Straßenbeleuchtung in Raunheim Referenznummer der Bekanntmachung: 20/46
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Raunheim
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 65479
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]35
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.raunheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Straßenbeleuchtung in Raunheim
Gegenstand der Vergabe ist die Betriebsführung und Instandhaltung sowie in Teilen die Erneuerung der im Eigentum der NWU stehenden Beleuchtungsanlagen der öffentlichen Straßenbeleuchtung in Raunheim.
Raunheim
Der Stadt Raunheim obliegt die hoheitliche Aufgabe, die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze im Stadtgebiet ausreichend zu beleuchten. Diese Aufgabe hat die Stadt Raunheim ihrer Beteiligung, der Netzwerk Untermain GmbH (NWU) übertragen. Die Stadt Raunheim trägt hierfür sämtliche Kosten. Derzeit wird die Straßenbeleuchtung aufgrund eines Straßenbeleuchtungsvertrages zwischen der NWU und der Überlandwerke Groß-Gerau GmbH (ÜWG) durchgeführt. Nach § 1 Abs. 2 des Straßenbeleuchtungsvertrages ist die NWU Eigentümerin der Straßenbeleuchtungsanlagen, die aus dem Straßenbeleuchtungsnetz und den Leuchtstellen bestehen.
Komponenten zur Steuerung der Straßenbeleuchtung und die Stromanschlüsse der Straßenbeleuchtung an das Netz der allgemeinen Versorgung befinden sich in Stationen und Kabelverteilerschränken, die Gegenstand des zwischen der NWU und den Mainzer Netzen GmbH abgeschlossenen Netzpachtvertrag Strom sind. Die NWU hält die Strom- und die Gaskonzession in Raunheim sowie das Netzeigentum. Der Stromkonzessionsvertrag endet am 31.12.2031, der Gaskonzessionsvertrag am 31.03.2031. NWU verpachtet derzeit das Stromverteilernetz sowie das Gasverteilernetz zum Betrieb an die Mainzer Netze GmbH. Beide Pachtverträge wurden mit Wirkung zum 31.12.2022 gekündigt. Auch der oben genannte Straßenbeleuchtungsvertrag endet nunmehr zum 31.12.2022. Im Rahmen parallel verlaufender Konzessionsvergabeverfahren werden die Netzpachtverträge für Strom und Gas vergeben.
Zielsetzung der NWU ist der Neuabschluss eines Straßenbeleuchtungsvertrages, dessen höchst mögliche Laufzeit sich an die Laufzeit des zukünftigen Stromnetzpachtvertrages ausrichtet, also dann spätestens am 31.12.2031 endet. Dafür ist vorgesehen, dass ab dem 01.01.2023 eine zunächst vierjährige Vertragslaufzeit vereinbart wird, die einmalig um fünf weitere Jahre verlängert werden kann.
Die NWU schreibt die Betriebsführung und Instandhaltung sowie in Teilen die Erneuerung der in ihrem Eigentum stehenden Beleuchtungsanlagen der öffentlichen Straßenbeleuchtung im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 VgV aus.
Betrieb und Unterhaltung sind ohne die Nutzung der derzeit an die Mainzer Netze GmbH verpachteten und im Eigentum der NWU stehenden Anlagen der allgemeinen Stromversorgung nicht möglich. Daher wird mit dem zukünftigen Pächter des Stromnetzes eine Regelung getroffen, um den diskriminierungsfreien Zugang zu den im Eigentum der NWU stehenden Straßenbeleuchtungsanlagen (vor allem Schaltstellen) zu ermöglichen.
Grundlage für die Betriebsführung und die Instandhaltung der derzeit ca. 1.750 Leuchtstellen mit ca. 1.800 Leuchten ist der Straßenbeleuchtungsvertrag mit seinen Anlagen (siehe Teilnahmeunterlagen).
Die Lieferung von elektrischer Energie ist nicht Gegenstand des Vergabeverfahrens. Die Ermittlung des Energieverbrauchs wird als Aufgabe der Betriebsführung festgelegt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Groß-Gerau
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMERP6F
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland