Erneuerung der Zugbildungsanlage der Richtungsgruppe 2-4, Bauüberwachung Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI48892
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung der Zugbildungsanlage der Richtungsgruppe 2-4, Bauüberwachung
München Nord - Rangierbahnhof
Los 1: BÜB OB + SÜ (inkl. Option BÜW Abfall und Vermessung)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 1: BÜB OB + SÜ (inkl. Option BÜW Abfall und Vermessung)
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München Nord - Rangierbahnhof
Los 1: BÜB OB + SÜ (inkl. Option BÜW Abfall und Vermessung)
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Aufgrund der Beschleunigung im Bauablauf werden im Jahr 2022 zusätzliche Leistungen von BÜB OB / KIB und SÜ benötigt. NT12.1
Die Beschleunigung des Bauablaufs erfordert kurzfristige Unterstützung. Ohne die zustätzlichen Leistungen BÜB OB / KIB und
SÜ ist die zeitliche Einhaltung des Bauablaufs dieses Jahr nicht möglich. Ein Wechsel des AN wäre mit einem hohen Kosten und
Zeitaufwand verbunden und einer Verzögerung im Bauablauf.
Bezgl. der Bergbremse und dem Modulgebäude war ein Wechsel des An nicht möglich, da dies zu viele unterschiedliche
Schnittstellen erzeugt hätte. Der Aufwand für den Wechsel des AN verursacht zudem einen hohen Zeitaufwand verbunden mit
den daraus resultierenden Kosten und einer Verzögerung im Bauablauf.