Projektsteuerungsleistungen Bestandsnetzprojekte Portfolio Dresden/Zwickau Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI58575
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerungsleistungen Bestandsnetzprojekte Portfolio Dresden/Zwickau
Projektsteuerungsleistungen Bestandsnetzprojekte Portfolio Dresden/Zwickau
Dresden
Die zu erbringende Projektsteuerungsleistung erfolgt für die folgende Organisationseinheit (OE) der DB Netz AG:
Projektportfolio Dresden / Zwickau (I.NI-SO-D-R)
Diese OE realisiert die Planung und Durchführung von lnfrastrukturprojekten mit unterschiedlichen Gesamtwertumfängen. Die Projekte werden derzeit überwiegend über die LuFV (Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung) finanziert. Daneben wird ein Projektkomplex (Knoten Ruhland) künftig über das Bundesprogramm InvKG im Rahmen der RV 2020 finanziert.
Derzeit werden unter anderem folgende Projekte in der genannten OE realisiert:
- Eisenbahnüberführungen:
o Dresden – Hamburger Straße (einschl. Haltepunkt)
o Dresden – Harkortstraße
o Dresden – Erfurter Straße
o Senftenberg – Bahnhofstraße
o Ruhland – Landesstraße L55
o Ruhland – Binnengraben
o Ruhland – Elsterbrücke
o Elsterwerda – Schleinitzweg
- Komplex Dresden Plauen
- Komplex Güterbahnhof Dresden Neustadt
- Komplex ESTW Horka
- Komplex Hbf. Döbeln
- Gleisfeldbeleuchtung Zwickau
- Spurplanoptimierung Güterbahnhof Dresden-Neustadt
- Umbau Bahnhof Bad Schandau Ost
- Ingenieurbauwerke Vogtland
- Ingenieurbauwerke Mittelsachsen
Im Gegensatz zu Großprojekten werden in der OE sehr viele kleine und mittelgroße Projekte in mehreren Projektteams umgesetzt, was eine besondere Herausforderung an die Multiprojektsteuerung stellt. Dies gilt im besonderem für die Einhaltung der Zielvorgaben bezüglich der:
- Budgeteinhaltung
- Einhaltung der LuFV-Randbedingungen für die Finanzierung
- GWU-Stabilität
- Eigenmittelverwendung
- Termineinhaltung (VRl-MeiIensteine)
- gewerkescharfen Mittelverwendung
- umgesetzten Mengen
- Einhaltung von Mittelfreigaben und weitere.
Die Mitwirkung bei der Überwachung der Einhaltung der Zielvorgaben und das Erarbeiten von geeigneten Gegensteuerungsmaßnahmen obliegt dem AN.
Leistungen der Projektsteuerung
- Leistungsstufe 1 Projektvorbereitung (Grundlagenermittlung, Vorplanung)
- Leistungsstufe 2 Planung (Entwurfs- und Genehmigungsplanung)
- Leistungsstufe 3 Ausführungsvorbereitung, Ausführung, Projektabschluss
Optionale Leistungen der Projektsteuerung
- Leistungsstufe 1 Projektvorbereitung (Grundlagenermittlung, Vorplanung)
- Leistungsstufe 2 Planung (Entwurfs- und Genehmigungsplanung)
- Leistungsstufe 3 Ausführungsvorbereitung, Ausführung, Projektabschluss
vsl. Leistungszeiträume:
Option 1: 01.01.2023 – 30.06.2026
Option 2: 01.07.2026 – 30.06.2028
Option 3: 01.07.2028 – 30.06.2030
Zuschlagskriterium:
— 80 % Honorar: Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 5 Punkte. Alle Angebote ab dem 1,5fachen Wert des niedrigsten Angebotspreises erhalten 0 Punkte. Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Angebotspreis und dem 1,5fachen Wert des niedrigsten Angebotspreises linear interpoliert,
— 20 % Belegungsfaktor: (= Summe kalkulierter Personalaufwand / Summe der Einsatzzeit in Monaten)
Die Summe der Einsatzzeit und des kalkulierten Personalaufwandes werden aus der Anlage 2.0 des Ingenieurvertrages ermittelt. Bei diesem Wertungskriterium erhält das Angebot mit dem höchsten Belegungsfaktor 5 Punkte, alle weiteren Angebote werden im prozentualen Verhältnis zum höchsten Belegungsfaktor bewertet.
In die Wertungssumme fließen die übertragenen und optionalen Leistungen mit ein.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen.
Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
- Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention,
- Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB),
- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens:
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
-Erklärungen bzgl. der Restriktiven Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands in der Ukraine:
a) Erklärung, dass entsprechend der für das Unternehmen national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder internationaler Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt.
b) Erklärung,
-dass der/die Bewerber keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person sind bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist
- dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält,
- dass der/die Bewerber bzw. sein/ihr Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt.
c) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO.
