Gestaltung der Dauerausstellung im Rahmen der Neugestaltung der Gedenkstätte Hadamar Referenznummer der Bekanntmachung: 302.1-2022-0002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lwv-hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gestaltung der Dauerausstellung im Rahmen der Neugestaltung der Gedenkstätte Hadamar
Planungsleistungen für die Gestaltung der Dauerausstellung (Kernleistungen gemäß § 10 HOAS, 2022 sowie ggf. Zusatzleistungen gemäß § 11 HOAS, 2022) für das Projekt "Neukonzeption der Gedenkstätte Hadamar" des LWV Hessen
Landeswohlfahrtsverband Hessen
Gedenkstätte Hadamar
Mönchberg 8
65589 Hadamar
Der Landeswohlfahrtsverband Hessen beabsichtigt die Neueinrichtung der Dauerausstellung im Rahmen der Neugestaltung der Gedenkstätte Hadamar. Gegenstand des zu vergebenden Auftrages sind der gestalterischer Entwurf, die Planung und die Umsetzung in den denkmalgeschützten Räumen des historischen Gebäudes in 65589 Hadamar, Mönchberg 8, auf einer Fläche von rund 1.324 m² einschließlich des historischen Kellers und zzgl. eines Sonderausstellungsraumes von 170 m².
Die Leistungen zur Gestaltung umfassen die Kernleistungen gemäß § 10 HOAS, 2022 und ggf. Zusatzleistungen gemäß § 11 HOAS, 2022.
Die gestalterische Umsetzung der Ausstellungsinhalte soll in enger Zusammenarbeit mit dem Ausstellungsteam der Gedenkstätte und dem mit der baulichen Neugestaltung beauftragten Architekten erfolgen. Die Herrichtung der technischen Infrastruktur für die Ausstellungsflächen (Haustechnik) erfolgt durch den Auftraggeber in Abstimmung mit dem/der Ausstellungsgestalter/in.
Ziel ist, die neue Dauerausstellung während des laufenden Betriebs der Gedenkstätte in zwei Ausstellungsabschnitten im Frühjahr/Frühsommer 2026 und im Frühjahr/Frühsommer 2028 zu eröffnen.
Weitere Informationen sind den Anlagen zum Teilnahmewettbewerb zu entnehmen.
Bewerbungen sind ausschließlich über die Verwendung des Teilnahmeantrags zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Rechtsverbindlichen Eigenerklärung (Formblatt 124-Hessen) oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (§ 50 VgV), dass keine Ausschlussgründe gem. § 42 VgV vorliegen. Dies umfasst u.a.
1) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (strafrechtliche Verurteilung)
2) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB vorliegen bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB (Steuern und Abgaben)
3) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (Insolvenz)
4) Eigenerklärung, dass kein Interessenkonflikt nach § 6 VgV vorliegt
Eine Eigenerklärung, dass die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist, wird nicht gefordert.
Eigenerklärung, dass der Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Höhe von mindestens 800.000 € netto kumuliert erreicht wurde (gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV). Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Jahresumsätze zu addieren.
Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine für das Objekt geeignete Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird für Personenschäden mind. 1,5 Mio. EUR und zusätzlich für sonstige Schäden mind. 1,0 Mio. EUR. Im Bewerbungsverfahren kann der Bewerber zum Nachweis seiner Versicherungswürdigkeit auch eine schriftliche Erklärung der Versicherung vorlegen, in der die Versicherungsabsicht für o. a. Leistungen für den Auftragsfall bestätigt wird. Bei Bietergemeinschaften ist eine Zusammenrechnung der Versicherungssummen der beteiligten Mitglieder möglich. Liegt diese nicht vor, ist die Bewerbung auszuschließen (Ausschlusskriterium).
1) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (max. 20 Punkte möglich).
2) Auflistung/Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) (max. 20 Punkte möglich).
3) Referenzliste
Anzahl der auszuwertenden Referenzprojekte: 3 (max. 360 Punkte)
Vorlage von geeigneten Referenzen über bereits ausgeführte Dienstleistungsaufträge unter Erfüllung folgender Mindestanforderungen. Mindestanforderung Referenz 1: Ausstellungsgestaltung und Szenografie für eine Ausstellung mit inhaltlichem Schwerpunkt im Bereich der historisch-politischen Vermittlung; erfolgter Abschluss der Leistung (Ausstellungseröffnung) zwischen dem 01.01.2012 und Schlusstermin dieser Bewerbung; Angabe Auftraggeber mit Kontaktdaten; Angabe der erbrachten Kernleistungen gem. HOAS § 10 sowie ggf. Benennung zusätzlicher Leistungen.
Mindestanforderungen Referenz 2: Ausstellungsgestaltung und Szenografie für eine Dauerausstellung; Ausstellungsbudget mind. 500.000 € netto; Größe der Ausstellung mind. 300 qm; erfolgter Abschluss der Leistung (Ausstellungseröffnung) zwischen dem 01.01.2012 und Schlusstermin dieser Bewerbung; Angabe Auftraggeber mit Kontaktdaten; Angabe der erbrachten Kernleistungen gem. HOAS § 10 sowie ggf. Benennung zusätzlicher Leistungen.
