Kohlheckschule - Neubau und Erweiterung inkl. 1-Feld-Turnhalle, Wiesbaden; Objektplanerleistungen LPH 1-9 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-VgV-KHS-Obj
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65187
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wibau-wiesbaden.de
Adresse des Beschafferprofils: www.wibau-wiesbaden.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65187
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wibau-wiesbaden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kohlheckschule - Neubau und Erweiterung inkl. 1-Feld-Turnhalle, Wiesbaden; Objektplanerleistungen LPH 1-9
Kohlheckschule - Neubau und Erweiterung inkl. 1-Feld-Turnhalle, Wiesbaden; Objektplanerleistungen LPH 1-9
WiBau Gesellschaft mbH
Konrad-Adenauer-Ring 11
65187 Wiesbaden
1. Kenndaten / Zahlen:
Grundstücksfläche: ca. 17.931 m²
Neubau Erweiterung: BGF ca. 2.210 m²
Neubau Turnhalle: BGF ca. 870 m²
2. Ausgangssituation:
Bei der Kohlheckschule handelt es sich um eine Grundschule mit Grundschulkinderbetreuung, einem großen kombinierten Bolz - und Festplatz und einer 1-Feld-Turnhalle. Im Bereich des ehemaligen Simeonhauses "Langendellschlag" in Wiesbaden - Dotzheim (Kohlheck) soll ein Wohngebiet 'Waldviertel" mit insgesamt 264 Wohneinheiten entstehen. Ein Teil der Wohnungen ist bereits fertiggestellt und bezogen. Zusätzlich bestehen Bestrebungen zur Nachverdichtung im Bereich Wiesbaden - Dotzheim. Die geplanten 264 Wohneinheiten im Bereich "Waldviertel" führen zu einem Zuwachs von schulpflichtigen Grundschulkindern und einer damit verbundenen notwendigen Erweiterung auf eine 4-Zügigkeit an der Kohlheckschule, da das Raumprogramm einer 4-zügigen Grundschule im Bestandsgebäude aktuell nicht abbildbar ist.
3. Aufgabenstellung:
Die geplanten 264 Wohneinheiten im Bereich "Waldviertel" führen zu einem Zuwachs von schulpflichtigen Grundschulkindern und einer damit verbundenen notwendigen Erweiterung auf eine 4-Zügigkeit an der Kohlheckschule. Um diesen zusätzlichen Bedarf im schulischen Bereich abdecken zu können, ist eine Umstrukturierung der Schule im Bestandsgebäude und eine Erweiterung der Schule und der Schulkinderbetreuung notwendig. Diese zusätzlichen Räume sollen auf dem Gelände der Schule, durch Umstrukturierung im Bestand und Abbildung in einem Neubau, realisiert werden.
Um dem dadurch gestiegenen Bedarf an Grundschulplätzen und Sportflächen gerecht zu werden, sollen an der Kohlheckschule durch einen eigenständigen Erweiterungsbau sowie eines weiteren Sporthallenfeldes die räumlichen Kapazitäten für eine 4-Zügigkeit geschaffen werden. Das Raumprogramm für eine 4-zügige Grundschule zeigt auch den zusätzlichen Bedarf einer weiteren Turnhalle auf. Die Turnhalle wird das Sportangebot der Schule und des Sportamtes im Bereich Kohlheck ergänzen. Sie steht spätestens ab 18 Uhr und am Wochenende / Feiertagen ganztags den Vereinen zur Verfügung. Das Bestandsgebäude und die vorhandene Turnhalle sind in älterem aber noch gutem Zustand. Ein Abriss und kompletter Neubau wäre unwirtschaftlich, zumal die Kinder während der Bauphase in Containern oder anderen Gebäuden untergebracht werden müssten.
Im Rahmen einer bereits durchgeführten Machbarkeitsstudie wurden mehrere Varianten des Neubaus geprüft. Die Variante des Neubaus auf dem laut Schule überdimensionierten Bolzplatz stellt die wirtschaftlichste, platzsparendste und praktikabelste Variante dar. Die Entscheidung für in der beigefügten Anlage 02 als "Konzept B" bezeichnete Variante wurde gemeinsam durch Schulamt, WiBau, Schulleitung und dem Ortsbeirat Dotzheim getroffen und soll als Basis für die weiteren zu vergebdenden Planungsleistungen dienen.
