Fahrstromverstärkung Stadtbahn ohne U5- Ertüchtigung GW Borsigallee Referenznummer der Bekanntmachung: VGF-EU 089/22

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6921303
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vgf-ffm.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vgf-ffm.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/d32114fe-2af5-4bc2-b9ba-93df338093e0
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Fahrstromverstärkung Stadtbahn ohne U5- Ertüchtigung GW Borsigallee

Referenznummer der Bekanntmachung: VGF-EU 089/22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45234120 Stadtbahnarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH plant den Einsatz neuer Fahrzeuge im

Stadtbahn-Netz. Die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Bahnstromversorgungsanlagen

ist hinsichtlich der zukünftigen Betriebsbedingungen teilweise unzureichend. Darüber hinaus soll die Fahrleitungsnennspannung perspektivisch auf DC 750V angehoben werden. Dafür sind diverse Ertüchtigungsmaßnahmen notwendig, so auch im Bereich der A-Strecke im Gleichrichterwerk (GW) Borsigallee.

Die Leistungen umfassen:

- Demontage und Entsorgung von Transformatoren

- Lieferung neuer Transformatoren

- Montage und Inbetriebnahme neuer Anlagenteile

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
31153000 Gleichrichter
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

1.1 Auszuführende Leistungen

Die im Leistungsverzeichnis ausgeführten Leistungen umfassen:

- Erneuerung der Bahntransformatoren

1.2 Ausgeführte Vorarbeiten

Eine Zustandsfeststellung ist durch den AN vor Beginn und erneut nach Abschluss der Baumaßnahme

mit Beteiligung der Bauüberwachung der VGF durchzuführen und mit Fotos und erforderlichen

Beschreibungen zu dokumentieren. Die Dokumentation ist entsprechend vor Beginn und nach

Abschluss der Baumaßnahme an die VGF zu übergeben.

1.3 Ausgeführte Leistungen

Die Untersuchung der statischen Verhältnisse an den Aufstellflächen der neuen Transformatoren wurde

bereits durchgeführt.

Ausschnitt aus der den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Baubeschreibung:

2.1 Lage der Baustelle

Das Gleichrichterwerk befindet sich im Borsigallee 8 in 60388 Frankfurt am Main.

2.2 Vorhandene öffentliche Verkehrswege

Alle benutzten Wege und Straßen innerhalb und außerhalb des Baustellenbereiches sind während der

gesamten Bauzeit ständig frei und in einwandfreiem, verkehrssicheren Zustand zu halten. Alle Straßen

und Fußwege sind stets sauber und in gereinigtem Zustand zu halten. Dabei sind für das Überfahren

von fertigen Flächen, wie Bürgersteigplatten, Kantensteinen und dergleichen Schutzvorkehrungen zu

treffen.

2.3 Zugänge, Zufahrten

Das GW befindet sich auf einem separaten, abgeschlossen Grundstück mit Kontakt zum öffentlichen

Bereich. Der Grundstückseigentümer ist die NRM, mit der NRM sind alle Baustellen Details

abzustimmen.

2.4 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen

Seitens des Auftraggebers werden keine Anschlüsse an Ver- oder Entsorgungsmedien gestellt. Es ist

Sache des AN, sich Anschluss zu Medien wie Strom, Wasser, Abwasser etc. zu beschaffen.

2.5 Lager- und Arbeitsplätze

Dem AN werden seitens des AG keine Lagerflächen für die Zwischenlagerung von Materialien zur

Verfügung gestellt. Die Lagerung von Baustoffen kann, jedoch auf eigene Gefahr, nur direkt auf der

unmittelbaren Baufläche erfolgen. Baumateriallieferungen sind für den direkten Einbau zu disponieren.

Die Anmietung von Flächen ist Sache des AN.

Eine Toilettenanlage steht dem AN in den Gleichrichterwerk zur Verfügung. Aufenthaltsräume werden

durch den AG nicht zur Verfügung gestellt.

2.9.1 Lärmschutz, Erschütterungsschutz, Umweltverträglichkeit

Die Maßgaben zum Immissionsschutz von Anwohnern in Wohngebieten sind zu beachten und

einzuhalten. Es sind lärm arme Geräte einzusetzen. Lärmintensive Arbeiten sind während der Bauzeit

außerhalb der nächtlichen Ruhezeiten durchzuführen. Ggfs. sind entsprechende

Ausnahmegenehmigungen vom AN einzuholen.

2.10.1 Im Baugelände vorhandene Anlagen

Die Maßnahme wird im GW Borsigallee umgesetzt. Im direkten Umfeld sind DC-Schaltanlagen und

Kabeltrassen mit gefährlichen Potentialen vorhanden. Den Anordnungen des Anlagenbetreibers NRM

ist unbedingt Folge zu leisten.