Form der geforderten Erklärungen
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3 .
1. Leistungsfähigkeit des Bewerbers
Nachweis von mindestens 1 Referenz über eine Multiprojektsteuerung für eine Vielzahl von Neu- oder Ausbauprojekten von Eisenbahninfrastrukturmaßnahmen, vergleichbar mit der vergabegegenständlichen Projektsteuerungsleistung, welche innerhalb der letzten zehn (10) abgeschlossenen Kalenderjahre durch den Bewerber erbracht wurde.
Dabei werden nur solche Referenzen anerkannt, die mindestens folgende Bedingungen erfüllen:
a) Die Leistungserbringung für die Gesamtreferenz muss mindestens 5 Jahre umfassen.
b) Es müssen mindestens 20 Projekte gleichzeitig in einer gesamtheitlichen Projektsteuerung bearbeitet worden sein mit einem Gesamtvolumen (GWU) von > 40 Mio. EUR oder
Das Gesamtvolumen (GWU) der Projekte muss mindestens 100 Mio. EUR betragen.
In beiden Fällen ist die „Anlage Projekte“ entsprechend auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizulegen.
c) Es müssen von verschiedenen Projekttypen alle mind. 1x enthalten sein: KIB, ESTW, Komplexprojekt (Spurplananpassung, OLA-Erneuerung/Neubau, Anpassung Stellwerkstechnik oder Neubau ESTW).
d) Mindestens eines der Projekte muss über Baukosten von > 10 Mio. EUR verfügen.
2. Leistungsfähigkeit des Projektteams / des einzusetzenden Personals
Bestätigung dass das benannte, für die Ausführung vorgesehene Personal, die nachfolgend geforderte Qualifikation und Berufserfahrung erfüllt sowie die geforderten Referenzen nachweisen kann:
Qualifiziertes Personal, die jeweils über
- einem Studienabschluss und
- Berufserfahrung in der Multiprojektsteuerung von Projekten von Eisenbahninfrastrukturmaßnahmen mit Baugewerken und technischer Streckenausrüstung verfügen.
Der Nachweis erfolgt über die in den letzten 10 Jahren abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Erfahrungen in der:
1. Termin-, Planungs- und Schnittstellensteuerung mit mind. 5 Jahren Erfahrung, unter Anwendung von Projektmanagementsoftware (z.B. iTwo), Datenverwaltungssystemen (z.B. Doxis, Eplass) von mindestens 2 Personen
2. Kaufmännischen Steuerung (Kostenplanung, Finanzierung, Controlling) mit mind. 5 Jahren Erfahrung von mindestens 2 Personen
3. Vertragssteuerung mit mind. 5 Jahren Erfahrung von mindestens 2 Personen
Die o.g. Leistungen können auch von den selben Personen erbracht worden sein.
Der Nachweis über die vorgenannten Referenzen können durch das einzusetzende Personal in einem oder mehreren Projekten nachgewiesen werden.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Nachweise in Tabellenform: Projektbezeichnung, Zeitraum, Auftraggeber/Ansprechpartner/Telefon. Für den Nachweis hat der AG ein Formular (Teilnahmeantrag) zur Verfügung gestellt, das auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/portal heruntergeladen werden kann.
Durch den Bieter ist in Form einer Eigenerklärung zu bestätigen, dass die für die Ausführung vorgesehenen Personale die geforderten Qualifikationen sowie Berufserfahrung erfüllen.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage/Teilnahmeantrag kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3
Sicherheitseinbehalt in Höhe von 8 v. H. der geprüften Brutto-Abrechnungssumme
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung (Abschnitt III.1.3) herangezogen werden, sind nachfolgend zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem Antrag sind zudem sämtliche Formblätter aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegen, nach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen, geeignete Mitarbeiter zulässig.
Der Haupterfüllungsort zur Erbringung der Ingenieurleistungen ist Dresden.
Der Auftragnehmer hat entsprechende Büros in der näheren Umgebung des Erfüllungsstandort des AG (01069 Dresden, Ammonstraße 8) vorzuhalten und zu kalkulieren. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass er während der üblichen Geschäftszeiten auf Anforderung des Auftraggebers jeweils unverzüglich zur Verfügung steht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
- Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
1. Projektgemeinschaft EDR – Codema (EDR GmbH und Codema International GmbH)
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst.
Für den Nachweis hat der AG ein Formular (Teilnahmeantrag) zur Verfügung gestellt, das auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/portal heruntergeladen werden kann. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.