Auch wenn das aktuelle Planungsziel der Bau einer 1-Feld-Halle ist, welche auch den anrechenbaren Kosten zugrunde liegt, soll im weiteren Projektverlauf geprüft werden, ob stattdessen auch eine 2-Feld-Halle umgesetzt werden kann. In diesen Überlegungen sollte dann auch der Abriss der alten Turnhalle Berücksichtigung finden. Sich ggf. hieraus ergebende Änderungen des Planungsauftrages sollen über den in diesem Vergabeverfahren zu vergebenden Auftrag bearbeitet werden.
Nach Abschluss der Gesamtmaßnahme verfügt die Schule über alle laut Raumprogramm notwendigen Räume und kann ihre Aufgabe der grundlegenden Bildung für alle Kinder in modernen und zeitgemäßen Räumen nachkommen.
3.1 Neubau Schulgebäude / Erweiterungsbau:
Die Maßnahme sieht die Planung und Errichtung eines Erweiterungsneubaus vor. Der Standort des Neubaus wurde im Rahmen der vorgelagerten Studie bereits definiert (siehe Anlage 02). Der neu abzubildende Raumbedarf umfasst gem. Soll/Ist-Vergleich eine BGF Fläche von ca. 2.210 m².
Die Planung ist gem. allg. gültiger Vorschriften und Richtlinien, sowie unter Berücksichtigung der Standards der Landeshauptstadt Wiesbaden durchzuführen. Darüber hinaus müssen alle Räume barrierefrei erreichbar sein.
3.2 Neubau 1-Feld-Turnhalle:
Planung und Errichtung einer 1-Feld-Turnhalle. Der Standort des Neubaus der Sporthalle wurde im Rahmen der vorgelagerten Studie bereits definiert (siehe Anlage). Da zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht final geklärt ist, ob eine 1-Feld-Halle oder eine 2-Feld-Halle umgesetzt werden soll, ist dies im weiteren Projektverlauf festzulegen. Aktuell wird von einer 1-Feld-Halle ausgegangen, welche den anrechenbaren Kosten zugrunde liegt.
Die Planung ist gem. allg. gültiger Vorschriften und Richtlinien, sowie unter Berücksichtigung der Standards der Landeshauptstadt Wiesbaden und auf Grundlage der DIN 18032 (Sporthallen - Hallen und Räume für Sport und Mehrzwecknutzung) durchzuführen.
3.3 Allgemeine Hinweise:
Nachhaltigkeit und Klimaneutralität:
Im Sommer 2019 erklärte die Landeshauptstadt den Klimanotstand und stellt künftig alle Entscheidungen der Stadt und ihrer Gesellschaften unter den Klimaschutzvorbehalt. Das bedeutet: Alle klimarelevanten Vorhaben, Projekte und Prozesse sind zu identifizieren, hinsichtlich ihrer Klimafolgen zu bewerten und mit Blick auf ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele zu prüfen. Dabei sind klimafreundlichere Alternativen zu entwickeln und abzuwägen. Daraus ergeben sich Notwendigkeiten und Forderungen in der Umsetzung zukünftiger Bauvorhaben.
Hierzu zählen beispielsweise.
- Klimaanpassung durch Dach- und Fassadenbegrünung,
- So wenig Versiegelung von Flächen wie möglich,
- Regenrückgewinnung über Zisternen,
- Das Thema "Graue Energie" in Fragen eventuell Abbrucharbeiten beachten,
- Autarkie durch Nutzung intelligenter Energiesysteme / Erneuerbare Energien,
- Verwendung von natürlichen Materialien zum Schutz Gesundheit,
- Umweltverträglichkeit durch Vermeidung von Sondermüll und Anstreben echten Recyclings.
