Bauüberwachungsleistungen Eisenbahnüberführung und Stützwände Lahnstraße II Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI59175
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachungsleistungen Eisenbahnüberführung und Stützwände Lahnstraße II
Bei dem Brückenbauwerk handelt es sich um eine Eisenbahnüberführung über die Lahnstraße in Gießen in km 164,2+59,66 der Strecke 3702 Gießen W 230 – Gießen W 5. Die Strecke 3702 ist im betreffenden Bereich eingleisig und elektrifiziert, während die Eisenbahnüberführung in der Breite für zwei Gleise ausgelegt ist.
Bauüberwachungsleistungen gem. VV BAU OB/KIB
Bei dem Brückenbauwerk handelt es sich um eine Eisenbahnüberführung über die Lahnstraße in Gießen in km 164,2+59,66 der Strecke 3702 Gießen W 230 – Gießen W 5. Die Strecke 3702 ist im betreffenden Bereich eingleisig und elektrifiziert, während die Eisenbahnüberführung in der Breite für zwei Gleise ausgelegt ist.
Im Zuge des Projektes Erneuerung EÜ Lahnstraße I (T.016063692) wurde in Abstimmung mit der Stadt Gießen beschlossen das benachbarte Bauwerk der Strecke 3702 in km 164,259 aufzuweiten, um anschließend eine zweispurige Straßenführung mit beidseitigen Gehweg zu ermöglichen. Durch das Aufweitungsverlangen der Stadt Gießen muss die EÜ Gießen wird die lichte Weite von 5,88 m im Bestand auf 11,00 m vergrößert. Hinsichtlich der Brückenbreite ist eine 1:1 Erneuerung zu planen. Es handelt sich um eine Maßnahme nach §§ 3, 12 Abs. 2 EKrG.
Bauüberwachungsleistungen gem. VV BAU-STE (LST/TK)
Bei dem Brückenbauwerk handelt es sich um eine Eisenbahnüberführung über die Lahnstraße in Gießen in km 164,2+59,66 der Strecke 3702 Gießen W 230 – Gießen W 5. Die Strecke 3702 ist im betreffenden Bereich eingleisig und elektrifiziert, während die Eisenbahnüberführung in der Breite für zwei Gleise ausgelegt ist.
Im Zuge des Projektes Erneuerung EÜ Lahnstraße I (T.016063692) wurde in Abstimmung mit der Stadt Gießen beschlossen das benachbarte Bauwerk der Strecke 3702 in km 164,259 aufzuweiten, um anschließend eine zweispurige Straßenführung mit beidseitigen Gehweg zu ermöglichen. Durch das Aufweitungsverlangen der Stadt Gießen muss die EÜ Gießen wird die lichte Weite von 5,88 m im Bestand auf 11,00 m vergrößert. Hinsichtlich der Brückenbreite ist eine 1:1 Erneuerung zu planen. Es handelt sich um eine Maßnahme nach §§ 3, 12 Abs. 2 EKrG.
Bauüberwachungsleistungen gem. VV BAU-STE (OLA/50 Hz)
Bei dem Brückenbauwerk handelt es sich um eine Eisenbahnüberführung über die Lahnstraße in Gießen in km 164,2+59,66 der Strecke 3702 Gießen W 230 – Gießen W 5. Die Strecke 3702 ist im betreffenden Bereich eingleisig und elektrifiziert, während die Eisenbahnüberführung in der Breite für zwei Gleise ausgelegt ist.
Im Zuge des Projektes Erneuerung EÜ Lahnstraße I (T.016063692) wurde in Abstimmung mit der Stadt Gießen beschlossen das benachbarte Bauwerk der Strecke 3702 in km 164,259 aufzuweiten, um anschließend eine zweispurige Straßenführung mit beidseitigen Gehweg zu ermöglichen. Durch das Aufweitungsverlangen der Stadt Gießen muss die EÜ Gießen wird die lichte Weite von 5,88 m im Bestand auf 11,00 m vergrößert. Hinsichtlich der Brückenbreite ist eine 1:1 Erneuerung zu planen. Es handelt sich um eine Maßnahme nach §§ 3, 12 Abs. 2 EKrG.
