Beschaffung von Beratungsleistungen zum Programm SAP S4/HANA Referenznummer der Bekanntmachung: 3846/338

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 35398
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ekom21.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Datenverarbeitung und ergänzende IT-Dienstleistungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung von Beratungsleistungen zum Programm SAP S4/HANA

Referenznummer der Bekanntmachung: 3846/338
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die ekom21 erwägt die Beschaffung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen bei fachlichen und projektspezifischen Fragestellungen im laufenden Projekt SAP S/4HANA. Diese sollen bis zum Programmende am 01.01. 2023 bei Bedarf abgerufen werden.

Es ist beabsichtigt, den Auftrag an den in Abschnitt V.2.3) der Bekanntmachung angegebene Auftragnehmer zu vergeben.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
NUTS-Code: DE72 Gießen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die ekom21 beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung für Beratungs- und Unterstützungsleistungen bei fachlichen und projektspezifischen Fragestellungen im laufenden Projekt SAP S/4HANA.

Die ekom21 befindet sich in einem laufenden Projekt zur Umstellung von SAP ERP auf SAP S/4HANA. Die Explore-Phase wurde abgeschlossen und die Realize-Phase hat begonnen. Zur Abdeckung der vertraglich mit dem Implementierungspartner vereinbarten Mitwirkungspflichten benötigt die ekom21 Beratungs- und Unterstützungsleistungen, welche sowohl hinsichtlich des erforderlichen Know-how als auch des erforderlichen Umfangs nicht vollständig durch Mitarbeitende der ekom21 abgedeckt werden können. Um den Produktivstart von SAP S/4HANA zum 01.01.2023 nicht zu gefährden, soll zusätzliche Unterstützung durch externe Beratung beschafft werden.

Folgende Leistungen sollen extern beauftragt werden:

• Übernahme der Rolle „Stellvertretende Programmleitung“

• Übernahme der Rolle „Migrationsmanager ekom21“

• Übernahme der Rolle „Berechtigungsmanager ekom21“

• Übernahme der Rolle „Externe Qualitätssicherung“

• Laufende fachliche Begleitung der Weiterentwicklung des Controllings

• Testbegleitung inkl. Würdigung erreichter Meilensteine

• Testfallerstellung (Bedarfsposition)

• Unterstützung Endanwenderschulungen (Bedarfsposition)

Die für die ekom21 zwingend erforderlichen Anforderungen im Kontext der Leistungserbringung sind:

• Kenntnis des Unternehmens ekom21

• Kenntnisse im Hinblick auf die Migration von SAP nach SAP S/4HANA im Greenfield-Ansatz

• Umfassende Kenntnisse im Bereich Finanzwesen, Logistik und Vertrieb

• Umfassende Kenntnisse im Bereich Migration und Altdatenübernahme

• Umfassende Kenntnisse im Test- und Schulungsmanagement

• Weitreichende Erfahrungen im Bereich Projektleitung und Projektmanagement

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Die ekom21 hat im Rahmen einer Markterkundung festgestellt, dass die Besonderheiten der beabsichtigen Auftragsvergabe dazu führen, dass zum aktuellen Zeitpunkt und unter Berücksichtigung der bestehenden Projektplanung nur ein Unternehmen die Anforderungen der ekom21 erfüllen kann, nämlich der vorgesehene Auftragnehmer.

Die erwogene Auftragserteilung an den in Abschnitt V.2.3) der Bekanntmachung angegebenen Auftragnehmer stützt sich insbesondere darauf, da der Auftragnehmer umfassende Vorkenntnisse aufgrund der derzeitigen Begleitung des laufenden Projektes mit sich bringt. Aufgrund der Begleitung des Vergabeverfahrens zur Auswahl eines Implementierungspartners und der Begleitung der Explore-Phase sind dem Auftragnehmer die Aufbau- und Ablauforganisation des Projekts bekannt. Weiterhin besitzt der Auftragnehmer umfassende Kenntnisse über die fachlichen Anforderungen der ekom21 sowie die geplanten Ansätze zu deren technischer Umsetzung in SAP S/4HANA durch den beauftragten Implementierungspartner. Der Auftragnehmer ist aktuell in die laufende Projektarbeit eingebunden und übernimmt teilweise ergebnisverantwortliche Tätigkeiten, welche nicht durch Mitarbeitende der ekom21 abgedeckt werden bzw. werden können.

Aufgrund der laufenden Projektarbeit und den mit dem Implementierungspartner vereinbarten Termine und Meilensteinen muss der Auftragnehmer seiner Tätigkeit sofort nachkommen können. Aus wirtschaftlichen Gründen ist der Auftrag hinsichtlich der sehr hohen Einarbeitungszeiten in die Firmenkultur sowie der einzelnen SAP-relevanten Projekte nur der in Abschnitt V.2.3) der Bekanntmachung angegebenen Auftragnehmer zu erteilen. Andernfalls würde dies den notwendigen zeitlichen und finanziellen Rahmen des Projekts übersteigen, da die Beratungsleistung zwingend bis 31.12.2022 erbracht sein muss.

Die ekom21 geht daher davon aus und ist der festen Überzeugung, dass die zu beschaffende Leistung allein durch den in Abschnitt V.2.3) der Bekanntmachung angegebenen Auftragnehmer erfolgen kann.

Deshalb wird diese Veröffentlichung gemäß § 135 Abs. 3 Nr. 2 GWB vorgenommen.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung von Beratungsleistungen zum Programm SAP S4/HANA

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
06/04/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40476
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung mit der durch den Auftraggeber seine Absicht zum Vertragsabschluss mit dem vorgesehenen Auftragnehmer bekundet. Ein Vertragsschluss ist daher noch nicht erfolgt.

2. Der Abschluss des Vertrages erfolgt gemäß § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB frühestens zehn Kalendertage nach dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Es wird daher darauf hingewiesen, dass es sich bei dem in Abschnitt V, Nr. 2.1) der Bekanntmachung angegebenen Datum um das heutige handelt, da technisch keine späteren Termine zugelassen werden.

3. Die in Abschnitt II, Nr. II.1.7) und Abschnitt V, Nr. V.2.4 angegebenen Werte entsprechen nicht den tatsächlichen Werten. Die Angaben erfolgen nur, weil das Eingabeformular dort zwingend eine Eintragung verlangt. Die tatsächlichen Werte werden nicht bekanntgemacht, weil die berechtigten geschäftlichen Interessen des vorgesehenen Auftragnehmers betroffen sind und die Veröffentlichung den lauteren Wettbewerb zwischen Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen würde (vgl. Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU)

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der Auftraggeber ist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verpflichtet, vor dem Zuschlag eine Wartefrist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, einzuhalten, bevor er den Vertrag abschließt. Innerhalb dieser Zeit kann die Zuschlagsentscheidung der Auftraggeberin, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, auf Antrag eines Betroffenen bei der zuständigen Vergabekammer nachgeprüft werden.

§ 135 GWB lautet:

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,

und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn

1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/06/2022

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