OMC R Upgrade
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 14TEI09272
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal
Abschnitt II: Gegenstand
OMC R Upgrade
Nachtrag 11 OMC Upgrade
Frankfurt am Main und Berlin
Kauf von Hardware- und Softwareprodukten für ein digitales Betriebsfunksystem (GSM-R) basierend auf dem GSM-Standard zusammen mit bestimmten Installations-, Service- und Designaktivitäten und hiermit verbundenen Leistungen
Der Rahmenvertrag wurde bereits am 23.02.1999 geschlossen. Dieser Nachtrag ist zwingend notwendig, um den sicheren Bahnbetrieb zu gewährleisten. Sobald der Reinvest der zu ersetzende Basisstationen abgeschlossen ist, wird auch keine Unterstützungsleistung für die Altsysteme benötigt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Nachtrag 11 OMC Upgrade
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Immenstaad am Bodensee
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Postleitzahl: 88090
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das im Rahmen des Vertrags 0016/HL5/92161633 eingesetzte GSM-R BSS (Base Sub System), bestehend aus Software und Hardware, diese ist durch den Lieferanten Kontron
Transportation Deutschland GmbH nicht an Dritte am Markt lizensiert. Dem Lieferanten Kontron Transportation Deutschland GmbH obliegt auch die Gewährleistungs- und Systemverpflichtung
für alle unter dem Vertrag gelieferten Produkte. Aus lizenztechnischen Gründen sowie der zwingend notwendigen Aufrechterhaltung der Systemverpflichtung, ist eine Beauftragung an
einen anderen Lieferanten ausgeschlossen. Darüber hinaus würde eine Beauftragung eines anderen Lieferanten und dem damit verbunden Verlust der Systemverpflichtung, erhebliches
Risiko für den sicheren Betrieb der Systeme sowie für den Eisenbahnbetrieb darstellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Die Leistung wird in Frankfurt am Main und in Berlin erbracht
OMC Upgrade
Der Rahmenvertrag wurde bereits am 23.02.1999 geschlossen. Dieser Nachtrag ist zwingend notwendig, um den sicheren Bahnbetrieb zu gewährleisten. Sobald der Reinvest der zu ersetzende Basisstationen abgeschlossen ist, wird auch keine Unterstützungsleistung für die Altsysteme benötigt.
Nationale Identifikationsnummer: 14TEI09272
Ort: Immenstaad am Bodensee
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Postleitzahl: 88090
Land: Deutschland
Zur Sicherstellung der Unterstützungsleistung benötigt das System einen HW- und SW-Refresh.
Die eingesetzten Produkte des Lieferanten Kontron Transportation Deutschland GmbH sind nicht an Dritte am Markt lizenziert und könnendaher nicht anderweitig beschafft werden. Die zur Umsetzung zwingend notwendigen Rechte an der Software sowie die erforderlichenSystemkenntnisse sind deshalb auch nur beim Hersteller Kontron Transportation vorhanden. Darüber hinaus können die notwendigenUnterstützungsleistungen ausschließlich durch den Lieferanten Kontron Transportation erbracht werden.