Behelfsbrücke Referenznummer der Bekanntmachung: VE00.12a
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.darmstadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Behelfsbrücke
Die vorliegende Vergabeeinheit VE00.12a umfasst die Herstellung und Vorhaltung einer Behelfsbrücke über die Gleisanlagen der DB Strecke 3601 als Vorabmaßnahme für die darauffolgende Hauptmaßnahme des Neubaus der Rheinstraßenbrücke.
Die vorliegende Vergabeeinheit VE00.12a umfasst die Herstellung und Vorhaltung einer Behelfsbrücke über die Gleisanlagen der DB Strecke 3601 als Vorabmaßnahme für die darauffolgende Hauptmaßnahme des Neubaus der Rheinstraßenbrücke.
Die Rheinstraßenbrücke ist eine Straßenüberführung über die B26 - Rheinstraße - in Darmstadt über die Bahnanlagen der Strecke 3601 Frankfurt - Abzw. Heidelberg und der Bahnhofsgleise.
Für die Durchführung des Neubaus der Rheinstraßenbrücke wird die Herstellung einer Behelfsbrücke zur Aufrechterhaltung des Fußgänger- und Radverkehrs, sowie zur Nutzung als Leitungsbrücke für Leitungen Dritter und Leitungen der DB AG während der Bauzeit notwendig.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angabe zu Registereintragung und Berufsgenossenschaft, siehe im Einzelnen Formblatt Eigenerklärung Eignung
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist zur Bestätigung der Erklärung auf gesondertes Verlangen vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Berufs-/ Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitig sonstige Nachweise.
Des Weiteren ist, falls das Angebot in die engere Wahl kommt, eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen auf gesondertes Verlangen vorzulegen.
Angaben zu zwingenden bzw. optionalen Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB sowie Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5 k der VO (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
- Eigenerklärung zum Nettojahresgesamtumsatz für die letzten drei vor dem Ablauf der Einreichungsfrist abgeschlossenen Geschäftsjahre
Mindestjahresumsatz von 0,5 Mio. EUR Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers / Steuerberaters oder ein entsprechend testierter Jahresabschluss oder entsprechend testierte Gewinn-/ Verlustrechnungen auf gesondertes Verlangen vorzulegen.
Vorlage geeigneter Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Je Referenz ist die Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes des auf den Bieter entfallenden Anteils, der Ausführungszeitraum und der Auftraggeber anzugeben, siehe Formblatt Eigenerklärung Eignung.
1 Referenz über ein vergleichbares Projekt. Die Referenz ist vergleichbar, wenn sie die Herstellung einer Behelfsbrücke mit einem Auftragswert von [Betrag gelöscht] Euro brutto zum Gegenstand hatte und in den letzten zehn Kalenderjahren erbracht wurde.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind für die vorstehenden Leistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis auf gesondertes Verlangen vorzulegen.
Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen, siehe Formblatt Eigenerklärung Eignung.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist auf gesondertes Verlangen die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen und gesondert ausgewiesenem technischen Leistungspersonal anzugeben.
Vorlage Präqualifikationsnachweis Deutsche Bahn AG für Allgemeiner Erd- und Tiefbau oder Konstruktiver Ingenieurbau
Vertragliche Vorgaben zur Sicherstellung der Umsetzung von Art. 5k Abs.1 der VO (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 sind zu beachten.
Des Weiteren ist eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) vom 12.Juli 2021, GVBl. S. 338 vorzulegen, die entsprechenden Vorgaben sind ebenfalls zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
e-Vergabe
e-Vergabe - Keine Anwesenheit
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Es ist eine Eigenerklärung, dass keine zwingenden oder optionalen Ausschlussgründe vorliegen, vorzulegen, siehe Formblatt Eigenerklärung Eignung.
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern.
Weiterhin wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer evtl. durchgeführten Selbstreinigung anfordern.
Des Weiteren ist eine Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde, abzugeben, siehe Formblatt Eigenerklärung Eignung.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist auf gesondertes Verlangen der AG eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes auf gesondertes Verlangen vorzulegen.
Darüber hinaus ist eine Eigenerklärung, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren beantragt oder eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde oder sich das Unternehmen in Liquidation befindet oder die Tätigkeit eingestellt hat, abzugeben; Eigenerklärung, dass - sofern ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, dieser auf Verlangen vorzulegen ist, siehe Formblatt Eigenerklärung Eignung.
Der für den Zuschlag vorgesehene Bieter hat vor Auftragsvergabe auf gesondertes Verlangen des AG eine gültige Bescheinigung der zuständigen gemeinsamen Einrichtung von Tarifvertragsparteien im Sinne des § 2 Abs. 4 Satz 1 Nr. 20 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1842), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. März 2021 (BGBl. I S. 448), über seine ordnungsgemäße Teilnahme an den Sozialkassenverfahren vorzulegen. Die Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein.
2. Für alle in dieser Bekanntmachung geforderten Erklärungen ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt Eigenerklärung Eignung zu verwenden soweit mit dem Angebot keine Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorgelegt wird.
Sofern eine allgemeine PQ nach VOB/A die geforderten Eignungsnachweise inhaltlich abdeckt, kann die entsprechende Angabe durch Verweis auf die PQ ersetzt werden. Weitere Angaben, die nicht von der PQ nach VOB/A erfasst sind, müssen gesondert unter Verwendung des Formblattes Eigenerklärung Eignung getätigt werden.
3. Bietergemeinschaften sind zugelassen und werden wie Einzelbieter behandelt. Sofern Bietergemeinschaften in den Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich genannt werden, sind unter dem Begriff Bieter auch Bietergemeinschaften zu verstehen.
4. Eignungsleihe:
Für den Fall, dass Bewerber zum Nachweis der eigenen Eignung auf die Ressourcen/Mittel von dritten Unternehmen verweisen, ist das Formblatt "Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit" und/oder "Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Eignungsleihe" zu verwenden.
5. Bieterfragen sind bis 29. Juni 2022 zugelassen. Fragen, die danach eingehen, gelten nicht als rechtzeitig und es besteht kein Anspruch auf Beantwortung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)