Ziele für einen Neubau sollten sein:
- Plusenergiebilanz (mehr Energie erzeugen, als verbrauchen)
Ziele für eine Sanierung sollten sein:
- Klimaneutralität (in Abhängigkeit der Standortbedingungen)
4. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung:
Architektenleistungen gem. HOAI 2013, Fassung 2021, Teil 3, Abschnitt 1, §§ 33-37 - Leistungsphasen 1-9. Die zugehörigen Fachplanungsleistungen sind nicht Gegenstand dieses VgV-Verfahrens.
Die Grundleistungen werden auf der Grundlage der HOAI 2013, Fassung 2021, vergütet. Eine Unterschreitung der Mindestsätze bzw. Überschreitung der Höchstsätze ist zulässig. Diese sind durch prozentuale Angabe vorzunehmen und bei Bedarf im Anschreiben zu erläutern. Es ist geplant, die Ausführungsarbeiten nach einzelnen Gewerken zu vergeben.
5. Leistungsabruf / Optionen:
Es erfolgt ein stufenweiser Leistungsabruf (Optionen), vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse zur weiteren Umsetzung des Projektes sowie der Entscheidung der AG im weiteren Projektverlauf:
Stufe I: LPH 1-3, Stufe II: LPH 4, Stufe III: LPH 5-7, Stufe IV: LPH 8-9
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von einzelnen und / oder sämtlichen Stufen und kann aus einem Nichtabruf auch keine weitergehenden Ansprüche (z. B. auf Schadensersatz oder Honorarerhöhung) herleiten.
6. anrechenbare Kosten:
anrechenbare Kosten Objektplanung (Gebäude und Innenräume): 8.938.200 € netto
7. Zeitplan der Planungsleistungen:
- Planungsbeginn LPH 1: Oktober 2022
- Fertigstellung LPH 3: ca. April 2023 (Bereitstellung Unterlagen für die Plausibilitätsprüfung)
- Abschluss Plausibilitätsprüfung: ca. Juni 2023
- Beginn der LPH 5 ab Baugenehmigung: ca. Januar 2024 (ggf. auch früher)
- Baubeginn: ca. September 2024
- Fertigstellung, Bezugsfertigkeit: März 2026
Die Auswahl der Bieter erfolgt bei Vollständigkeit der nach III.1.1) bis III.1.3) vorzulegenden Nachweise durch Bewertung der vorgelegten Unterlagen gem. III.1.1 bis III.1.3 insbesondere:
der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzprojekte mit der zu erbringenden Leistung sowie der in der Bewertungsmatrix genannten Kriterien:
Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (max. 20 Punkte):
- Gemittelter Jahresumsatz Büro Objektplanung-Gebäude vergleichbarer Leistungen in den letzten 3 Jahren - max. 20 Punkte;
Fachliche Eignung (max. 90 Punkte):
- Anzahl beschäftigter Architekten inkl. Führungskräften - max. 20 Punkte
- Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern - max. 20 Punkte
- Anzahl Projektleiter mit Berufserfahrung >= 10 Jahren - max 30 Punkte
- Erfahrung mit Energieeffiziensmaßnahmen - max. 20 Punkte
Referenzen 1-2: Objektplanung Gebäude Neubau Schulbauten, (max. 170 Punkte bzw. 85 Punkte je Referenz):
- Neubau Schulbauten - max. 15 Punkte
- Bruttogrundfläche - max. 15 Punkte
- Herstellkosten KG 300+400 - max. 15 Punkte,
- Bearbeitung Leistungsphasen - max. 40 Punkte.
Referenzen 3-4: Objektplanung Neubau Sporthallen, (max. 170 Punkte bzw. 85 Punkte je Referenz):
- Neubau Sporthallen - max. 15 Punkte
- Bruttogrundfläche - max. 15 Punkte
- Herstellkosten KG 300+400 - max. 15 Punkte,
- Bearbeitung Leistungsphasen - max. 40 Punkte.
Als Gesamtsumme der Bewertungsmatrix können maximal 450 Punkte erreicht werden.
Die genaue Bewertungsmatrix ist Teil der Vergabeunterlagen.
Erfüllen im Teilnahmewettbewerb mehr als 5 Bewerber gleichermaßen die Anforderungen, entscheidet bei Punktgleichheit das Los (vgl. § 75 Abs. 6 VgV).
