Wartung der Brandmeldeanlage Referenznummer der Bekanntmachung: Wartung BMA Abwassereinigung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64293
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.entega.ag
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung der Brandmeldeanlage
Abschluss eines Wartungsvertrages für die bestehenden Bosch Brandmeldeanlagen für 10 Jahre.
Wartung Brandmeldeanlage Zentralklärwerk
ENTEGA Abwasserreinigung GmbH & Co. KG
Zentralklärwerk
Gräfenhäuser Straße 118
64293 Darmstadt
Abschluss eines Wartungsvertrages für die bestehende Bosch Brandmeldeanlage für 10 Jahre.
Wartung Brandmeldeanlage Klärwerk Süd
ENTEGA Abwasserreinigung GmbH & Co. KG
Klärwerk Süd
Pfungstädter Straße 196
64297 Darmstadt
Abschluss eines Wartungsvertrages für die bestehende Bosch Brandmeldeanlage für 10 Jahre.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
§14 Abs. 4 Nr. 2. VGV b und c
Der Auftrag wurde im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben.
Die Wartung erfolgt durch den Hersteller.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wartung Brandmeldeanlage Zentralklärwerk
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grasbrunn
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85630
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wartung Brandmeldeanlage Klärwerk Süd
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grasbrunn
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85630
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Die Unwirksamkeit des Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags bzw. nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 GWB). § 135 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]