Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel Referenznummer der Bekanntmachung: 15TEI18924
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
LÄA 50 Mehraufwand für die Umplanung von geänderten Geschwindigkeiten SW Logistikbahnhof
Der bisherige Auftrag im Planfeststellungsabschnitt (PfA) 7.1(Appenweier-Hohberg) umfasst die Planung eines Verlade- und Logistikbahnhofs südlich des Bf Offenburg zur Abfuhr der Massen aus dem Tunnelvortrieb und der übrigen im Süden liegenden Baumaßnahmen. Die Planung erfolgte auf den bisherigen Vorgaben nach Abstimmung mit dem Vertrieb und dem AIM hinsichtlich erforderlicher Gleis- und BE- sowie Logistikflächen. In einer weiteren Abstimmung wurde gefordert, die Ein- und Ausfahrgeschwindigkeit in/aus dem Logistikbahnhof zur schnelleren Freigabe der Hauptstrecke zu erhöhen, um damit geringere Auswirkungen auf die Streckenkapazität durch den Baustellenverkehr zu verursachen. Die vorzunehmende Planung basiert auf der derzeitigen Planung, die sich in der Phase EP befindet und hat umfangreiche Schnittstellen zu allen Gewerken (vorwiegend Verkehrsanlagen und Technische Ausrüstung) sowie zum PfA 7.2. Hierzu ist mit den Gewerkeplanern eine enge Abstimmung zu führen. Bei einer Vergabe an einen weiteren AN kann dies zu Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen hinsichtlich des Leistungsablaufs führen. Auch das spezielle Fachwissen kann nicht ohne terminlichen Verzug von einem anderen AN gewährleistet werden. Bei Beauftragung eines neuen Planungsbüros ergeben sich daraus Mehraufwendungen zum einen hinsichtlich der Einarbeitung in die vorliegende Planung und auch ein zeitlicher Verzug.