

• Erfahrung bei der Entstörung der Unified Communication-Lösungen inkl. Logfile

• Gute Sprachkenntnisse zur Arbeit mit englischsprachigen Handbüchern und Unterlagen und zur Teilnahme an Telefonkonferenzen und Meetings mit englischsprachigen Teilnehmern.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 12/08/2022
Ende: 11/08/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Rahmenvertrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Nach Ablauf dieser

Mindestlaufzeit verlängert sich der Rahmenvertrag um jeweils ein weiteres Jahr,

wenn nicht der Auftraggeber spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen

Vertragslaufzeit kündigt. Der Rahmenvertrag endet spätestens nach Ablauf von 48 Monaten nach Zuschlagserteilung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von [Betrag gelöscht] Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Darstellung von mindestens zwei geeigneten Referenzen (Datei "Referenzen") aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen.

Referenz 1:

Art:

Unterstützungsleistungen für IT-Projekte - Unified Communication - Schwerpunkt Videokonferenz- und Chatlösungsprodukte bei einem Unternehmen unter Einsatz von mindestens zwei Personen.

• In dem Referenzprojekt wurden Unterstützungsleistungen in Planung, Aufbau, Implementierung und Migration von cloudbasierten Unified Communication-Lösungen Videokonferenz- und Chatlösungsprodukte für mehr als 5.000 reale Benutzer (keine Testnutzer) erbracht.

• Im Rahmen des Referenzprojektes wurden Tätigkeiten zum technischen Produkt- und Projektmanagement sowie zur Konzeption/Architektur erbracht.

• Im Rahmen des Referenzprojektes wurden Tätigkeiten für folgende Themen durchgeführt: IT-Sicherheitsfragen, Datenschutz, Kundenveranstaltungen, Dokumentation.

• Umsetzungen im Projekt wurden unter Verwendung von ITIL-Tools / ITIL-Prozessen durchgeführt.

• Im Rahmen des Projektes erfolgte eine Unterstützung bei der Entstörung und bei Wartungsarbeiten.

Umfang:

In Summe müssen mindestens 400 Personentage durch die Aufgabenfelder Technisches Produktmanagement, System-Architektur erbracht worden sein.

Referenz 2:

Art:

Unterstützungsleistungen für IT- Betrieb - Unified Communication - Schwerpunkt Videokonferenz- und Chatlösungsprodukte bei einem Unternehmen unter Einsatz von mindestens zwei Personen.

• In dem Referenzprojekt wurden Unterstützungsleistungen in Aufbau, Implementierung, Migration und Betrieb von cloudbasierten Unified Communication-Lösungen Videokonferenz- und Chatlösungsprodukte für mehr als 2.500 reale Benutzer (keine Testnutzer) erbracht.

• Umsetzungen im Projekt wurden unter Verwendung von ITIL-Tools / ITIL-Prozessen durchgeführt.

• Im Rahmen des Projektes erfolgte eine Unterstützung bei der Entstörung und bei Wartungsarbeiten.

Umfang:

In Summe müssen mindestens 400 Personentage durch die Aufgabenfelder IT-Systemspezialist und Betriebsleitung erbracht worden sein.

Es ist zulässig, die Anforderungen (Referenz 1 + Referenz 2) mit demselben Referenzprojekt nachzuweisen. Auch in diesem Fall sind beide Referenzformulare auszufüllen und entsprechende Ausführungen in der lfd. Nr. 12 (Referenz 1) bzw. 10 (Referenz 2) der jeweiligen Tabelle zu machen.

In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG") zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021, (GVBl. S. 338) mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 14/07/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/09/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 14/07/2022
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.

Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die von ihm im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister angefordert.

Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB

Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB ausgefüllt mit seinem Angebot vorzulegen.

(Datei "Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_123_GWB")

Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB

Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen.

(Datei "Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_124_GWB")

Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die jeweilige Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die jeweilige Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen.

Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014

Der Bieter hat zusätzlich die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen.

(Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014")

Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot in Bezug auf den Preis (Zuschlagskriterium = 100% Preis). Entscheidend ist hier die Gesamtangebotssumme (brutto), die sich aus den Summen der entsprechenden Positionen im Preisblatt (Datei "Preisblatt") ergibt. Werden mehrere Angebote mit dem gleichen Preis abgegeben, entscheidet das Los über den Zuschlag.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB (Einleitung, Antrag)

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden,

4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/06/2022

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