Backup & Recovery für Salesforce Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEA53314
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 60329
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Backup & Recovery für Salesforce
Gegenstand der Vergabe ist ein Auftrag über die Bereitstellung einer SaaS-Lösung für das Backup & Recovery von spezifischen Salesforce Anwendungsdaten.
Die DB Systel GmbH als zentraler IT-Provider und Digitalisierungspartner des DB-Konzerns strebt eine Erweiterung ihres Portfolios im Kontext der CRM Services von Salesforce an, um weitere Konzernbereiche, die die Services von Salesforce einsetzen, mit Leistungen dieser Art versorgen zu können.
Beim bereits vorhandenen Einsatz von CRM-Services von Salesforce werden produktseitig Standard-Sicherheitsmechanismen zur Datensicherung und -Wiederherstellung der kompletten Datenbestände unterstützt. Notwendig sind allerdings auch die Sicherung und Wiederherstellung applikationsspezifischer Datenbestände der Nutzer. Solche Anwendungsdaten können z.B. durch Benutzereingaben fehlerhaft geworden sein und das Einspielen eines älteren und nicht fehlerhaften Datenbestandes erfordern. Gesucht wird mit dieser Vergabe eine SaaS-Lösung, die die Sicherung und Wiederherstellung applikationsspezifischer Datenbestände, die bei der Nutzung der CRM Services von Salesforce entstanden sind, erlaubt. Betrieb der SaaS und Bereitstellung der Infrastruktur der Backup & Recovery-Lösung erfolgen durch den Bieter.
Ziel dieser Vergabe ist es, einen Rahmenvertrag für die Bereitstellung einer SaaS-Lösung für das Backup & Recovery von Anwendungsdaten unter Salesforce sowie zugehöriger Beratungs- und Unterstützungsleistungen abzuschließen.
Dafür wird ein Provider gesucht, der über die entsprechenden Erfahrungen und Kompetenzen verfügt und die entsprechende SaaS-Lösung nach Möglichkeit aus seinem Standard-Leistungsportfolio anbieten kann, so dass die DB Systel hier von standardisierten Prozessen und Methoden profitieren kann.
Die wesentlichen Leistungsinhalte sind hier in dieser Übersicht dargestellt:
• Bereitstellung der Lösung Backup & Recovery von Salesforce-Anwendungsdaten in der vereinbarten Qualität als Software as a Service, d.h. der Betrieb der Softwarelösung erfolgt durch den Auftragnehmer inklusive der benötigten IT-Infrastruktur für den Betrieb der SaaS-Lösung sowie inklusive
• Support zur SaaS-Lösung und fortlaufende Weiterentwicklung der Standard SaaS-Lösung und
• Beratungs- und Unterstützungsleistungen bei der Systemintegration der angeforderten SaaS-Lösung in die Salesforce Umgebung sowie Trainingsleistungen bei dem Auftraggeber und seinen Kunden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Backup & Recovery für Salesforce
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45131
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Vergabe läuft über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags und eventuell eines Angebots ist die Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU –Vergabe) im Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG notwendig.
Für technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG steht die Bieterhotline [gelöscht]) Mo.-Fr. in der Zeit von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung.
2) Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen.
Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und behält sich vor, die Vorlage von weiteren Eignungsnachweisen zu fordern.
Für Nachunternehmer, die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs. 1SektVO benannt wurden, gilt folgendes:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese Nachunternehmer zu fordern.
Im Falle eines Austauschs solcher Nachunternehmer behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor.
3) Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine Mitarbeiter sowie sonstige mit der Prüfung / Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
4) Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweis des Auftraggebers:
Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.