3 Angaben zur Ausführung

Verkehrsführung, Verkehrssicherung

Die Anordnung der verkehrssichernden und verkehrslenkenden Maßnahmen obliegt dem

Straßenverkehrsamt der Stadt Frankfurt am Main.

3.1 Sicherung der Baustelle, des Baubereiches

Im Verantwortungsbereich des AN verbleibt die baustelleninterne Absicherung. Der AN ist verpflichtet,

seine Baumaßnahme täglich zu kontrollieren und eventuelle Unfallgefahren sofort zu beseitigen. In dem

Umfang der Sicherungsmaßnahmen durch den AN ist das Absichern und ggf. Herstellen von für

Fußgänger bzw. Radfahrer zu jeder Zeit durchgängig benutzbaren befestigten Gehwegen (vorh.

Befestigung oder prov. Befestigung, aber keine Schotterbefestigung) enthalten. Alle Hauszugänge, -

zufahrten und Feuerwehrzufahrten müssen jederzeit zugänglich sein. Der Zugang und die

Belieferungsmöglichkeit und Entsorgung der angrenzenden Gebäude müssen zu den Geschäfts- und

üblichen Lieferzeiten durch den AN sichergestellt werden. Die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen

ist gem. RSA einzuhalten. Darüber hinaus ist den straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen Folge zu

leisten. Für die Einrichtung, Umstellung, Anpassung an den Baufortschritt und den Abbau der einzelnen

Sicherungseinrichtungen bedarf es einer flexiblen und kooperativen Zusammenarbeit zwischen AN,

Verkehrssicherer und der Straßenverkehrsbehörde.

3.2 Bauablauf

Nach Auftragsvergabe ist in Abstimmung mit dem AG ein genauer Bauzeitenplan für alle Komponenten

und Bauzwischenzustände zu erstellen.

Die bei den Arbeiten des AN anfallenden Abfälle, Bauschutt, Verpackungsmaterialien und dergleichen

sind vorschriftsmäßig zu beseitigen. Die Einheitspreise der Positionen beinhalten immer auch die

Kosten für die Entsorgung des anfallenden Schuttmaterials (Transport und Kippgebühr), sofern nicht

anders angegeben. Hierbei sind zu berücksichtigen:

- Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz KrW-/AbfG

- Transportgenehmigungsverordnung TgV

- Gewerbeabfallverordnung GewAbfV

- Altholzverordnung AltholzV- Abfallverzeichnis

- Verordnung AVV- Vorgaben der LAGA

- Deponieverordnung DepV

- Merkblatt "Entsorgung von Bauabfällen" der Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen, Kassel,

Stand: 15.05.2009

- Geschäftsanweisung GA 19 der VGF

- Die Entsorgung hat außerdem entsprechend den Satzungen/Richtlinien der zuständigen

Verwaltung (Stadt/Kreis) zu erfolgen.

3.7 Winterbau

Der AG wird keine Winterbauvorkehrungen vornehmen.

3.8 Beweissicherung

Es ist eine Beweissicherung durch den AN durchzuführen (Zustandsfeststellung).

3.9 Sicherungsmaßnahmen

Der Baustellenbereich ist durch den AN zu sichern. Den Anordnungen des AG und dessen

Anlagenbetreibers (NRM) ist Folge zu leisten.

Jeder auf der Arbeitsstelle tätige Beschäftigte des AN muss über einen gültigen „Fremdfirmenausweis“

der VGF verfügen.

Vom AN zu erstellende bzw. zu beschaffende Ausführungsunterlagen

Vom AN zu erstellende Ausführungsunterlagen sind, sofern im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich

anders beschrieben, dem AG in 3-facher Ausfertigung in Papierform zur Freigabe vorzulegen. Nach

Einarbeitung etwaiger Korrekturen ist die vom AG freigegebene Planung dem AG 3-fach in Papierform

und in Dateiform (Dateiformat .pdf, .plt, .dwg und .dxf-Format) auf DVD-ROM oder CD-ROM zu

übergeben.

Vom AN zu erstellende Planunterlagen sind unter Berücksichtigung der Prüffristen rechtzeitig vor

Ausführungsbeginn vorzulegen. Hierbei ist für die Prüfung der Unterlagen durch den AG eine Prüffrist

von mindestens 10 Arbeitstagen zu berücksichtigen.

Bei der Erstellung der Planung- und Dokumentationsunterlagen hat der AN die Richtlinien des AG zu

beachten und einzuhalten. Die CAD-Richtlinie der VGF liegt der Angebotsaufforderung in ihrer aktuell

gültigen Form bei und ist Bestandteil der Beauftragung. Der Aufwand zur Umsetzung ist bei der

Kalkulation zu berücksichtigen. Die zu erstellenden Unterlagen durch den AN beinhalten:

- Erläuterung des Bauablaufs

- Inbetriebnahmenachweise

- Bauzeitenplan

- Ausführungspläne, Vermessungsunterlagen

- Dokumentationsaufnahmen

- Prüfprotokolle Transformator

- CE-Konformitätsbescheinigung der neuen Anlagenteile

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 16/08/2022
Ende: 23/05/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

— Eintragung im Handelsregister, soweit das Unternehmen eintragungspflichtig ist;

— Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach den §§ 123 GWB;

— Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach den §§ 124 GWB;

— Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21;

— Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der

Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 338 .

Die Art der Nachweiserbringung ist in den Vergabeunterlagen angegeben. Regelmäßig werden Formblätter

vorgegeben.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mindestumsatz: Jahresumsatz in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] Euro.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Erbringung von vergleichbaren Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren.

Verfügbarkeit von für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräften.

Die Art der Nachweiserbringung ist in den Vergabeunterlagen angegeben.

Regelmäßig werden Formblätter vorgegeben.

III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:

Soweit die Auftragssumme bei einem Auftrag im Offenen Verfahren oder in einer Öffentlichen Ausschreibung

mindestens [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 %

der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer ohne Nachträge) zu leisten. Diese wird nach Abnahme zurückgegeben.

Sind bei der Abnahme festgestellte Mängel noch zu beseitigen, ist hierfür als Sicherheit ein Druckzuschlag

(brutto) gern. § 641 (3) BGB als Einbehalt in Höhe des zweifachen Betrags der voraussichtlichen

Aufwendungen für die Mängelbeseitigung zu leisten. Die Sicherheit wird nach Abnahme der Mängelbeseitigung,

auf die sich der Druckzuschlag bezieht, zurückgezahlt.

Wenn ein Einbehalt nicht möglich ist, kann zur Absicherung des Druckzuschlags separat eine gesonderte

Mängelanspruchsbürgschaft gestellt werden.

Nach erfolgter Abnahme ist Sicherheit für Mängelansprüche zu leisten. Die Sicherheit für Mängelansprüche

beträgt 3 % der Summe der Abschlagszahlungen inkl. Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Abnahme.

Eine nicht verwertete Sicherheit wird, ggf. anteilig, nach Ablauf der jeweiligen Frist für Mängelansprüche,

zurückgegeben.

III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

Nach VOB/B, Besonderen Vertragsbestimmungen (HVA B-StB). Letztere sind Bestandteil der

Vergabeunterlagen.

III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

Bietergemeinschaften (BIGE) haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene

rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, dass sie im Falle der Auftragserteilung eine

Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter bilden und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften

("Bietergemeinschaftserklärung").

Nimmt ein Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im

Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam

für die Auftragsausführung mit als Gesamtschuldner haften und eine entsprechende rechtsverbindliche

Haftungserklärung abgeben.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich mit dieser Erklärung im Falle der Auftragserteilung, für den Zeitraum

seiner Leistungsverpflichtung eine Haftpflichtversicherung als Versicherung gegen Personen-, Sach- und

Vermögensschäden (Betriebshaftpflicht-Versicherung) sowie für Risiken nach dem Umwelthaftungsgesetz

(Anlagen, Rest- und Regressrisiko/ Umwelthaftpflicht-Versicherung) und dem Umweltschadengesetz

(Biodiversität/Umweltschaden- Versicherung) im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages

abzuschließen und nachzuweisen.

Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich mit dieser Erklärung im Falle der Auftragserteilung, für den

Zeitraum seiner Leistungsverpflichtung eine Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung mit

Deckungssummen von mindestens EUR 5 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden sowie

EUR 100.000 für Vermögensschäden je 2-fach maximiert p.a. (für Betriebshaftpflichtversicherung)

bzw. EUR 5 Mio. für Personen- Sach- und mitversicherte Vermögensschäden, 1-fach maximiert

p.a.(Umwelthaftpflichtversicherung) abzuschließen und nachzuweisen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 14/07/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 09/08/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 14/07/2022
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Sicherheit für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)

Soweit die Auftragssumme bei einem Auftrag im Offenen Verfahren oder in einer Öffentlichen Aus-

schreibung mindestens [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertrags-

erfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer ohne Nachträge) zu leisten.

Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 VOB/B)

Nach erfolgter Abnahme ist Sicherheit für Mängelansprüche zu leisten. Die Sicherheit für

Mängelansprüche beträgt 3 % der Summe der Abschlagszahlungen inkl. Umsatzsteuer zum

Zeitpunkt der Abnahme.

Bürgschaften

Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist das dafür jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggebers

zu verwenden und zwar für

- die Vertragserfüllung das Formblatt „HVA B-StB Vertragserfüllungsbürgschaft“

- die Mängelansprüche das Formblatt „HVA B-StB Mängelanspruchsbürgschaft“

Anlagen, die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:

- HVA B-StB Angebotsschreiben

- HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung

- HVA B-StB Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen

- HVA B-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft

- HVA B-StB Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit

- HVA B-StB Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Eignungsleihe

- Vertraulichkeitserklärung

- Eigenerklärung Sanktionen gegen Russland

- Verpflichtungserklärung Vordruck 08-19

- Verpflichtungserklärung Tariftreue

- Eigenerklärung Versicherungspflicht

- EFB 221 oder EFB 222

- bei Bedarf: Doku VGF Mengen

Die Gewährleistungszeit ab schriftlich erfolgter Endabnahme durch den technischen Projektleiter der VGF beträgt fünf Jahre.

Die Urkalkulation ist der Vergabestelle in einem doppelt verschlossenen Umschlag innerhalb von sechs Tagen nach Aufforderung zuzuleiten.

1) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch unter https://www.deutsche-evergabe.de zum

kostenfreien Download zur Verfügung gestellt. Interessierte Unternehmen können sich über diese Seite neu

registrieren. Registrierte Unternehmen werden vom Auftraggeber über die Nachrichtenplattform des o.g. Online-

Portals über Änderungen im Vergabeverfahren oder der Vergabeunterlagen informiert, die auf der unter Ziffer I.3

angegebenen Internetseite erfolgen.

(2) Eignungsnachweis

Beim offenen Verfahren behält sich der öffentliche Auftraggeber vor, vor Zuschlagserteilung den Bieter und die

Nachunternehmer, an die er den Auftrag vergeben will und die bislang nur eine Eigenerklärung als vorläufigen

Nachweis vorgelegt haben aufzufordern, die einschlägigen Nachweise unverzüglich zur Prüfung beizubringen.

(3) Hinweispflicht bei Unvollständigkeit oder Unklarheiten

Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen. Bei

Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie die Auftraggeberin in Textform unverzüglich darüber zu

unterrichten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, so haben die Bieter

die Auftraggeberin unverzüglich und vor Abgabe ihrer Angebote in Textform darauf hinzuweisen. Ferner haben

die Bieter die Auftraggeberin auf eventuelle Widersprüche in den Verdingungsunterlagen unverzüglich in

Textform aufmerksam zu machen. Gleiches gilt, falls die Bieter der Auffassung sind, dass die Unterlagen gegen

geltendes Recht verstoßen.

(4) Soweit die Angebote unvollständig sind, behält sich die Aufraggeberin das Recht vor, die betroffenen Bieter

nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle

Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen. Das Recht zur Nachforderung besteht jedoch

nicht bei fehlenden wesentlichen Preisangaben. Den Bietern wird weder ein Recht darauf gewährt, dass die

Auftraggeberin eine allgemeine Nachforderungsrunde durchführt, noch besteht ein Recht zur Nachreichung von

Nachweisen und Unterlagen außerhalb einer allgemeinen Nachforderungsrunde. Das Recht zur Nachforderung

von Unterlagen begründet keine Verantwortung der Auftraggeberin für die Vollständigkeit der Angebote.

Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Die

Bieter bleiben für den Nachweis ihrer Eignung und die Vollständigkeit ihres Angebotes allein verantwortlich.

Macht die Auftraggeberin von ihrem allgemeinen Nachforderungsrecht keinen Gebrauch, werden der Wertung

der Angebote nur die Dokumente zu Grunde gelegt, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorlagen.

(5) Beim Einsatz von Nachunternehmern hat der Bieter ein Verzeichnis über die deren Leistungen (Art und

Umfang) mit dem Angebot einzureichen.

(6) Die von der VGF zur Verfügung gestellten Formulare (HVA-B-StB, sowie Anlagen) sind zwingend, sofern in

dieser Veröffentlichung nicht anders erwähnt, zu verwenden.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Auszug aus dem GWB

§ 160 (2) GWB

Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat

und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften

geltend macht.

§ 160 (3) GWB

Der Antrag ist unzulässig, soweit

1.

der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der

Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung

erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung

benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden,

3.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen

erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden,

4.

mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,

einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des

Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt

unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/06/2022

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