Leistungen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)
Bei dem Brückenbauwerk handelt es sich um eine Eisenbahnüberführung über die Lahnstraße in Gießen in km 164,2+59,66 der Strecke 3702 Gießen W 230 – Gießen W 5. Die Strecke 3702 ist im betreffenden Bereich eingleisig und elektrifiziert, während die Eisenbahnüberführung in der Breite für zwei Gleise ausgelegt ist.
Im Zuge des Projektes Erneuerung EÜ Lahnstraße I (T.016063692) wurde in Abstimmung mit der Stadt Gießen beschlossen das benachbarte Bauwerk der Strecke 3702 in km 164,259 aufzuweiten, um anschließend eine zweispurige Straßenführung mit beidseitigen Gehweg zu ermöglichen. Durch das Aufweitungsverlangen der Stadt Gießen muss die EÜ Gießen wird die lichte Weite von 5,88 m im Bestand auf 11,00 m vergrößert. Hinsichtlich der Brückenbreite ist eine 1:1 Erneuerung zu planen. Es handelt sich um eine Maßnahme nach §§ 3, 12 Abs. 2 EKrG.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
-Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
Bitte verwenden Sie die Datei 22FEI59175 Teilnahmeantrag, diese liege den Angebotsunterlagen bei
Sicherheiten gemäß Vertragsunterlagen
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Bauüberwachung:
--Bauüberwacher Bahn Oberbau/Konstruktiver Ingenieurbau für Los 1
--Fachbauüberwacher Oberbau für Los 1
--Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung (Leit- und Sicherungstechnik, Elektrotechnik, Telekommunikation) für Los 2+3
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)
- Nachweis / Vorlage Urkunde/Zertifikat SiGeKo – Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator für Los 4
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
1.) Ingenieurgesellschaft KEMPA mhH, Mundenheimer Straße 100, 67061 Ludwigshafen, KIB Planungsleistung (Lph. 1,2,3,4,6 und 7).
2.) ISB Rhein-Main GmbH, Strahlenberger Weg 6, 60599 Frankfurt am Main, LST Planungsleistung (Lph. 2,3,4,6).
3.) BPS Rail GmbH, Altmark 10b, 01067 Dresden, OLA Planungsleistung (Lph. 2,3,4,6).
4.) ISB Rhein-Main GmbH, Strahlenberger Weg 6, 60599 Frankfurt am Main, 50 hz Planungsleistung (Lph 2,3,4,6).
5.) DB Kommunikationstechnik GmbH, Alfred-Herrhausen-Allee 3-5, 65760 Eschborn, TK Planungsleistungen (Lph. 1,2,3,4,5,6).
6.) Vodafone GmbH, Zurmaiener Str. 175, 54292 Trier, TK Planungsleistungen (Lph. 1,2,3,4,5,6).
7.) IBES Baugrundinstitut Freiberg GmbH, Waisenhausstraße 10, 09599 Freiberg, Baugrund (Lph. 2).
8.) DB Systemtechnik GmbH, Völckerstraße 5, 80939 München, Schall (Lph. 3).
9.) gbm Gesellschaft für Baugeologie und -meßtechnik mbH – Baugrundinstitut, Robert-Bosch-Str. 7, 65549 Limburg, Baugrund (Lph. 3).
10.) Planungsbüro Dr.Huck, Herzbachweg 75, 63571 Gelnhausen, Umweltplanungsleistung (Lph. 2,3,4)
11.) Emch+Berger GmbH, Ingenieure und Planer, Umwelt- und Landschaftsplanung, Lorenzstraße 34, 76135 Karlsruhe, Umweltplanungsleistung (Lph. 5,6,8).
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.