Straßenbeleuchtung Niedernhausen

Vorinformation

Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Niedernhausen
NUTS-Code: DE71D Rheingau-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65527
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.niedernhausen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMERV6F/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMERV6F
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Straßenbeleuchtung Niedernhausen

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der Vergabe ist die Betriebsführung und Instandhaltung der derzeit etwa 1.750 Leuchten sowie in großen Teilen die Erneuerung der im Eigentum der Gemeinde stehenden Beleuchtungsanlagen der öffentlichen Straßenbeleuchtung in Niedernhausen durch etwa 1.650 LED Leuchten des Fabrikates Philips Lumistreet gen2 LED Pro.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
31500000 Elektrische Lampen und Leuchten
45000000 Bauarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE71D Rheingau-Taunus-Kreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Gemeinde Niedernhausen obliegt die hoheitliche Aufgabe, die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze im Gemeindegebiet zu beleuchten. Diese Aufgabe, die derzeit vom Konzessionsinhaber der allgemeinen Versorgung mit elektrischer Energie erbracht wird, soll auf einer vertraglichen Grundlage gestellt werden. Komponenten zur Steuerung der Straßenbeleuchtung und die Stromanschlüsse der Straßenbeleuchtung an das Netz der allgemeinen Versorgung befinden sich in Stationen und Kabelverteilerschränken, die Gegenstand eines noch abzuschließenden Vertrages zwischen dem Netzbetreiber und der Gemeinde Niedernhausen sind.

Zielsetzung der Gemeinde ist der Neuabschluss eines Straßenbeleuchtungsvertrages, dessen höchst mögliche Laufzeit sich an der Garantiezeit für die vom Dienstleister zu beschaffenden und zu montierenden LED-Leuchten ausrichten soll, hier 10 Jahre mit einer einmaligen einseitigen Verlängerungsoption für die Gemeinde um 5 Jahre. Die Gemeinde Niedernhausen hat in der Vergangenheit eine Produktentscheidung für die zu beschaffenden LED-Leuchten getroffen. Nach Bemusterung wurde eine Entscheidung zugunsten des Fabrikates Philips Lumistreet gen2 Pro LED, mit auf die jeweilige Straßengeometrie angepasste werksseitig programmierte Leistungsstufe, Farbe 703 anthrazit bei Einsatz von verschiedenen Baugrößen getroffen und verteilt über das Gemeindegebiet entsprechende erste LED-Leuchten beschafft und montiert. Dieses Fabrikat in den verschiedenen Baugrößen sollte auch bei der künftigen flächendeckenden LED-Umstellung Verwendung finden, mithin erfolgt als Ausnahme zum Grundsatz der Produktneutralität eine Festlegung nach § 7 Abs. Abs. 2 Satz 1 VOB/A EU. Diese Ausnahme ist vom Auftragsgegenstand her gerechtfertigt.

Mittels heutiger LED-Leuchtenköpfe ist gegenüber den vorherigen Leuchtentypen eine deutlich erweiterte Gestaltungsvielfalt möglich. Da die Leuchtenköpfe den öffentlichen Raum mitentscheidend über mehrere Jahrzehnte prägen, ist es Ausdruck des gemeindlichen Bestimmungsrecht, hier eine Gestaltungsentscheidung zu treffen. Die Gestaltungsentscheidung über das öffentliche Straßenbild ist ein wesentlicher Grund, einen bestimmten Leuchtentyp vorzugeben. Bei der damaligen Entscheidung der Gemeinde war neben der Einhaltung technischer Forderungen ausschließlich die überzeugende Einbeziehung in das gemeindliche Straßenbild der ausgewählten Lumistreet gen2 Pro LED, mit auf die jeweilige Straßengeometrie angepasste werksseitig programmierte Leistungsstufe, Farbe 703 anthrazit mit verschiedenen Baugrößen entscheidend. Ein Abweichen hiervon würde vorliegend das Straßenbild aus Sicht der Gemeinde negativ betreffen, auch wenn einzelne Leuchtentypen sicherlich den technischen wie auch den ästhetischen Ansprüchen der Gemeinde entsprechen würden. Die gewünschte Einheitlichkeit wäre angesichts schon montierter Leuchten aber nicht gewahrt, wenn keine Produktvorgabe vorgenommen würde.

