Planung der Technischen Ausrüstung für die energetische Sanierung der Nibelungenhalle Referenznummer der Bekanntmachung: HEUSSEN-2022-0013
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lorsch
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 64653
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lorsch.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung der Technischen Ausrüstung für die energetische Sanierung der Nibelungenhalle
Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1-8 für die energetische Sanierung und Modernisierung der Nibelungenhalle Lorsch
Magistrat der Stadt Lorsch
Bau- und Umweltamt
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
64653 Lorsch
Die vielseitig genutzte bestehende Nibelungenhalle wurde im Jahre 1964 erbaut und 1986 teilweise saniert. Genutzt wird die Nibelungenhalle als Mehrzweckhalle für ein breites Spektrum an Veranstaltungen für Jung und Alt, z.B. für städtische Events, Konzerte, Familienabende, Fastnachtsveranstaltungen, Tanzveranstaltungen (einschließlich Training), schulische Veranstaltungen (Wingertsbergschule/Grundschule), Theateraufführungen und Unterhaltungsveranstaltungen (einschließlich Proben) sowie regelmäßige Blutspendetermine des DRK. Seltenere Nutzungen sind etwa Tagungen und Kongresse, Personalversammlungen oder Messen und private Feiern. Insbesondere für das Vereinsleben der Stadt Lorsch ist die Nibelungenhalle für Proben und Veranstaltungen die maßgebliche Einrichtung in Lorsch. Die Nibelungenhalle weist sowohl hinsichtlich zahlreicher baulicher Mängel als auch durch die eingeschränkte Funktionalität (bspw.: mangelnde Barrierefreiheit, Einschränkung bei der Durchführung von Veranstaltungen hinsichtlich der Anlieferung und Logistik, hinsichtlich der Erreichbarkeit der Nebenräume) deutlichen Sanierungs- und Modernisierungsbedarf auf: Schäden sind vor allem im Bereich Dach, Fenster und Fassade aufzufinden. Neben den direkten sichtbaren Mängeln entsteht dadurch ein deutlich zu hoher Energieverbrauch mit entsprechenden energetischen Verbrauchskosten. Die Lüftungsanlage ohne Wärmerückgewinnung entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen an energetische und lufthygienische Ansprüche. Auch die übrige technische Ausrüstung ist zu modernisieren. Die seitlichen Gebäudetrakte, vor allem im östlichen Bereich, sind durch eine sehr geringe Raumhöhe und mangelnde Belichtung gekennzeichnet. Die Lage der Lüftungsleitungen unter der Decke beengt die Situation. In den Umkleiden und Duschbereichen ist die Belichtung gewährleistet, allerdings sind diese nicht mehr zeitgemäß und ungünstig erschlossen, was die Nutzung teilweise einschränkt. Nach Erstellung einer Bestandsanalyse und eines Nutzungskonzeptes im Jahr 2015 wurden 2017 im Rahmen eines Ideenwettbewerbs durch drei Planungsbüros ein gestalterisches und konstruktives Konzept für die zwei Varianten der Sanierung (gegebenenfalls auch mit Teilumbau oder Anbau) und des Abrisses und Neubau entwickelt. Die eingereichten Konzeptionen wurden durch zwei Expertengremien geprüft. Die Expertengremien kamen zu dem Ergebnis, dass die Variante der Sanierung nach dem Entwurf vom Büro Thomas Grüninger BDA, Darmstadt, verfolgt werden soll. Im Laufe des Jahres 2020 wurden Grundlagen ermittelt, konkrete Voruntersuchungen durchgeführt und das Nutzungskonzept geschärft. Entsprechend liegen inzwischen eine Vermessung des Innen- und Außenraums, ein Schadstoffgutachten, eine Ersteinschätzung zur Statik und technischen Ausrüstung vor. Parallel wurden das Nutzungskonzept und Raumprogramm v.a. für das Souterrain konkretisiert sowie die Erschließung und Barrierefreiheit geprüft. Im Dezember 2020 hat die Lorscher Stadtverordnetenversammlung die Verlagerung des städtischen Jugendzentrums in das Souterrain der Nibelungenhalle beschlossen. Die vorläufige Schätzung der Gesamtsanierungskosten beläuft sich auf 5,9 Mio. Euro brutto. Die Maßnahme wird in verschiedenen Programmen, insbesondere im Programm "Lebendige Zentren (vormals: Aktive Kernbereiche in Hessen) gefördert. Hierzu beabsichtigt die Auftraggeberin, die Planung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1 - 8, Leistungsphasen 1-9 des § 55 HOAI zu vergeben. Es werden dabei die Grundleistungen aus dem Katalog der Anlage 15 mit den gültigen Honorarsätzen beauftragt.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Als erste Stufe sollen für die Fachplanung Technische Ausrüstung die Leistungsphase 1-4, als zweite Stufe die Leistungsphasen 5-7 und als dritte Stufe die Leistungsphasen 8 und 9 vergeben werden. Mit dem Zuschlag überträgt die Auftraggeberin dem Auftragnehmer die erste Stufe. Es bleibt der Auftraggeberin vorbehalten, den Auftragnehmer stufenweise mit der Erbringung weiterer Leistungsphasen zu beauftragen, wobei kein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer, über die erste Stufe hinausgehender Stufen besteht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]