Es erfolgt ein stufenweiser Leistungsabruf (Optionen), vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse zur weiteren Umsetzung des Projektes sowie der Entscheidung der AG im weiteren Projektverlauf:
Stufe I: LPH 1-3, Stufe II: LPH 4, Stufe III: LPH 5-7, Stufe IV: LPH 8-9
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von einzelnen und / oder sämtlichen Stufen und kann aus einem Nichtabruf auch keine weitergehenden Ansprüche (z. B. auf Schadensersatz oder Honorarerhöhung) herleiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Eignung mit der Bewerbung die nachfolgend unter III.1.1), III.1.2) und III.1.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen vorzulegen. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden können. Es wird empfohlen, den Teilnahmeantrag zu verwenden. Der Teilnahmeantrag inkl. Bewertungsmatrix stehen, unter dem in I.3) genannten Link, zum kostenfreien Download zu Verfügung. Die Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist möglich. Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Nachweise - soweit einschlägig - grundsätzlich für alle Mitglieder vorzulegen. Bei den Nachweisen nach III.1.2) und III.1.3) weist jedes Mitglied die Eignung für den Leistungsbestandteil nach, den es übernehmen soll.
Bewerbergemeinschaften haben dem Antrag auf Teilnahme darüber hinaus eine Erklärung beizulegen, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und diese im Falle der Auftragserteilung erklären, einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder im Auftragsfall bestätigt.
Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften nach Einreichung des Teilnahmeantrags ist unzulässig.
Vorzulegende Eignungsnachweise/-angaben des Bewerbers:
a. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung.
Unter einer "aussagekräftigen Unternehmensdarstellung" wird eine Darstellung Ihres Büros verstanden - z.B. Gründung, Geschichte, Mitarbeiter, Leistungsspektrum, Aufgabenfelder, Arbeitsweise, Büroreferenzen etc. - die es der Vergabestelle ermöglicht, sich zusammen mit den anderen geforderten Unterlagen, einen Gesamteindruck Ihres Unternehmens zu machen.
b. aktueller Nachweis: Handelsregister, soweit es sich um eine juristische Person handelt, nicht älter als 01.01.21 oder ein Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister/ einer Kammerzugehörigkeit.
c. Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB vorliegen sowie die Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentgelt gem. HVTG.
Geforderte Eignungsnachweise gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV).
b. Im Falle einer Beauftragung ist vom Bieter eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV) nachzuweisen.
Geforderte Eignungsnachweise gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a.1 Bescheinigungen über die berufliche Befähigung der Führungskräfte des Bewerbers, insbesondere der für das Projekt verantwortlichen Bearbeiter (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV) einschließlich dem Nachweis der Qualifikation und einschlägigen Erfahrungen der verantwortlichen Mitarbeiter in Bezug auf vergleichbare Projekte.
a.2 Eigenerklärung über die im Unternehmen beschäftigten Projektleiter mit einer Berufserfahrung ≥ 10 Jahren.
a.3 Nachweis über die Durchführung eines Projektes für einen öffentlichen Auftraggeber
a.4 Nachweis über die Realisierung von nachfolgend aufgeführten Maßnahmen zur Energieeffizienz und Nachhaltigkeit innerhalb eines Projektes (Solar/Photovoltaik, BHKW/KWK, Passivhaus, Holzelement-, Holzmodul-, Holzhybridbauweise, Cradle-2-Cradle-Prinzip, ggf. weitere mit Begründung für Relevanz).
b.1 Referenzen 1 - 2, Neubau Schulgebäude, Objektplanung-Gebäude:
Referenzen von zwei in den letzten fünf Jahren (2017-2021) erbrachten vergleichbaren Planungsleistungen (hier: §§ 33-37 HOAI) aus dem Bereich Neubau und idealerweise der Nutzungsart Schule, Berufsschule, Hochschule, Universität oder Akademie, unter Angabe der Bruttogrundfläche, der Herstellkosten netto KG 300+400, der bearbeiteten Leistungsphasen, des Projektzeitraumes, des Auftraggebers sowie einer Kurzbeschreibung (§ 46 Abs. 1 Nr. 1 VgV). Auch zulässig ist es, Auftraggeberbestätigungen im Sinne des § 46 VgV einzureichen. Wir bitten Sie uns zwei Referenzprojekte zu nennen, die gewertet werden sollen. Es werden maximal zwei Referenzprojekte gewertet. Nach konkreter Sachlage können auch Zwischenwerte vergeben werden. Bitte stellen Sie diese Projekte jeweils zusätzlich auf max. 4 DIN-A4 Seiten oder 2 DIN-A3 Seiten dar.