Die Gemeinde hat sowohl beim Bund wie auch beim Land Hessen Anträge auf Förderung der Umrüstung gestellt und vom Land schon den entsprechenden Zuwendungsbescheid erhalten.

Die Frage nach der Integration der Lieferung von elektrischer Energie wird Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Die Ermittlung des Energieverbrauchs wird definitiv als Aufgabe der Betriebsführung festgelegt.

Sobald der Zuwendungsbescheid durch den Bund eingegangen ist und die entsprechenden Vorgaben dem Wettbewerb mitgeteilt werden können, soll mit dem Vergabeverfahren begonnen werden. Dies soll im Spätsommer 2022 geschehen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2.11)Angaben zu Optionen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Vorlage eines Handelsregisterauszugs oder vergleichbare Unterlagen, der nicht älter ist als 01.01.2022.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Das Unternehmen muss in den letzten drei vor Veröffentlichung dieser Vor-Information abgeschlossenen Wirtschaftsjahren im Durchschnitt mindestens einen Gesamtumsatz von 3 Millionen Euro brutto erzielt haben.

- Nachweis einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme pro Schadensereignis von 2,0 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden zuzüglich Folgeschäden sowie 250.000 für Vermögensschäden

- Eine Erklärung über den Gesamtumsatz und über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich der Durchführung des Betriebs und der Instandhaltung der von Straßenbeleuchtungsanlagen über die letzten drei vor Veröffentlichung dieser Vor-Information abgeschlossenen Wirtschaftsjahre.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Das Unternehmen muss jeweils mindestens eine Referenz zu folgenden Leistungsbereichen vorlegen:

- Instandhaltung und Betrieb der Straßenbeleuchtung in einer Kommune mit 10.000 bis 25.000 Einwohner

- Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf die LED-Technologie von mindestens 1.000 Leuchtenköpfen. Die in der Referenz angegebene Tätigkeit sollte in Bezug auf den Betrieb und die Instandhaltung aktuell andauern. In Bezug auf die Umrüstung auf LED-Technologie darf sie nicht früher als 2018 erfolgt sein.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen
Tag: 21/07/2022
Ortszeit: 09:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.5)Voraussichtlicher Beginn der Vergabeverfahren:

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Insofern Sie an der Erbringung der genannten Leistung interessiert sind, bitten wir um eine Interessenbekundung über den unter Ziffer I.3. genannten Link. Um eine Interessenbekundung einreichen und am weiteren Verfahren teilnehmen zu können (um z. B. eigene Nachrichten an die Vergabestelle zu senden, Teilnahmeanträge/Angebote abzugeben oder über Änderungen per E-Mail informiert zu werden) ist eine Teilnahme am Verfahren im Vergabeportal dtvp erforderlich. Eine vorherige (kostenfreie) Registrierung ist erforderlich, soweit das Unternehmen nicht bereits registriert ist.

Leider stellt dtvp derzeit kein „Postfach“ für die Abgabe von Interessenbekundungen vor. Die elektronische Interessenbekundung ist daher über das allgemeine Kommunikationstool einzureichen. Die Übermittlung per E-Mail oder per Post genügt nicht.

Erst für die spätere Übermittlung der Interessenbestätigung ist das Bietertool von dtvp zu nutzen. Hierzu erhalten die Teilnehmer eine ausdrückliche Aufforderung.

DTVP kreiert aus technischen Gründen eine Auftragsbekanntmachung, die eine Frist für die Übermittlung des Teilnahmantrags setzt. Bitte ignorieren sie diese Auftragsbekanntmachung. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt ausschließlich eine formlose Interessenbekundung einzureichen. Verspätete Interessenbekundungen können nicht berücksichtigt werden. Eignungsnachweise werden erst mit Abgabe der Interessenbestätigung gefordert. Bei der Interessenbekundung ist auf die Veröffentlichung dieser Vorinformation Bezug zu nehmen. Weitere Informationen werden mit der Aufforderung zur Interessenbestätigung zur Verfügung gestellt.

Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform dtvp.

Der Auftrag wird im Verhandlungsverfahren ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben (§ 38 Abs. 4 VgV).

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/06/2022

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