Straßenbeleuchtung Niedernhausen
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Niedernhausen
NUTS-Code: DE71D Rheingau-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65527
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.niedernhausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Straßenbeleuchtung Niedernhausen
Gegenstand der Vergabe ist die Betriebsführung und Instandhaltung der derzeit etwa 1.750 Leuchten sowie in großen Teilen die Erneuerung der im Eigentum der Gemeinde stehenden Beleuchtungsanlagen der öffentlichen Straßenbeleuchtung in Niedernhausen durch etwa 1.650 LED Leuchten des Fabrikates Philips Lumistreet gen2 LED Pro.
Der Gemeinde Niedernhausen obliegt die hoheitliche Aufgabe, die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze im Gemeindegebiet zu beleuchten. Diese Aufgabe, die derzeit vom Konzessionsinhaber der allgemeinen Versorgung mit elektrischer Energie erbracht wird, soll auf einer vertraglichen Grundlage gestellt werden. Komponenten zur Steuerung der Straßenbeleuchtung und die Stromanschlüsse der Straßenbeleuchtung an das Netz der allgemeinen Versorgung befinden sich in Stationen und Kabelverteilerschränken, die Gegenstand eines noch abzuschließenden Vertrages zwischen dem Netzbetreiber und der Gemeinde Niedernhausen sind.
Zielsetzung der Gemeinde ist der Neuabschluss eines Straßenbeleuchtungsvertrages, dessen höchst mögliche Laufzeit sich an der Garantiezeit für die vom Dienstleister zu beschaffenden und zu montierenden LED-Leuchten ausrichten soll, hier 10 Jahre mit einer einmaligen einseitigen Verlängerungsoption für die Gemeinde um 5 Jahre. Die Gemeinde Niedernhausen hat in der Vergangenheit eine Produktentscheidung für die zu beschaffenden LED-Leuchten getroffen. Nach Bemusterung wurde eine Entscheidung zugunsten des Fabrikates Philips Lumistreet gen2 Pro LED, mit auf die jeweilige Straßengeometrie angepasste werksseitig programmierte Leistungsstufe, Farbe 703 anthrazit bei Einsatz von verschiedenen Baugrößen getroffen und verteilt über das Gemeindegebiet entsprechende erste LED-Leuchten beschafft und montiert. Dieses Fabrikat in den verschiedenen Baugrößen sollte auch bei der künftigen flächendeckenden LED-Umstellung Verwendung finden, mithin erfolgt als Ausnahme zum Grundsatz der Produktneutralität eine Festlegung nach § 7 Abs. Abs. 2 Satz 1 VOB/A EU. Diese Ausnahme ist vom Auftragsgegenstand her gerechtfertigt.
Mittels heutiger LED-Leuchtenköpfe ist gegenüber den vorherigen Leuchtentypen eine deutlich erweiterte Gestaltungsvielfalt möglich. Da die Leuchtenköpfe den öffentlichen Raum mitentscheidend über mehrere Jahrzehnte prägen, ist es Ausdruck des gemeindlichen Bestimmungsrecht, hier eine Gestaltungsentscheidung zu treffen. Die Gestaltungsentscheidung über das öffentliche Straßenbild ist ein wesentlicher Grund, einen bestimmten Leuchtentyp vorzugeben. Bei der damaligen Entscheidung der Gemeinde war neben der Einhaltung technischer Forderungen ausschließlich die überzeugende Einbeziehung in das gemeindliche Straßenbild der ausgewählten Lumistreet gen2 Pro LED, mit auf die jeweilige Straßengeometrie angepasste werksseitig programmierte Leistungsstufe, Farbe 703 anthrazit mit verschiedenen Baugrößen entscheidend. Ein Abweichen hiervon würde vorliegend das Straßenbild aus Sicht der Gemeinde negativ betreffen, auch wenn einzelne Leuchtentypen sicherlich den technischen wie auch den ästhetischen Ansprüchen der Gemeinde entsprechen würden. Die gewünschte Einheitlichkeit wäre angesichts schon montierter Leuchten aber nicht gewahrt, wenn keine Produktvorgabe vorgenommen würde.
Die Gemeinde hat sowohl beim Bund wie auch beim Land Hessen Anträge auf Förderung der Umrüstung gestellt und vom Land schon den entsprechenden Zuwendungsbescheid erhalten.
Die Frage nach der Integration der Lieferung von elektrischer Energie wird Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Die Ermittlung des Energieverbrauchs wird definitiv als Aufgabe der Betriebsführung festgelegt.
Sobald der Zuwendungsbescheid durch den Bund eingegangen ist und die entsprechenden Vorgaben dem Wettbewerb mitgeteilt werden können, soll mit dem Vergabeverfahren begonnen werden. Dies soll im Spätsommer 2022 geschehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage eines Handelsregisterauszugs oder vergleichbare Unterlagen, der nicht älter ist als 01.01.2022.
Das Unternehmen muss in den letzten drei vor Veröffentlichung dieser Vor-Information abgeschlossenen Wirtschaftsjahren im Durchschnitt mindestens einen Gesamtumsatz von 3 Millionen Euro brutto erzielt haben.
- Nachweis einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme pro Schadensereignis von 2,0 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden zuzüglich Folgeschäden sowie 250.000 für Vermögensschäden
- Eine Erklärung über den Gesamtumsatz und über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich der Durchführung des Betriebs und der Instandhaltung der von Straßenbeleuchtungsanlagen über die letzten drei vor Veröffentlichung dieser Vor-Information abgeschlossenen Wirtschaftsjahre.
Das Unternehmen muss jeweils mindestens eine Referenz zu folgenden Leistungsbereichen vorlegen:
- Instandhaltung und Betrieb der Straßenbeleuchtung in einer Kommune mit 10.000 bis 25.000 Einwohner
- Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf die LED-Technologie von mindestens 1.000 Leuchtenköpfen. Die in der Referenz angegebene Tätigkeit sollte in Bezug auf den Betrieb und die Instandhaltung aktuell andauern. In Bezug auf die Umrüstung auf LED-Technologie darf sie nicht früher als 2018 erfolgt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Insofern Sie an der Erbringung der genannten Leistung interessiert sind, bitten wir um eine Interessenbekundung über den unter Ziffer I.3. genannten Link. Um eine Interessenbekundung einreichen und am weiteren Verfahren teilnehmen zu können (um z. B. eigene Nachrichten an die Vergabestelle zu senden, Teilnahmeanträge/Angebote abzugeben oder über Änderungen per E-Mail informiert zu werden) ist eine Teilnahme am Verfahren im Vergabeportal dtvp erforderlich. Eine vorherige (kostenfreie) Registrierung ist erforderlich, soweit das Unternehmen nicht bereits registriert ist.
Leider stellt dtvp derzeit kein „Postfach“ für die Abgabe von Interessenbekundungen vor. Die elektronische Interessenbekundung ist daher über das allgemeine Kommunikationstool einzureichen. Die Übermittlung per E-Mail oder per Post genügt nicht.
Erst für die spätere Übermittlung der Interessenbestätigung ist das Bietertool von dtvp zu nutzen. Hierzu erhalten die Teilnehmer eine ausdrückliche Aufforderung.
DTVP kreiert aus technischen Gründen eine Auftragsbekanntmachung, die eine Frist für die Übermittlung des Teilnahmantrags setzt. Bitte ignorieren sie diese Auftragsbekanntmachung. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt ausschließlich eine formlose Interessenbekundung einzureichen. Verspätete Interessenbekundungen können nicht berücksichtigt werden. Eignungsnachweise werden erst mit Abgabe der Interessenbestätigung gefordert. Bei der Interessenbekundung ist auf die Veröffentlichung dieser Vorinformation Bezug zu nehmen. Weitere Informationen werden mit der Aufforderung zur Interessenbestätigung zur Verfügung gestellt.
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform dtvp.
Der Auftrag wird im Verhandlungsverfahren ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben (§ 38 Abs. 4 VgV).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de