Sanierung Vitos OKK Altes Bettenhaus - Lüftungsanlagen und Gebäudeautomation Referenznummer der Bekanntmachung: 610.02-04-003
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 35394
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vitos.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Vitos OKK Altes Bettenhaus - Lüftungsanlagen und Gebäudeautomation
Lüftungsanlagen und Gebäudeautomation (2.BA)
für die Sanierung des Alten Bettenhauses der Vitos Orthopädischen Klinik in Kassel
Wilhelmshöher Allee 345
34131 Kassel
Lüftungsanlagen und Gebäudeautomation 2.BA
Für das sanierte Gebäude ist eine Lüftungsanlage vorgesehen.
Die Lüftungsgeräte werden in der Zentrale im 5.OG aufgestellt.
Be- und entlüftet werden alle innenliegenden Funktions-, Neben- und Technikräume mit der notwendi-gen Außenluftrate nach DIN 1946-4, DIN EN 16798-3 und in Anlehnung an DIN EN 15251.
Stationsflure und Räume, in denen sich eine größere Anzahl an Patienten oder Personal aufhält, z. B. Warteräume, Gruppen- oder Konferenzräume, werden ebenfalls nach DIN 1946-4 und in Anlehnung an die DIN EN 15251 mechanisch be- und entlüftet.
Weiterhin werden alle innenliegenden Sanitärräume und Patientenbäder be- und entlüftet.
Die Patientenbäder erhalten Abluft, die Zuluft wird in die Bettenzimmer eingeblasen und strömt über Türunterschnitte in die Bäder nach.
Luftverteilung
Die Lüftungszentrale befindet sich im 5. OG als Dachzentrale. Hier werden die vorgenannten Lüftungs-geräte aufgestellt. Die Außenluftansaugung erfolgt über eine Ansaughaube auf dem Dach der Zentrale. Die Fortluftführung erfolgt über eine Ausblashaube auf dem Dach der Zentrale.
Die Luftverteilung der Anlagen erfolgt über Drallauslässe, Lüftungsgitter und Tellerventile für Zuluft und Abluft.
Alle Räume erhalten Volumenstromregler, bedarfsweise variabel oder konstant, mit nachgeschalteten Schalldämpfern.
Die Patientenbäder vom 2. - 4. OG erhalten eine vertikale Abluftführung direkt bis in die Zentrale im 5. OG.
Für das 2. OG erfolgt eine Vorhaltung, die Installation endet mit den Brandschutzklappen in der Decke über dem 2. OG.
Die Zuluftführung für die Bäder im 2. - 4. OG erfolgt horizontal über die Flure.
Die Hauptkanäle werden von der Zentrale über Dach zum F90-Schacht (ehemals Loggia) geführt und je-weils in den Etagen horizontal verteilt.
Das 4. OG wird direkt von oben aus dem 5. OG angefahren.
Luftleitungen, die durch Wände und Decken mit Anforderungen an den Brandschutz geführt werden, er-halten hier Brandschutzklappen. Gleiches gilt beim Ein- oder Austritt zum F90-Lüftungsschacht.
Notwendige Genehmigungen, Prüfungen und Abnahmen
- Sachverständigenabnahme/Abnahmeprüfung gemäß DIN 12599/Abnahme gemäß DIN1946-4
Gebäudeautomation:
Gebaut werden zwei neue Informationsschwerpunkte für die Regelung einer neuen RLT-Anlage, Brand-schutzklappen-Bussystem sowie der Heizungsverteilung. Die ISPs enthalten die Automationsstationen mit fabrikatsneutralem Datenkommunikationsprotokoll BACnet nach DIN EN ISO 16484-5 für die Ansteuerung und Regelung von Feldgeräten, Erfassung und Verarbeitung von analogen und digitalen Ein- und Ausga-bewerten sowie Erfassung von externen Störmeldungen.
Allgemeine Angaben ISP1
ISP1 befindet sich in der Lüftungszentrale im 5. OG und beinhaltet die Steuerung und Regelung folgen-der Anlagen:
- RLT-Anlage - Bettenzimmer
- Regelung variabler Volumenstromregler Gruppenräume etc.
- Brandschutzklappen-Bussystem
- Pufferspeicherladung Frischwasserstation
- Erfassung externer Meldungen, wie z. B. der Frischwasserstation
Keine
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6aEU , 6b VOB /A 2), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6aEU , 6b VOB /A 2), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6aEU , 6b VOB /A 2), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung und Mängelansprüche (§ 17 VOB/B)
Vertragserfüllungsbürgschaft i. H. von 5 % der Nettoauftragssumme und Mängelerfüllungsbürgschaft in Höhe von 3%, siehe besondere Vertragsbedingungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 161
Form, Inhalt
(1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]