Straßenbeleuchtung in Raunheim Referenznummer der Bekanntmachung: 20/46

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Raunheim
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 65479
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]35
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.raunheim.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Eigengesellschaft der Stadt Raunheim
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Energieversorgung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Straßenbeleuchtung in Raunheim

Referenznummer der Bekanntmachung: 20/46
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
50232100 Wartung von Straßenbeleuchtungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der Vergabe ist die Betriebsführung und Instandhaltung sowie in Teilen die Erneuerung der im Eigentum der NWU stehenden Beleuchtungsanlagen der öffentlichen Straßenbeleuchtung in Raunheim.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Hauptort der Ausführung:

Raunheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Stadt Raunheim obliegt die hoheitliche Aufgabe, die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze im Stadtgebiet ausreichend zu beleuchten. Diese Aufgabe hat die Stadt Raunheim ihrer Beteiligung, der Netzwerk Untermain GmbH (NWU) übertragen. Die Stadt Raunheim trägt hierfür sämtliche Kosten. Derzeit wird die Straßenbeleuchtung aufgrund eines Straßenbeleuchtungsvertrages zwischen der NWU und der Überlandwerke Groß-Gerau GmbH (ÜWG) durchgeführt. Nach § 1 Abs. 2 des Straßenbeleuchtungsvertrages ist die NWU Eigentümerin der Straßenbeleuchtungsanlagen, die aus dem Straßenbeleuchtungsnetz und den Leuchtstellen bestehen.

Komponenten zur Steuerung der Straßenbeleuchtung und die Stromanschlüsse der Straßenbeleuchtung an das Netz der allgemeinen Versorgung befinden sich in Stationen und Kabelverteilerschränken, die Gegenstand des zwischen der NWU und den Mainzer Netzen GmbH abgeschlossenen Netzpachtvertrag Strom sind. Die NWU hält die Strom- und die Gaskonzession in Raunheim sowie das Netzeigentum. Der Stromkonzessionsvertrag endet am 31.12.2031, der Gaskonzessionsvertrag am 31.03.2031. NWU verpachtet derzeit das Stromverteilernetz sowie das Gasverteilernetz zum Betrieb an die Mainzer Netze GmbH. Beide Pachtverträge wurden mit Wirkung zum 31.12.2022 gekündigt. Auch der oben genannte Straßenbeleuchtungsvertrag endet nunmehr zum 31.12.2022. Im Rahmen parallel verlaufender Konzessionsvergabeverfahren werden die Netzpachtverträge für Strom und Gas vergeben.

Zielsetzung der NWU ist der Neuabschluss eines Straßenbeleuchtungsvertrages, dessen höchst mögliche Laufzeit sich an die Laufzeit des zukünftigen Stromnetzpachtvertrages ausrichtet, also dann spätestens am 31.12.2031 endet. Dafür ist vorgesehen, dass ab dem 01.01.2023 eine zunächst vierjährige Vertragslaufzeit vereinbart wird, die einmalig um fünf weitere Jahre verlängert werden kann.

Die NWU schreibt die Betriebsführung und Instandhaltung sowie in Teilen die Erneuerung der in ihrem Eigentum stehenden Beleuchtungsanlagen der öffentlichen Straßenbeleuchtung im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 VgV aus.

Betrieb und Unterhaltung sind ohne die Nutzung der derzeit an die Mainzer Netze GmbH verpachteten und im Eigentum der NWU stehenden Anlagen der allgemeinen Stromversorgung nicht möglich. Daher wird mit dem zukünftigen Pächter des Stromnetzes eine Regelung getroffen, um den diskriminierungsfreien Zugang zu den im Eigentum der NWU stehenden Straßenbeleuchtungsanlagen (vor allem Schaltstellen) zu ermöglichen.

Grundlage für die Betriebsführung und die Instandhaltung der derzeit ca. 1.750 Leuchtstellen mit ca. 1.800 Leuchten ist der Straßenbeleuchtungsvertrag mit seinen Anlagen (siehe Teilnahmeunterlagen).

Die Lieferung von elektrischer Energie ist nicht Gegenstand des Vergabeverfahrens. Die Ermittlung des Energieverbrauchs wird als Aufgabe der Betriebsführung festgelegt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Organisationskonzept / Gewichtung: 30
Preis - Gewichtung: 70
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 056-141550
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
24/05/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Groß-Gerau
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YMERP6F

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/06/2022

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