Strom- und Gasnetzpacht Raunheim Referenznummer der Bekanntmachung: 20/46

Zuschlagsbekanntmachung – Konzession

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Raunheim
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 65479
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]35
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.raunheim.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Energieversorgung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Strom- und Gasnetzpacht Raunheim

Referenznummer der Bekanntmachung: 20/46
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
65000000 Versorgungsunternehmen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Vergabe einer Dienstleistungskonzession, bestehend aus zwei Losen (vgl. Beschreibung der Beschaffung, Ziff. II.2.4). Gegenstand der Dienstleistungskonzession ist die Anpachtung des Stromverteilernetzes der allgemeinen Versorgung im Stadtgebiet Raunheim und dessen Betrieb gem. den vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben (Los 1 Stromnetzpacht) sowie die Anpachtung des Gasverteilernetzes der allgemeinen Versorgung im Stadtgebiet Raunheim und dessen Betrieb gem. den vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben (Los 2 Gasnetzpacht).

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: ja
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Stromnetzpacht

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
65300000 Stromversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Hauptort der Ausführung:

Raunheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Netzwerk Untermain GmbH (NWU) hält die Stromkonzession in Raunheim sowie das Netzeigentum. Der Stromkonzessionsvertrag endet am 31.12.2031.

NWU verpachtet derzeit das Stromverteilernetz zum Betrieb an Dritte. Der Pachtvertrag wurde mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2022 gekündigt.

Der Netzpachtvertrag Strom wird in Los 1 neu vergeben.

Der Stromnetzpachtvertrag soll eine Laufzeit von 9 Jahren haben.

Im Netzpachtvertrag übernimmt der Pächter das Recht und die Pflicht, das Netz auf eigene Rechnung zu betreiben. Er hat sämtliche gesetzlichen Vorgaben an den Netzbetrieb sowie die Pflichten aus dem zwischen der Stadt Raunheim und der NWU bestehenden Konzessionsvertrag zu erfüllen. Kommt es im Rahmen der Neuvergabe des Konzessionsvertrags durch die Stadt Raunheim nicht zu einem unmittelbar an die Laufzeit des bisherigen Konzessionsvertrags anschließenden Nachfolgevertrag, sollen die Regelungen des Pachtvertrags solange fortgelten, bis der neue Konzessionsvertrag in Kraft getreten ist.

Hierzu erfolgt die Vergabe einer Dienstleistungskonzession, mit der auf Basis des Netzpachtvertrages der Betrieb des Stromnetzes (Los 1) auf einen Dritten übertragen wird.

Die Übernahme des Netzbetriebs hat zum 01.01.2023 zu erfolgen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien:
  • Kriterium: Pachtzinsformel (max. 70 Punkte)
  • Kriterium: Informationsrechte des Verpächters (max. 15 Punkte)
  • Kriterium: Innovationskonzept (max. 15 Punkte)
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 108
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gasnetzpacht

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
65200000 Gasversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Hauptort der Ausführung:

Raunheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Netzwerk Untermain GmbH (NWU) hält die Gaskonzession in Raunheim sowie das Netzeigentum. Der Gaskonzessionsvertrag endet am 31.3.2031.

NWU verpachtet derzeit das Gasverteilernetz zum Betrieb an Dritte. Der Pachtvertrag wurde mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2022 gekündigt.

Der Netzpachtvertrag Gas wird in Los 2 neu vergeben.

Der Gasnetzpachtvertrag soll eine Laufzeit von 8 Jahren und 3 Monaten haben.

Im Netzpachtvertrag übernimmt der Pächter das Recht und die Pflicht, das Netz auf eigene Rechnung zu betreiben. Er hat sämtliche gesetzlichen Vorgaben an den Netzbetrieb sowie die Pflichten aus dem zwischen der Stadt Raunheim und der NWU bestehenden Konzessionsvertrag zu erfüllen. Kommt es im Rahmen der Neuvergabe des Konzessionsvertrags durch die Stadt Raunheim nicht zu einem unmittelbar an die Laufzeit des bisherigen Konzessionsvertrags anschließenden Nachfolgevertrag, sollen die Regelungen des Pachtvertrags solange fortgelten, bis der neue Konzessionsvertrag in Kraft getreten ist.

Hierzu erfolgt die Vergabe einer Dienstleistungskonzession, mit der auf Basis des Netzpachtvertrages der Betrieb des Gasnetzes (Los 2) auf einen Dritten übertragen wird.

Die Übernahme des Netzbetriebs hat zum 1.1.2023 zu erfolgen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien:
  • Kriterium: Pachtzinsformel (max. 70 Punkte)
  • Kriterium: Informationsrechte des Verpächters (max. 15 Punkte)
  • Kriterium: Innovationskonzept (max. 15 Punkte)
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 99
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer Konzessionsbekanntmachung
IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 042-106126

Abschnitt V: Vergabe einer Konzession

Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Stromnetzpacht

Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
V.2)Vergabe einer Konzession
V.2.1)Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
24/05/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen Finanzierungsbedingungen (ohne MwSt.)
Gesamtwert der Konzession/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt V: Vergabe einer Konzession

Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:

Gasnetzpacht

Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
V.2)Vergabe einer Konzession
V.2.1)Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
24/05/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen Finanzierungsbedingungen (ohne MwSt.)
Gesamtwert der Konzession/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/planung/öffentliches-auftragswesen/vergabekammer
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich des GWB hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich des GWB zu benennen(§ 161 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gem. §160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Vertrag darf frühestens 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden; wird die Information über die Vergabeentscheidung auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 GWB). Informiert die Vergabekammer den Auftraggeber in Textform über den Antrag auf Nachprüfung, darf dieser vor einer Entscheidung der Vergabekammer und dem Ablauf der Beschwerdefristnach § 172 Absatz 1 den Zuschlag nicht erteilen (§ 169 Abs. 1 GWB).

Die anfängliche Unwirksamkeit eines Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/planung/öffentliches-auftragswesen/vergabekammer
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/06/2022

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