b.2 Referenzen 3 - 4, Neubau Sporthalle, Objektplanung-Gebäude:
Referenzen von zwei in den letzten fünf Jahren (2017-2021) erbrachten vergleichbaren Planungsleistungen (hier: §§ 33-37 HOAI) aus dem Bereich Neubau Sporthallen, unter Angabe der Bruttogrundfläche, der Herstellkosten netto KG 300+400, der bearbeiteten Leistungsphasen, des Projektzeitraumes, des Auftraggebers sowie einer Kurzbeschreibung (§ 46 Abs. 1 Nr. 1 VgV). Auch zulässig ist es, Auftraggeberbestätigungen im Sinne des § 46 VgV einzureichen. Wir bitten Sie uns zwei Referenzprojekte zu nennen, die gewertet werden sollen. Es werden maximal zwei Referenzprojekte gewertet. Nach konkreter Sachlage können auch Zwischenwerte vergeben werden. Bitte stellen Sie diese Projekte jeweils zusätzlich auf max. 4 DIN-A4 Seiten oder 2 DIN-A3 Seiten dar.
c. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren Beschäftigten und die Anzahl seiner beschäftigten Führungskräfte in den letzten 3 Jahren (§ 46 Abs.3 Nr. 8 VgV).
d. Eigenerklärung, welche Teile des Auftrages der Bewerber unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV).
Geforderte Eignungsnachweise gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das gesamte Verfahren inkl. Kommunikation wird elektronisch in Textform, möglichst über das Bietercockpit der Vergabeplattform e-HAD (elektronische Hessische Ausschreibungsdatenbank) oder per E-Mail an [gelöscht] unter Angabe der Dokumentenbezeichnung und Gliederungsnummer der Vergabeunterlagen abgewickelt.
Teilnahmeanträge sowie die späteren Angebote sind ausschließlich elektronisch über das Bietercockpit der Vergabeplattform e-HAD einzureichen. Dies erfordert eine kostenfreie Registrierung. Wenn Sie sich registriert haben, werden Sie aktiv informiert, sobald eine neue Version der Unterlagen von der Vergabestelle veröffentlicht wird oder sobald die Vergabestelle neue Nachrichten zum Verfahren verschickt.
Teilnahmeanträge sowie die späteren Angebote, die schriftlich in Papierform oder auf anderem elektronischen Wege sowie welche, die nach der Angebotsfrist eingehen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Informationen zum weiteren Verfahren:
Nach abgeschlossenem Teilnahmewettbewerb werden die gem. II.2.9 ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Anbieter haben ihren Aufwand zur Angebotserstellung grundsätzlich so zu bemessen, dass keine Entschädigungspflicht des Auftraggebers begründet wird. Insbesondere erwartet der Auftraggeber über die geforderten Angebotsunterlagen hinaus keine sonstigen Unterlagen. Nach Angebotsabgabe wird die Vergabestelle die eingegangenen Angebote prüfen. Die Vergabestelle behält sich gem. § 17 Abs. 11 VgV die Möglichkeit vor, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote ohne weitere Verhandlung zu erteilen.
Sollte es zu Aufklärungs-/Verhandlungsgesprächen kommen, so sollen diese im Laufe des Septembers 2022 stattfinden.
Gem. § 17 Abs. 12 VgV ist die Vergabestelle berechtigt bei den Verhandlungen in Stufen zu verfahren und so ggf. die Anzahl der Teilnehmer zu reduzieren.
Verwendung der Vergabeunterlagen:
Die Vergabeunterlagen und alle Informationen, die die Bewerber im Rahmen des
Vergabeverfahrens erhalten, sind nur für dieses Vergabeverfahren zu verwenden. Die Nutzung der Vergabeunterlagen für andere Zwecke ist nicht gestattet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]