Durchführung einer UFP-Belastungsstudie Referenznummer der Bekanntmachung: HKLW-2022-0002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kelsterbach
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 65451
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.umwelthaus.org
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung einer UFP-Belastungsstudie
Die Auftraggeberin vergibt einen Auftrag über die Durchführung einer Ultrafeinstaub-Belastungsstudie (UFP-Belastungsstudie) bezüglich ultrafeiner Partikel, die die Grundlage für die Planung und Durchführung einer Wirkungsstudie darstellen soll, die unabhängig von diesem Auftrag beziehungsweise im Nachgang zu diesem beauftragt werden soll.
Die Auftraggeberin vergibt einen Auftrag über die Durchführung einer UFP-Belastungsstudie bezüglich ultrafeiner Partikel, die die Grundlage für die Planung und Durchführung einer Wirkungsstudie darstellen soll, die unabhängig von diesem Auftrag beziehungsweise im Nachgang zu diesem beauftragt werden soll.
Zielstellung des ausgeschriebenen Vorhabens ist es, eine UFP-Belastungsstudie durchzuführen, mit welcher die Belastungssituation durch Ultrafeinstaubpartikel (UFP) in der Rhein-Main-Region charakterisiert wird. Die Belastungsstudie muss unter anderem Auskunft darüber geben können, welche Quellen für UFP es in der Rhein-Main-Region gibt, welche Relevanz diese haben, wie sich die UFP-Emissionen im Raum verteilen bzw. ausbreiten und welche Minderungsmaßnahmen es geben könnte. Die Analyse der UFP-Belastung soll einerseits der Information von Fach- und Arbeitsgremien des Forums Flughafen und Region (FFR) dienen. Andererseits dient sie mit ihrer Zielsetzung auch dem öffentlichen Interesse an weiteren Erkenntnissen hinsichtlich der UFP-Belastung und deren Ursachen in der Region.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1, 4 GWB (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich); liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen;
b) Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich); liegt ein fakultativer Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen;
c) Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters, soweit eintragungspflichtig (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich und zusätzlich Nachweis über Eintragung, nicht älter als 6 Monate).
d) Vorliegen einer aktuellen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit einer für die Auftragsausführung angemessenen Deckungssumme in Höhe von mindestens 3 Mio. Euro erforderlich oder Erklärung, dass die geforderte Versicherung im Zuschlagsfall abgeschlossen wird (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung");
e) Angemessener Gesamtumsatz des Bieters sowie angemessener Umsatz in Bezug auf Dienstleistungen, die mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, in den Jahren 2019, 2020 und 2021 (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" unter Angaben des Eigenleistungsanteils erforderlich);
f) Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG (Arbeitnehmer-Entsendegesetz), § 98c Abs. 1 AufenthG (Aufenthaltsgesetz), § 19 Abs. 1 MiLoG (Mindestlohngesetz) und § 21 SchwArbG (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz) (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich);
g) Informationen darüber, ob zum Bieterunternehmen Einträge im Gewerbezentralregister vorliegen, die in der Folge vom Auftraggeber auf das Vorliegen eines Ausschlussgrundes geprüft werden.
h) Kurze Unternehmensdarstellung mit Angabe zu Sitz und Rechtsform des Bieters sowie zu etwaigen Gesellschaftern (vom Bieter zu erstellende Eigenerklärung erforderlich);
i) Geeignete Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Dienstleistungsaufträge (in Form einer Liste der in den Jahren 2019, 2020 und 2021 erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums, des öffentlichen oder privaten Auftraggebers und des Ansprechpartners (soweit nicht vertraulich) im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung", Anlage C) (Vergleichbar ist ein Auftrag, wenn er sich mit der Durchführung von Analysen und Messungen bezüglich Emissionen und Auswirkungen ultrafeiner Partikel beschäftigt hat.). Es sind dabei mindestens 3 Referenzen zum Nachweis und Beschreibung der fachlichen Expertise und Vernetzung in den nachfolgenden Bereichen vorzulegen:
1. Hinreichend fachliche Expertise im Bereich Physik und Chemie von Luftbestandteilen, speziell Aerosolpartikeln
2. Hinreichend fachliche Expertise im Bereich Freisetzung ultrafeiner Partikel (insbesondere Luftschadstoffemissionen aus dem Luftverkehr)
3. Hinreichend fachliche Expertise im Bereich Messung von Luftschadstoffemissionen und -immissionen und deren Ausbreitung
4. Hinreichend fachliche Expertise im Bereich Modellierung und Berechnung von Luftschadstoffemissionen und -immissionen, insb. UFP und deren Ausbreitung
5. Hinreichende Qualifikation und Erfahrung des Bieters im Bereich Projektmanagement in den Themenfeldern UFP, Feinstaub, Aerosolmessungen und Modellierung.
6. Hinreichend fachliche Expertise im Bereich komplexer und interdisziplinärer Datenbanken/ Datenmanagement (z.B. personenbezogener, meteorologischer/epidemiologischer Daten)
Informationshalber ist mitzuteilen, ob zusätzlich Expertise im Bereich der Interessen und Bedürfnisse der im Forum Flughafen und Region vertretenen Akteure, insbesondere auch Einordnung in die Bundes- und Landespolitik sowie in internationale Zusammenhänge vorhanden ist.
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Für Gesellschaften, die zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags weniger als drei Jahre bestehen, sind die geforderten Eignungserklärungen und Eignungsnachweise auch für die jeweiligen Gesellschafter vorzulegen.
Ausländische Bewerber müssen gleichwertige Nachweise ihres Herkunftslandes vorlegen. Sämtliche der geforderten Eignungserklärungen und -nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen. Erklärungen und Nachweise in anderen Sprachen bedürfen der beglaubigten Übersetzung ins Deutsche.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie gegebenenfalls deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, zusammen mit dem Angebot unter anderem die "Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen" nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) abzugeben haben. Das entsprechende Formular ist in den Vergabeunterlagen enthalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-darmstadt.hessen.de
Das Verfahren für die Nachprüfung der Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass ein etwaiger Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist.