Strom- und Gasnetzpacht Raunheim Referenznummer der Bekanntmachung: 20/46
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Raunheim
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 65479
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]35
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.raunheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Strom- und Gasnetzpacht Raunheim
Vergabe einer Dienstleistungskonzession, bestehend aus zwei Losen (vgl. Beschreibung der Beschaffung, Ziff. II.2.4). Gegenstand der Dienstleistungskonzession ist die Anpachtung des Stromverteilernetzes der allgemeinen Versorgung im Stadtgebiet Raunheim und dessen Betrieb gem. den vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben (Los 1 Stromnetzpacht) sowie die Anpachtung des Gasverteilernetzes der allgemeinen Versorgung im Stadtgebiet Raunheim und dessen Betrieb gem. den vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben (Los 2 Gasnetzpacht).
Stromnetzpacht
Raunheim
Die Netzwerk Untermain GmbH (NWU) hält die Stromkonzession in Raunheim sowie das Netzeigentum. Der Stromkonzessionsvertrag endet am 31.12.2031.
NWU verpachtet derzeit das Stromverteilernetz zum Betrieb an Dritte. Der Pachtvertrag wurde mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2022 gekündigt.
Der Netzpachtvertrag Strom wird in Los 1 neu vergeben.
Der Stromnetzpachtvertrag soll eine Laufzeit von 9 Jahren haben.
Im Netzpachtvertrag übernimmt der Pächter das Recht und die Pflicht, das Netz auf eigene Rechnung zu betreiben. Er hat sämtliche gesetzlichen Vorgaben an den Netzbetrieb sowie die Pflichten aus dem zwischen der Stadt Raunheim und der NWU bestehenden Konzessionsvertrag zu erfüllen. Kommt es im Rahmen der Neuvergabe des Konzessionsvertrags durch die Stadt Raunheim nicht zu einem unmittelbar an die Laufzeit des bisherigen Konzessionsvertrags anschließenden Nachfolgevertrag, sollen die Regelungen des Pachtvertrags solange fortgelten, bis der neue Konzessionsvertrag in Kraft getreten ist.
Hierzu erfolgt die Vergabe einer Dienstleistungskonzession, mit der auf Basis des Netzpachtvertrages der Betrieb des Stromnetzes (Los 1) auf einen Dritten übertragen wird.
Die Übernahme des Netzbetriebs hat zum 01.01.2023 zu erfolgen.
- Kriterium: Pachtzinsformel (max. 70 Punkte)
- Kriterium: Informationsrechte des Verpächters (max. 15 Punkte)
- Kriterium: Innovationskonzept (max. 15 Punkte)
Gasnetzpacht
Raunheim
Die Netzwerk Untermain GmbH (NWU) hält die Gaskonzession in Raunheim sowie das Netzeigentum. Der Gaskonzessionsvertrag endet am 31.3.2031.
NWU verpachtet derzeit das Gasverteilernetz zum Betrieb an Dritte. Der Pachtvertrag wurde mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2022 gekündigt.
Der Netzpachtvertrag Gas wird in Los 2 neu vergeben.
Der Gasnetzpachtvertrag soll eine Laufzeit von 8 Jahren und 3 Monaten haben.
Im Netzpachtvertrag übernimmt der Pächter das Recht und die Pflicht, das Netz auf eigene Rechnung zu betreiben. Er hat sämtliche gesetzlichen Vorgaben an den Netzbetrieb sowie die Pflichten aus dem zwischen der Stadt Raunheim und der NWU bestehenden Konzessionsvertrag zu erfüllen. Kommt es im Rahmen der Neuvergabe des Konzessionsvertrags durch die Stadt Raunheim nicht zu einem unmittelbar an die Laufzeit des bisherigen Konzessionsvertrags anschließenden Nachfolgevertrag, sollen die Regelungen des Pachtvertrags solange fortgelten, bis der neue Konzessionsvertrag in Kraft getreten ist.
Hierzu erfolgt die Vergabe einer Dienstleistungskonzession, mit der auf Basis des Netzpachtvertrages der Betrieb des Gasnetzes (Los 2) auf einen Dritten übertragen wird.
Die Übernahme des Netzbetriebs hat zum 1.1.2023 zu erfolgen.
- Kriterium: Pachtzinsformel (max. 70 Punkte)
- Kriterium: Informationsrechte des Verpächters (max. 15 Punkte)
- Kriterium: Innovationskonzept (max. 15 Punkte)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Stromnetzpacht
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Gasnetzpacht
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/planung/öffentliches-auftragswesen/vergabekammer
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich des GWB hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich des GWB zu benennen(§ 161 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gem. §160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Vertrag darf frühestens 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden; wird die Information über die Vergabeentscheidung auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 GWB). Informiert die Vergabekammer den Auftraggeber in Textform über den Antrag auf Nachprüfung, darf dieser vor einer Entscheidung der Vergabekammer und dem Ablauf der Beschwerdefristnach § 172 Absatz 1 den Zuschlag nicht erteilen (§ 169 Abs. 1 GWB).
Die anfängliche Unwirksamkeit eines Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/planung/öffentliches-auftragswesen/vergabekammer