Mindestanforderung Referenz 3: Ausstellungsgestaltung und Szenografie für eine Dauerausstellung mit inhaltlichem Schwerpunkt im Bereich der historisch-politischen Vermittlung; Ausstellungsbudget mind. 500.000 € netto; Größe der Ausstellung mind. 500 qm; erfolgter Abschluss der Leistung (Ausstellungseröffnung) zwischen dem 01.01.2012 und Schlusstermin dieser Bewerbung; Angabe Auftraggeber mit Kontaktdaten; Angabe der erbrachten Kernleistungen gem. HOAS § 10 sowie ggf. Benennung zusätzlicher Leistungen.
Die Referenzprojekte werden bewertet im Hinblick auf die thematische Vergleichbarkeit mit dem ausgeschriebenen Ausstellungsvorhaben (max. 80 Punkte), auf gestalterische Einzelaspekte (max. 240 Punkte) sowie auf Projekte vergleichbarer Größe und Anforderungen mit dem geplanten Ausstellungsvorhaben (max. 40 Punkte).
Die Kriterien und deren Gewichtung sind den Angebotsunterlagen zu entnehmen.
Anhand der eingereichten Referenzprojekte wird die technische Leistungsfähigkeit sowie planerisch-gestalterische Leistungsfähigkeit bewertet. In der Gesamtbewertung können maximal 400 Punkte pro Bewerber/in vergeben werden. Darüberhinausgehende Informationen über die Referenzprojekte werden nicht berücksichtigt. Die Angaben zu den Referenzprojekten erfahren eine gestufte Bewertung nach Punkten, die unterschiedlich gewichtet werden. In Anlage 2 und 3 der Teilnahmeunterlagen sind die Eignungskriterien und deren Gewichtung erläutert.
Die Darstellung der Referenzprojekte erfolgt je Referenz in Form einer Referenzbeschreibung mit Bildnachweis (max. 2 DIN A4-Seiten).
Soweit unter III.1.1) bis III.1.3) lediglich Angaben/ Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen gültig sein. Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen. Die Aufteilung der Leistungsbereiche ist anzugeben. Will ein/e Bewerber/in (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen (z. B. Nachunternehmer, Gesellschafter), so ist der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht. Nachweise sind unaufgefordert vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation hat in deutscher Sprache zu erfolgen.
Sämtliche Kommunikation sowie die Einreichung von Anträgen/Angeboten etc. erfolgt ausschließlich über das Vergabemanagementsystem eHAD der Auftragsberatungsstelle Hessen.
Lediglich im Rahmen der Eignungsprüfung und der fachlichen Antrags- bzw. Angebotswertung können andere elektronische Medien (eMail) genutzt werden.
Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs (Stufe 1) werden die ausgewählten Bieterinnen und Bieter ab der KW 38, 2022 zur Verhandlung aufgefordert, Unterlagen zu einer vom Auftraggeber gestellten Aufgabe auszuarbeiten, die von einem ausgewählten Gremium bewertet werden. Die mit den Teilnahmeunterlagen ausgegebene Anlage 3 (Information zur Leistungsbeschreibung) wird hierzu um zusätzliche Unterlagen (Text, Planmaterial, Abbildungen) ergänzt. Inhalt, Umfang und Bewertung (Zuschlagskriterien) der abzugebenden Angebote ist den mit den Teilnahmeunterlagen ausgegebenen Anlagen (Anlagen 3 Information zur Leistungsbeschreibung und Anlage 4 Zuschlagskriterien) zu entnehmen.
Schriftliche Rückfragen im Verhandlungsverfahren (Stufe 2) werden anonymisiert beantwortet.
Am 14. Oktober 2022 sind die Bieterinnen und Bieter zu einer Ortsbesichtigung in die Gedenkstätte Hadamar eingeladen.
Am 2. Dezember 2022 ist eine persönliche Präsentation (Verhandlungsgespräch) vor Vertretern des Auftraggebers und weiteren externen Fachleuten für Ausstellungskonzeption vorgesehen. Im Rahmen der Entscheidung des Bewertungsgremiums wird festgelegt, welches Konzept in der darauf folgenden Stufe des Verfahrens weiterverfolgt werden soll. Diejenigen Bieterinnen und Bieter, die ihr Konzept weiterverfolgen sollen, werden ggf. aufgefordert, ihr Angebot zu überarbeiten und am 9. Februar 2023 persönlich vorzustellen.
Jede Bieterin und jeder Bieter bzw. jedes bietende Team, der/die/das im Verhandlungsverfahren ein Angebot mit Lösungsvorschlag entsprechend des Leistungsbilds abgibt, erhält eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR (netto).
Beim späteren Auftragnehmer wird die Aufwandsentschädigung mit dem Vertrag verrechnet. Das Urheberrecht verbleibt grundsätzlich bei den Verfasserinnen und Verfassern der Lösungsvorschläge. Ferner hat der Auftraggeber das Recht, den Lösungsvorschlag des Bieters, dem weitere planerische Leistungen übertragen werden, für den vorhergesehenen Zweck zu nutzen. Die Bieter und ihre Rechtsnachfolger sind verpflichtet, Abweichungen von den Lösungsvorschlägen zu gestatten; dies gilt auch für das ausgeführte Werk. Vor einer wesentlichen Änderung des ausgeführten Werkes ist der Bieter, soweit zumutbar, zu hören. Vorschläge der Bieter sind zu berücksichtigen, soweit ihnen nicht nach Auffassung des Auftraggebers wirtschaftlich, funktionell oder konstruktiv bedingte Bedenken entgegenstehen, die mitzuteilen sind. § 14 des Urheberrechtsgesetzes bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB).
Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen die Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von zehn Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).